Steuerlehre

Vorlesung Steuerlehre, Studiengang Wirtschaftsinformatik, 4. Semester

Vorlesung Steuerlehre, Studiengang Wirtschaftsinformatik, 4. Semester


J. H.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Steuerlehre auf Universitätsniveau, mit Fokus auf Einkünfte, Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Sie behandeln Themen wie die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, die digitale Außenprüfung, Steuerbefreiungen und die Behandlung von Verlusten in Kapitalgesellschaften. Besonders nützlich für Studierende der Finanzen, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Verständnis der komplexen Steuergesetze vertiefen möchten.
Karten
77
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
24.03.2014 / 04.07.2014

Lernkarten

Welche Steuerarten gibt es?

  • Ertragssteuern (z.B.: Einkommenssteuer)
  • Substanzsteuern (z.B.: Grundsteuern)
  • Verkehr-/Verbrauchssteuern (z.B.: Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer)

Verteilung der Einkommenssteuerlast

  • die Reichsten 1% tragen 20% der Steuerlast
  • die Reichsten 10% tragen mehr als 50% der Steuerlast
  • die Reichsten 50% tragen 90% der Steuerlast

Die gesetzliche Definition von Steuern

Steuern sind

  • Geldleistungen (keine Naturalleistungen!)
  • die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen
  • und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeindewesen
  • zur Erzielung von Einnahmen
  • allen
  • auferlegt werden

Erzielung von Einnahmen kann auch Nebenzweck sein.

Die Stadt Stuttgart befestigt eine Straße und verlangt von den Anliegern ein einmaliges Entgelt. Wie ist dieses Entgelt einzuordnen?

Vier-Stufen-Schema

  • Steuersubjekt (=Steuerpflichtiger)
  • Steuerobjekt
  • Bemessungsgrundlage
  • Tarif

Das Steuersubjekt ist jeder, der eine durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat. Das Steuerobjekt ist ein zu besteuernder Sachverhalt, bspw. die Einkommenssteuer auf erzielte Einkünfte. Die Bemessungsgrundlage ist die Messung des Steuerobjekt in i.d.R. Geldeinheiten aber auch in anderen Einheiten (zB.: CO2-Ausstoß in ccm). Der Tarif ist der Zusammenang zwischen der Bemessungsgrundlage und dem Steuerbetrag, d.h. die Höhe der Steuerschuld.

Die Persönliche Steuerpflicht

Alle natürlichen Personen unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, usw. Die Steuerpflicht wird unterteilt in die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht betrifft alle Einkünfte (Stichwort: Welteinkommen) bei Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Die beschränkte Steuerpflicht betifft nur bestimmte Einkünfte bei Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dabei gilt die 6 Monatsregel: gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn eine Person mehr als 6 Monate im Land sind (kurzzeitige Unterbrechungen sind unschädlich).

Nehmen Sie Stellung zur Art der Steuerpflicht in den folgenden Fällen und erläutern Sie die sich ergebenden Rechtsfolgen.

  1. A und B beziehen mehrere Arten inländischer (d.h. deutscher) und ausländischer Einkünfte. A wohnt in Köln, B in Brüssel.
  2. Der Österreicher Hänmerle wohnt seit Jahren in München. Er bezieht in- und ausländische Einkünfte.
  3. Eine deutsche AG erzielt nur inländische Einkünfte.
  4. Ein Italiener hält sich seit 7 Monaten geschäftlich in Düsseldorf auf. Er hat dort in einem Hotel ein für seine Verhältnisse bescheidenes Zimmer gemietet. Seine Familie, die er mehrere Male kurz besucht, lebt weiterhin in einer Villa in Florenz. Er hofft, nach Ablauf eines weiteren Monats nach Florenz zurückkehren zu können.

  1. A alles in Deutschland, B nur die deutschen Einkünfte
  2. alles in Deutschland
  3. Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer in Deutschland
  4. unbeschränkt in Deutschland, da mehr als 6 Monate - kurzfristige Heimbesuche sind nicht schädlich für den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Die sieben Einkunftsarten der sachlichen Steuerpflicht

Einkünfte aus

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
  3. Selbstständiger Arbeit
  4. Nichtselbstständiger Arbeit
  5. Kapitalvermögen
  6. Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte

Sind Gewinne aus Glücksspielen zu versteuern?

Nein

Warum ist die Zuordnung zu einer der sieben Einkunftsarten von außerordentlicher Bedeutung?

Welches Prinzip für den Besteuerungszeitraum gilt bei buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden?

Es gelten die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, d.h. die zeitliche Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben richtet sich nach dem Realisations- und Imparitätsprnzip.

Welches Prinzip für den Besteuerungszeitraum gilt bei der Einnahme-Überschussrechnung?

Hier gilt das Zufluss- und Abflussprinzip, wonach sich der Besteuerungszeitpunkt prinzipiell an Zahlungsvorgängen orientiert.

Tätigkeitsmerkmale bei allen Gewinneinkunftsarten

  • Selbstständigkeit: Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr
  • Nachhaltigkeit: auf längere Dauer gerichtetes Handeln, mindest. Wdh-Absicht
  • Gewinnerzielungsabsicht: nicht gegeben bei "Liebhabrerei" (zu erwartende Verluste)
  • Hinausgehen über reine Vermögensverwaltung: Fruchtziehung im Vordergrund
  • Beteiligung am allg. wirtschaftl. Verkehr: Tätigwerden für fremden Bedarf

Es müssen alle Arten erfüllt sein, damit Einkünfte zu versteuern bzw. Verluste absetzbar sind!

Charakteristika für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • selbstständige nachhaltige Betätigung
  • Absicht, Gewinn zu erzielen
  • Beteiligung am wirtschaftl. Verkehr
  • weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf oder andere selbständige Arbeite anzusehen

 

Beispiele:

  • Einzelunternehmer
  • Mitunternehmer, bspw. Gesellschafter in OHG/KG

Ist eine Personengesellschaft einkommenssteuerpflichtig?

Nein! Die Gesellschafter der Personengesellschaft (OHG, KG) müssen ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zum eigenen ESt-Satz versteuern (Transparenzprinzip)

Wann gilt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitunternehmer?

Er gilt dann als Mitunternehmer, wenn er Unternehmerrisiko trägt (Beteiligung am Erfolg des Unternehmens, Haftungsrisiken) und Unternehmerinitative entfaltet (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, Bestimmung der Unternehmenspolitik).

Dann versteuert der Mitunternehmer seinen Anteil am Gewinn der Gesellschaft & die Bezüge für Leistungen (Sondervergütungen) als gewerbliche Einkünfte. Sondervergütungen zählen stets zu den gewerblichen Einkünften und werden somit nicht in anderen Einkunftsarten erfasst!

Was wird unter der Infektionstheorie oder auch Abfärbetheorie verstanden?

Bei einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (= Gewerbebetrieb) zählen auch solche Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die für sich gesehen nicht als gewerblich einzustufen sind sofern die Personengesellschaft in Teilbereichen die Merkmale eines Gewerbebetriebs kraft gewerblicher Betätigung erfüllt.

Als welche Einkunftsarten gelten die nachfolgenden Erträge?

  1. Eine Personengesellschaft vermietet Grundstücke
  2. Fall 1 + die Personengesellschaft unterhält auf dem Grundstück bzudem ein Supermarkt.

  1. Mieteinnahmen, also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (egal wie groß der Grundbesitz ist)
  2. alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen aus Verkauf und Mieteinnahmen aufgrund Infektionstheorie!)

Welche der nachfolgenden Berufsbilder sind nicht der Gewerbesteuerpflichtig?

Kriterien für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Geweinnerzielungsabsicht, Teilnahme am allg. wirt. Verkehr
  • Vorherrschen der eigenen Arbeitskraft
  • unmittelbare Nutzung geistiger Fähigkeiten auf gehobenem Niveau ("Kopfarbeit")

Welche der nachfolgenden Berufsbilder gehört zur Gruppe der Freiberufler?

Charakteristika von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tätigkeit unter Leitung eines Arbeitsgebers

oder

unter Eingliederung in den "geschäftlichen Organismus" eines Arbeitsgebers

 

Immer: Weisungsgebunden!

Wesentliche Punkte der Arbeitnehmereigenschaft?

  • Weisungsgebundenheit
  • kein unternehmerisches Risiko, d.h. kein Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr

 

Irrelevant sind:

  • Grad der persönlichen Entscheidungsfreiheit
  • Höhe und Art der Entlohnung

Welche Einkünfte hat ein Arbeitnehmer zu versteuern?

Grundsätzlich alles, was er vom Arbeitgeber erhält - Ausnahme: Aufmerksamkeitsgrenze 44€

Herbert K. ist ausschließlich für die X GmbH als selbstständiger Spediteuer tätig. Er muss seinen Urlaub mit der X GmbH abstimmen, hat dort einen Schreibtisch und fährt nur nach Vorgaben der X GmbH. Werbung macht er selbst keine. Den LKW bekommt er von der X GmbH gestellt.

Welche Einkünfte erziehlt Herbert und wie ist die dargestelle Situation zu beurteilen?

Welche Einkünfte eines Arbeitnehmer falle unter die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit?

  • Gehalt
  • Sondervergütungen (bspw.: Urlaubs- & Weihnachtsgeld)
  • Provisionen
  • Dienstwagen
  • Erfolgsprämien

Was wird unter "Einkünften aus Kapitalvermögen" verstanden?

  • Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Gewinne aus einer Veräußerung einer Kapitalgesellschaft
  • Beteiligungserträge aus stiller Gesellschaft
  • Zinsen aus anderen Kapitalanlagen

Was ist die die Abgeltungssteuer?

  • Sondersteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • 25% Steuersatz
  • Steuerfrei bis 801€/1602€ (Werbungskosten)

 

Abgeltung = in Steuererklärung nicht mehr anzugeben!

Ausnahme:

  • mehrere Bankverbindungen
  • Verluste/Gewinne bei unterschiedlichen Banken
  • Kirchensteuerpflichtig (falls keine Kirchenzugehörigkeit angegeben)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Form der Vermögensverwaltung

Bsp.: Vermietung Mehrfamilienhaus

 

ABER NICHT wenn:

  • ständiger und schneller Wechsel der Mieter
  • Vermieter zusätzliche Verpflichtungen/Leistungen

Dann: Gewerbebetrieb (bspw.: Campingplatz, Messehalle)

Sonstige Einkünfte

NICHT als Auffangsvorschrift zu verstehen! Nur die Einnahmen, die explizit aufgeführt sind. Dazu gehören:

  • wiederkehrende Bezüge (bspw.: Rente aus der gesetzlichen RV)
  • Unterhaltsleistungen
  • private Veräußerungsgeschäfte
  • sonstige Leistungen (bspw.: Bestechungsgelder, Einsammeln von Pfandflaschen)
  • Abgeordnetenbezüge

Welche Einkunftsarten sind die folgenden Einkunftsarten zuzuordnen?

  • Paul bezieht Gehalt als Angestellter, außerdem hat er Mieteinnahmen aus mehreren Miethäusern.
  • Lutz kauft und verkauft innerhalb kurzer Zeit 10 Häuser, die er zwischen Kauf und Verkauf jeweils ca. 3 Monate lang vermietet
  • Anne erbt von ihrer Tante Wertpapiere und drei Häuser
  • Karl verkauft gestohlene Blue-Ray-Player weiter
  • Konrad gewinnt in der Lotterie 500.000€
  • Heinrich erhält Arbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • Fritz ist selbstständiger Wirtschaftsprüfer
  • Rocky ist Berufsboxer und arbeitet auf eigene Rechnung und Gefahr
  • Eine KG betreibt eine Fleischfabrik, an der A, B und C zu je 1/3 beteiligt sind. Der Gewinn eines Jahres beträgt 300.000€.
  • Ludwig ist Alleininhaber einer Metzgerei. Außerdem ist er Eigentümer eines Miethauses und mehrerer Aktien.
  • Die Ehefrau eines in München wohnhaften Chefarztes kauft eine Villa am Starnberger See und richtet sich dort ein Atelier ein, in das sie sich vorzugsweise während der Sommermonate zurückzieht, um sich ihrer Jugendleidenschaft - der Aquarellmalerei - zu widmen. Trotz langjähriger Bemöhungen gelingt es ihr nicht, einer von ihr entwickelten eigenwilligen Kunstrichtung zum Durchbruch zu verhelfen. Ihre Bilder finden weder Käufer noch einen austellungswilligen Galleriebesitzer. In ihrer Einkommenssteuererklärung machen die Eheleute einen Verlust aus selbständiger Arbeit (Kunstmalerei) geltend.

  • Einkünfte aus nicht selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung
  • Gewerbebetrieb, da Händler
  • Erbschaft ist keine Einkommensart und unterliegt daher keiner Einkommenssteuer
  • Gewerbebetrieb
  • Glücksspielgewinne unterliegen keiner Einkommenssteuer
  • Arbeitslosengeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer
  • Selbständige Arbeit (= Kopfarbeit)
  • Gewerbebetrieb (= Handarbeit)
  • Gewerbebetrieb, da Mitunternehmer vorhanden
  • Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
  • Liebhaberei, nicht steuerlich aufzuführen

Ordentliche Einkunftsermittlung

Gewinnermittlung

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit

Überschussermittlung

  • Nicht selbstständige Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Die vier gemeinsamen Prinzipien der Einkunftsermittlungsvermögen (Gewinnermittlung und Überschussermittlung)

  1. Prinzip der Nichtabzugsfähigkeit der Kosten der privaten Lebensführung
  2. Prinzip der Nettobesteuerung (Abzug der Ausgaben von den Einnahmen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; muss betrieblich/beruflich bedingt sein; Negative Ergebnisse einer Tätigkeit müssen mit positiven Einkünftten einer anderen verrechnet werden)
  3. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (i.d.R. innerhalb 12 monatigen Einkunftsermittlungszeitraum)
  4. Nominalwert, d.h. Inlfation bleibt unberücksichtigt

Einordnung von Ausgaben (Aufwendungen)

  • Betriebsausgaben (Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind)
  • Werbungskosten (Aufwendungen zur Erwerbung, SIcherung und Erhaltung der Einnahmen)
  • Sonderausgaben (Besonderes benannte Aufwendungen)
  • Außergewöhnliche Belastungen (zwangsläufige, größere Aufwendungen im Vergleich mit der Mehrzahl der Steuerpflichtigen)
  • Lebensführungsaufwendungen

Die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben: durch Betrieb veranlasste Aufwendungen

  • Voll abziehbar, wenn ohne Bezug zu privater Lebensführung
    • mit Abgang: nicht abnutzbare Anlagegüter, Vorratsvermögen
    • zeitanteilig: abnutzbare Anlagegüter (AfA)
    • sofort: alle anderen
  • eingeschränkt, bei Bezug zu privater Lebensführung
    • 70% Bewirtungsaufwand f. Nichtarbeitnehmer
    • Verpfleungsaufwand
    • Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
    • Häusliches Arbeitszimmer unter best. Voraussetzungen
  • nicht abziehbar
    • Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer falls Freigrenze von 35€/Jahr und Person überschritten
    • Geldbußen
    • Ordnungs- und Verwarnungsgelder

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

  • Arbeitsmittel (Werkzeuge, Berufskleidung, Fachbücher)
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Verpflegungsmehraufwand (ab 24h: 24€, ab 8h: 12€)
  • doppelte Hausaltsführung (Familienheimfahrten, Unterkunft, Verpflegungsmehraufwand)
  • häusliches Arbeitszimmer (nur bei Tätigkeitsmittelpunkt)
  • Umzugskosten
  • Fortbildungskosten (einschl. Fahrtkosten)
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale 0,30€)
  • Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Unterkunft, Fahrtkosten)
  • Schuldzinsen (Kreditzinsen)

In dem Jahr abzusetzen, in dem geleistet wurde! Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.000€

Nicht abziehbare Betriebsausgaben

  • Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen
  • Kosten der privaten Lebensführung, sofern betrieblicher und private Bereich nicht trennbar
  • Ausgaben, die zum Teil auf privaten Überlegungen beruhen
    • häusliches Arbeitszimmer nur wenn Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung
    • Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer mit einem Wert > 35€
    • 30% der betrieblich veranlassten Bewirtungskosten
  • Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke (Spenden, Mitgliedsbeiträge an Parteien)
  • wenn Finanzamt Empfänger nicht mitgeteilt wird

Unterschied der Überschussermittlung zur Gewinnermittlung?

  • Zeitpunkte von Zufluss und Abfluss liquider Mittel (Zahlungsströme) ist relevant
  • Wertänderung des Vermögens wird nicht erfasst
  • keine Buchführung noch Jahresabschluss erforderlich
  • es genügt eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Werbungskosten

Welcher Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt bei den Werbungskosten?

1.000 €

Der innerperiodische Verlustausgleich

= innerhalb eines Jahres

  • erfolgt bei Ermittlung der Summe der Einkünfte
  • Verluste können in der gleichen Periode innerhalb einer Einkunftsart verrechnet werden

=> Verluste der einzelnen Einkunftsarten werden zusammengerechnet und mit den positiven Einkünften bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0 € verrechnet.

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