Steuerlehre
Vorlesung Steuerlehre, Studiengang Wirtschaftsinformatik, 4. Semester
Vorlesung Steuerlehre, Studiengang Wirtschaftsinformatik, 4. Semester
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Cartes-fiches
Der interperiodische Verlustausgleich
= zwischen verschiedenen Jahren
- erfolgt bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
- verbleibende Verluste aus innerperiodischem Verlustausgleich wird mit Einkommen
- vorangegangener (Verlustrücktrag) und
- zukünftiger (Verlustvortrag) Jahre salidert
Die Verlustrechnung
- zwingend geboten um Nettoprinzip zu gewährleisten, da sonst Summe versteuernde Einkünfte > erwirtschafteten Einkünfte
- Bestandteile
- innerperiodischer Verlustausgleich
- interperiodischer Verlustausgleich
- Achtung: Verlustbeschränkungen!
- Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechenbar!
Sonderausgaben
- Ausgaben, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind
- bestimmte, gelistete Ausgaben
- Altersvorsorge
- private Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
Außergewöhnliche Belastungen
- nur das disponible Einkommen des Steuerzahlers soll besteuert werden
- größere Aufwendungen als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen erwachsen, können abgesetzt werden
- hohe Krankheitskosten
Die allgemeinen Tarifgrundlagen des Einkommensteuertarif
- progressiver Tarif
- hohes Einkommen -> höhere Steuerlast
- Existenzminimum (8.000€) wird nicht besteuert
- bis 53.000€ zwischen 14% und 42%
- ab 250.000€ 45%
- Ehegatten: Splittingtarif
Das Ehegattensplitting
- zusammenveranlagte Ehepaare
- gemeinsames zu versteuerndes Einkommen wird halbiert
- auf den halbierten Betrag wird die ESt berechnet
- der ergebende Betrag der ESt wird verdoppelt
Was versteht man unter dem Grenzsteuersatz?
Steuersatz, der auf jeden zusätzlichen Euroe Einkünfte zu bezahlen ist
Haftung & Besteuerung eines Einzelunternehmens
- unbeschränkte Haftung
- Einkommenssteuer & Gewerbesteuer
Haftung & Besteuerung einer Personengesellschaft (OHG, GbR, KG)
- unbeschränkt (bei KG nur Komplementär, Kommanditist beschränkt auf Einlage)
- Gewerbesteuer (bei GbR nur ggf.)
Haftung & Besteuerung einer GmbH & Co. KG
- GmbH: unbeschränkte Haftung
- Kommanditisten: beschränkte Haftung auf Einlage
- Gewerbesteuer
Haftung & Besteuerung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
Die Top 10 der Existenzgründung
- Business Plan (bspw.: Marktanalyse)
- Ertrags- und Liquiditätsplanung
- Zuschüsse & Förderungsmöglichkeiten (bspw.: KfW)
- Finazierung (Gesellschafter, Kredite)
- Rechtsformwahl
- Gewerbeanmeldung und Registrierung Finanzamt
- Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung
- Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer muss keine USt abführen!)
- Laufendes Controlling (Soll-Ist-Abgleich)
- Soziale Absicherung insb. Krankenversicherung und Altersvorsrorge
Die Körperschaftssteuer
- muss von Kapitalgesellschaften gezahlt werden
- Kapitalgesellschaften unterliegen unbeschränkt der Körperschaftssteuer
- Kapitalgesellschaften beziehen nur gewerbliche Einkünfte (nur eine Einkunftsart!)
- 15% + Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die KSt => 15,8%
Das Trennungsprinzip in der Körperschaftssteuer
- Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, ein eigenständiges Rechtssubjekt
- Bestand Gesellschaft ist unabhängig von Person der Gesellschafter
- Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
- Kapitalgesellschaft und Gesellschafter werden unterschiedlich besteuert
- Gewinne der Kapitalgesellschaft werden auch von ihr versteuert, nicht vom Anteilseigner
- erhält Anteilseigner Gewinnausschüttung: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Vergütungen der Kapitalgesellschaft an Gesellschafter sind Betriebsausgaben!
Eine Kapitalgesellschaft schließt mit einem ihrer Gesellschafter einen Arbeitsvertrag ab. Wie ist das Gehalt auf seiten der Kapitalgesellschaft zu betrachten? Wie auf Seiten des Gesellschafters?
Kapitalgesellschaft: Betriebsausgabe, abzugsfähig
Gesellschafter: Einkünfte aus nichtstelbstständiger Arbeit
Ein Gesellschafter vermietet an eine Kapitalgesellschaft, bei der er Gesellschafter ist, ein Grundstück. Wie hat er die daraus resultierenden Mieteinnahmen zu versteuern? Was stellen diese bei der Kapitalgesellschaft dar?
Gesellschafter: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Gesellschaft: Mietzaufwendungen, gewinnmindernd, Betriebsausgabe
Die verdeckte Gewinnausschüttung
- Aufgrund Trennungsprinzip: Vertragsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft möglich
- stehen vertragliche Leistung und Gegenleistung in unangemessenem Verhältnis handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung
- unangemessene Vorteile des Gesellschafters: ein fremder Dritter würde diese Konditionen nicht erhalten
- vGA werden als Dividene beim eigner behandelt
Merke: verdeckte Gewinnausschüttungen werden addiert, steuerfreie Erträge subtrahiert
Die Gesellschafter vermieten oder verpachten Gegenstände an die Gesellschaft gegen einen unangemessen hohen Miet- oder Pachtzins. Wie ist das steuerrechtlich zu beurteilen?
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Teil der Miet- / Pachtaufwendungen als vGA anzusehen und Ergebnis hinzuzurechnen
Die A-GmbH zahlt A für die Fühung der Geschäfte der GmbH ein Gehalt von 200.000€, das höher als das am Markt übliche Entgelt von 150.000€ bemessen ist. Wie beurteilen Sie die dargestellte Situation?
Der Betrag von 50.000€ stellt ein überhöhtes Entgelt dar, das den Gewinn der A-GmbH außerbilanziell verringert. In Höhe des überhöhten Entgeltes liegt eine Vermögendsminderung vor. A bezieht in Höhe von 50.000€ nicht Gehalt, sondern verdeckt ausgeschütteten Gewinn!
In der Handelsbilanz bleiben die 200.000€ weiterhin stehen. Steuerlich werden die überzähligen 50.000€ aber als Gewinnausschüttung qualifiziert, hinzugerechnet und müssen steuerlich abgeführt werdenh.
Dividenden an eine Kapitalgesellschaft
- steuerfrei
- gitl auch auf entsprechende Gewinne aus Veräußerung der Anteile
- Handelsbilanz: gewinnerhöhend vereinnahmt
- bei Ermittlung Körperschaftssteuer nicht betrachtet!
Dividenden einer Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner
wenn natürliche Personen:
- Abgeltungssteuer in Höhe von 25%
- in ESt-Erklärung dann nicht mehr aufzuführen
Behanldung von Verlusten in einer Kapitalgesellschaft
- gleiche Regelungen wie im Einkommenssteuergesetz
- Verluste müssen mit Gewinnen verrechnet werden (= Nettoprinzip)
- Ausgleich von negativen Einkünften einer Gesellschaft dürfen nicht mit positiven Einkünften Gesellschafter verrechnet werden (wgn. Trennungsprinzip!)
Die Grundlagen der Gewerbesteuer
- Steuersubjekt: Unternehmer (nat./jur. Person), Personengesellschaft
- Stuerobjekt: Gewerbebetriebe im Inland
- Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag
- Tarif: 3,5% * Hebesatz
- Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu, diese bestimmen Hebesatz (zwischen 300 und 500)
- nicht als Betriebsausgabe absetzbar
- Personengesellschaft ist selbst Steuersubjekt, nicht Gesellschafter!
- kann auf Einkommenssteuer angerechnet & abgezogen werden (bis max. 380 Hebesatz)
Berechnung der Gewerbesteuer
Hebesatz * Messzahl / 100 = Qutoe in %
Hebesatz ist von Gemeinden bestimmt, meist rund 400.
Gewerbesteuersatz
- Hebesatz von Gemeinden abhängig (zwischen 300 und 500)
- nicht klar, wieiviel Steuer ein Unternehmen zahlung muss
- Merke: 15% KSt + 0,8% SolZ + 14% GewSt = ca. 30%
Die Umsatzsteuer
= Verkehrssteuer
- Steuersubjekt: Unternehmer
- zu hahlen, wenn Ware geliefert wird, auch dann wenn noch nicht gezahlt wurde! => Vorfinanzierung
- jeder Unternehmder fakturiert netto + 19% USt = brutto
- 19% als Vorsteuer vom Staat erstattet
- Endverbraucher zahlt brutto und damit die USt.
Steuerbarkeit von Leistungen und Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer
Steuerbar wenn
- Leistung
- eines Unternehmers
- in der BRD
- gegen Entgelt
- im Rahmen des Unternehmes
- durch Leistungsaustausch
Bemessungsgrundlage: Entgelt (= alles was gezahlt wird, um Leistung zu erhalten abzgl. USt.)
Die wichtigsten Steuerbefreiungen von der Umsatzsteuer
- Ausfuhrlieferungen
- innergemeinschaftliche Lieferung
- Finanzwirtschaft (bestimmte Umsätze)
- med. Heilbehandlungen
- Vermietungsumsätze zwischen Unternehmen, mit Optionsmöglichkeit
USt befreite innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU
- nationale Gesetze in der EU weitgehend harmonisiert
- Bestimmmungslandprinzip am Bsp.: BRD liefert nach UK
- in BRD steuerbar
- aber steuerbefreit
- und Aufzeichnungspflicht
- ACHTUNG: b etrugsanfällig, da nicht überprüfbar wo Unternehmen tatsächlich sitzt
- Bsp.: Lieferung UK nach BRD
- innergemeinschaftlicher Erwerb mit deutschen Steuersätzen
- kann als VSt. abgezogen werden
- kein Geld an dtsch. Fiskus
USt befreite Lieferung in einen Drittstatt (Bsp.: BRD nach Schweiz)
- in BRD steuerbar
- jedoch steuerbefreit
- und Aufzeichnungspflicht
- Einfuhrumsatzsteuer ist ggf. zu zahlen (vom Import-Land abhängig)
- nach den ausländischen Steuersätzen bemessen
- im Ausland abzuführen, durch Importeuer
Die Außenprüfung oder auch Betriebsprüfung
- routinemäßig oder aus besonderem Anlass
- hinsichtlich aller EInkünfte und übrigen Besteuerungsgrundlagen
- durch den Staat durchgeführt
- ist nicht Steuerfahndung!
- Mittel zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgaben
- wird durch Finanzbehöre entschieden
- Großbetrieb (Umsatz > 4 Mio. € (Fertigung) bzw. > 7 Mio € (Handel), Gewinn > 250.000€) : lückenlos
- andere Betriebe: i.d.R. alle 2 - 4 Jahre
Allgemeine Pflichten des Prüfers bei der Außenprüfung
- zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen
- Steuerpflichte regelmäßig über Prüfungsfeststellung zu unterrichten
- Belehrung Steuerpflichtigen, dass im Verdachtsfalle Mitwirkung nicht mehr erzwungen werden kann
Allgemeine Rechte des Prüfers bei der Außenprüfung
- Grundstücke und Betriebsräume besichtigen
- tatsächliche und rechtlichen Verhältnise prüfen
- Kontrollmitteilungen an Finanzämter zu fertigen
Allgemeine Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung
- Prüfer muss technische ermöglicht werden, Prüfung durchzuführen
- Außenprüfung muss gedultet und daran mitgewirkt werden
- Auskünfte erteilen
- Aufzeichnungen, Geschäftspapiere & andere Urkungen zur Einsicht & Prüfung vorlegen
- ggf. droht Verzögerungsgeld von bis zu 25.000€
Die digitale Außenbetriebsprüfung
- Prüfer kann auf Firmen-DV zugreifen
- Prüfer hat das Recht steuerrelevanten Daten auf Datenträger zu verlangen und in Prüfprogramm auszuwerden
- steuerrelevanten Daten müssen jederzeit verfügbar sein (innerhalb Aufbewahrungsfrist)
- Daten müssen lesbar und maschinell auswertbar sein
- nur solche Daten, die steuerlich relevant sind! (also: Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchführung)
- müssen für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorgehalten werden
- Prüfer hat drei Möglichkeiten zum Zugriff
- Datenträgerüberlassung (CD/USB)
- Mittelbarer Datenzugriff (Unternehmen wertet Daten nach Vorgaben selbst aus)
- Unmittelbarer Zugriff (Prüfer direkt auf Unternehmens-DV)
Ermittlungsschema für das zu versteuernde Einkommen
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
+ Gewerbebetrieb
+ selbstständiger Arbeit
+ Nichtselbständiger Arbeit
+ Kapitalvermögen
+ Vermietung und Verpachtung
+ Sonstige Einkünfte
- Verluste
= Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug (z.B. Vortrag aus dem Vorjahr)
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
- Kinderfreibetrag
= zu versteuerndes Einkommen (zVE)