Steuerberater
Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung
Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Cartes-fiches
Elstam: Elektronische Lohnsteuermerkmale
gilt ab wann? wie ist der Ablauf?
Ab Jan. 2013 gilt die "elektronische Lohnsteuerkarte". Die Angaben der bisherhigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Der Ablauf erfolgt nach folgendem Verfahren:
Das Finanzamt: stellt monatl. eine Liste mit Änderungen für den Abruf durch den Arbeitgeber oder durch dessen Steuerberater bereit und mahnt diejenigen AG an, die keinen Abruf der Änderungsliste getätigt habe.
Der Arbeitgeber: ist verpflichter monatl. vor der Lohnabrechnung die ELStAM abzurufen.
Der Arbeitnehmer: muss Änderungen beim Finanzamt beantragen, muss dem Arbeitgeber die Steuer.ID und das Geburtsdatum mitteilen, und ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Frist zum Übergang auf das neue Verfahren bis 31.12.13. Danach max noch Aussetzung für weitere 6 Monate mit Zustimmung des Arbeitnehmers.
Faktorverfahren
Mit der Lohnstuerkarte 2010 hatten verheiratete AN erstmals die Möglichkeit, die Steuerklasse IV in Kombination mit einem Faktor eintragen zu lassen. Er wirkt sich auf die Höhe der Lohn- und Kirchensteuer und des Soli aus. Durch den Faktor wird die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Lohnsteuerabzug wurd der Jahressteuer ziemlich genau angenähert. Damit können etwaige Steuernachzahlungen vermieden werden.
Die Kombination IV/IV plus Faktor erhöht die Lohnsteuer gegenüber Steuerklasse III und vermindert diese gegenüber Steuerklasse V. Der Antrag auf Anwendung des Faktors kann beim Finanzamt gestellt werden.
Ein etwaiger Freibetrag, z.B. wegen Werbungskosten, kann nicht zusätzlich zum Faktor eingetragen werden, da er bereits bei der Berechnung der voraussichtlichen Steuer berücksichtigt ist. Bei Anwendung des Faktorverfahrens ist man zur Abgabe einer Est-Erklärung für das Kalenderjahr verpflichtet.
Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
was muss zu Beginn beantragt und erledigt werden?
- Beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BNS) in Saarbrücken eine Betriebsnummer beantragen
- Für den Arbeitgeber bei der Krankenkasse ein Arbeitgeberkonto einrichten (meist genügt ein Anruf)
- dem Mandanten die Einzugsermächtigung empfehlen
- Jeden Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse elektronisch anmelden- auch bei manuell erstellten Gehaltsrechnungen.
Hinweis: Papiermeldungen sind nicht mehr zulässig
Die Anmeldung wird mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung gemacht, spät. jedoch innerhalb von 6 Wochen
Ausnahmen: Branchen mit Sofortmeldung
Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
(Bei wem ist zu melden?)
Unbedingt Meldeschlüssel beachten.
Diese Schlüssel sind in den Lohnprogrammen hinterlegt oder im Internet ersichtlich bei "sv.net/classic oder sv.net/online", www.itsg.de
Folgende Tatbestände sind zu melden:
SV-pflichtige Beschäftige: Anmeldung bei der zuständigen KK für KV,PV, RV ALV
Minijobber: Anmeldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft Essen)
Rentner: Arbeitnehmer zahlt keinen Beitrag zur RV, ALV, und nur ermäßigten Beitrag zur KV. Arbeitgeber zahlt vollen Beitrag zur SV
Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
(Geringverdiener: was ist zu melden)
Arbeitgeber zahlt volle Sovzialversicherung, dem Arbeitnehmer wird nichts abgezogen. Grenze 325€ Montaslohn
Art der Tätigkeit: aus Sv-net/Lohnprogramm
Landerliste: aus Sv-net/Lohnprogramm
Bearbeitungsschlüssel: aus Sv-net/Lohnprogramm
Ehegatten, Lebenspartner GmbH Geschäftsführer:
über das Statuskennzeichen
die Statusfestleuung beantragen, da evtl. nicht versicherungspflichtig!
zuständige Unfallvers. und Mietgliedsnummer mit Gefahrtarifstelle: Daten aus letztem Beitragsbescheid der zuständigen Berufsgenossenschaft
Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
(Sofortmeldung)
In bestimmten Wirtschaftszweigen ist bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers zusätzlich eine Sofortmeldung zu erstellen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, neue Mitarbeites vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden.
Die betroffenen Wirtschaftszweige können unter itsg.de eingesehen werden. Unter dieser Adresse können auch Sofortmeldungen abgegeben werden.
Bei Datev wird unter der Dokumentennr 1015105 eine immer wieder aktualisierte Tabelle angeboten.
Für die Sofortmeldung reichen: Namen des neuen Mitarbeiters, seine RV-Nr oder die Geburtsdaten und der 1. Tag der Beschäftigung.
Die "normale" Anmeldung bei der zuständigen KK erfolgt zusätzlich.
Achtung: wenn die Sofortmeldung zu spät gemacht wird, werden hohe Bußgelder festgesetzt!
Bsp. für betroffene Branchen:
Gaststätten, Schausteller, Messebau, Taxi, Gebäudereinigung...
Beitragsbemessungsgrenzen
bedeutet, dass die SV höchstens von dieser Summe berechnet wird. Von den übersteigenden Arbeitsentgelten fällt keine Sozialvers. an. Dies ist bei der Lohnabrechnung zu beachten. Die Grenzen werden jährlich angepasst und veröffentlicht. Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzen:
RV und ALV:
jährl. 69.600,00€ / mtl. 5.800,00€
KV und PV
jährl. 47.250,00€ / mtl. 3.937,50€
Versicherungspflichtgrenze:
jährl. 52.200,00€ / mtl. 4.350,00€
Aber für am 31.12.2002 bereits privat Krankenversicherte beträgt die Versicherungspflichtgrenze lediglich:
jährl. 47.250,00€ (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, diese wird auch jährlich angepasst)
Bei Überschreitung der Vers.pfl.grenze ist der AN in der gesetzl. KV ein freiwillig Versicherter oder er kann in die Private KV wechseln, aber weitere Vorraussetzungen beachten!
(bei Überschreitung kann zum nächsten 01.01. gewechselt werden.)
Wechsel in die private KV
Nur wer im letzten Jahr die Vers.pfl.grenze* der KV überschritten hatr, und im lfd. Jahr vorraussichtl. ebenfalls überschreiten wird, kann wählen, ob er in der gesetzl. KV bleiben, oder sich privat versichern will.
Für einen Berufsanfänger besteht also generell im ersten Jahr Versicherungspflicht.
* Zur Prüfung der Grenze wird das "regelmäßige Jahresarbeitsentgelt" und nicht, das in den Vorjahren erzielte KVpflichtige Entgelt zugrunde gelegt.
Nicht zum regelm. Jahresarbeitsentgelt gehören z.B. Urlaubsabgeltungen, Vergütung für Überstunden. Fiktiv dazu gezählt wird aber entgangenes Arbeitsentgelt wegen Mutterschutz, Krankheit, Kurzarbeit, Teilnahme an Eignungsübung, Arbeitskamf.
Vorbeschäftigung
hat die Beschäftigung beim AG nicht durchgehend ein Jahr bestanden, müssen die Angaben ermittelt und dokumentiert werden.
Wechsel in die private KV
(Arbeitgeberanteil)
Tipp: die Einzelfälle mit der jeweiligen GKV (gesetzl. KV) abstimmen.
Arbeitgeberanteil
Falls der AN eine private KV wählt, muss der AG die Hälfte der privaten KV+PV erstatten (auf keinen Fall mehr), max. jedoch:
KV: 287,44
PV: 40,36
327,80
diese Beträge werden jährlich zum 1.7. angepasst.
Wechsel in die private KV
(Basistarif)
Beiträge zur gesetzl. KV und PV sind seit 2010 steuerlich voll absetzbar. In der privaten KV gilt dies nur bis zur Höhe des Basistarifs. Daher unbedingt von den privaten KV die Bescheinigung über den Basistarif vorlegen lassen und in den Stammdaten hinterlegen.
Der Beitragsanteil für den Basis-KV-Schutz wird bei der Lohnsteuerermittlung berücksichtigt und wirkt sich steuermindernd aus.
Gehaltsabrechnung
(Meldung ohne AN-Daten)
- Steuer-ID und Geburtsdatum liegen nicht vor:
Der AG darf für längstens 3 Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu Grunde legen.
nach 3 Monaten ohne die notwendigen Daten:
- Achtung: zwangsweise Abrechnung nach Steuerklasse 6 (rückwirkend ab Eintritt des AN)
Es soll schon vorgekommen sein, dass die Daten beim Mandanten liegen, dann wäre eine Abrechnung nach Steuerklasse 6 für das Betriebsklima fatal.
- Vorschusszahlungen nicht vergessen
- Pfändungsabzug lt. elektr. Pfändungstabelle. Wenn Pfändungen zu bearbeiten sind - Rücksprache mit Kanzleiinhaber- der Mandant als AG haftet für nicht oder falsch abgeführte Lohnteile.
Beitragsmeldung Sozialversicherung
(Beiträge für AN und AG)
Beitragsmeldung für die KK erstellen (nur noch elektronisch möglich)
dem AN werden vom Lohn gekürzt:
9,45% für die RV
1,50% für die ALV
7,30% für die KV
1,03% für die PV
Zwischensumme: 19,28%
0,25% Zuschlag für PV bei Kinderlosen
0,90% Zuschlag für KV bei allen
Gesamtsumme 20,43%
AG zahlt:
19,28% wie oben
0,15% Insolvenzumlage ab 01.01.2012
2,00% Umlage 1 - Krankheit (je nach Kasse. Bsp: bei der IKK 2014 bei einer Erst.v.65% Umlagesatz 2,6%)
0,27% Umlage 2 - Mutterschaft (je nach Kasse. Bsp: bei der IKK 2014 0,35%)
Gesamtsumme 21,70%
Vom AG werden an die Krankenkasse also abgeführt:
20,43+21,70= 42,13%
Beitragsmeldung Sozialversicherung
(Minijob, gewerblicher Bereich, Beiträge)
Meldung an Minijobzentrale
der Arbeitgeber zahlt:
15,00% für die RV
13,00% für die KV
2,00 % für Lohnsteuer (pauschale, aber Besteuerung nach Lohnsteuerkarte ist möglich)
Zwischensumme 30,00%
( 1,6% Unfallvers. (BG)*)
0,15% Insolvenzumlage ab 01/12
0,7% Umlage 1 - Krankheit **
0,14% Umlage 2 Mutterschaft
Gesamtsumme 32,59%
* Im gewerblichen Bereich individuelle Beiträge an den zuständigen UV Träger. Wird nicht an die Knappschaft gemeldet.
** Umlage 1 ist nur zu zahlen, wenn max. 30 AN beschäftigt werden. Achtung, Teilzeitkräfte, auch Minijobber, zählen je nach Arbeitszeit nur anteilig.
Fälligkeit der Sozialversicherung
am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.
Falls die Abrechnung nach diesem Termin erstellt wird, muss zu diesem Termin eine geschätzte Meldung abgegeben werden.
Fristen für die Lohnsteueranmeldung
Monatlich: die Lst.-Anmeldung ist am 10. des Folgemonats elektronisch beim Finanzamt einzureichen
Vierteljährlich (falls die Lst im Vorjahr mehr als 1000€, aber weniger als 4000€):10.04 + 10.07+ 10.10 + 10.12
Jährlich (falls die Lst im Vorjahr nicht mehr als 1000€ betragen hat): 10.01
Die Meldung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Vor erstmaliger Übermittlung der Daten muss die Freischaltung beim FA beantragt werden. Die Lst-Anmeldung enthält die Summe aller von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuern, Kirchensteuern und Solidaritätszuschläge.
(wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% zu entrichten. Abzurunden auf den nächsten durch 50€ teilbaren Betrag. Ein SZ wird bei einer Säumnis bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben. Nicht bei Bar- oder Scheckzahlungen)
Wie lange muss ein Arbeitgeber im Krankheitsfall Entgeltfortzahlungen leisten?
EEL (Entgeltersatzleistungen)
der AG ist verpflichtet seinen Arbeitnehmern bei Krankheit 6 Wochen lang das vereinbarte Gehalt, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Mehrere Zeiträume mit der gleichen Krankheit innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet.
Der AG kann die Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse elektronisch anfordern.
(ein neu eingestellter AN hat in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt in diesen Fällen das Krankengeld direkt ab dem ersten Krankheitstag direkt an den AN aus)
Erstattung Entgeltfortzahlung nach AAG
(Aufwendungsausgleichgesetz)
Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlen mtl. an die Krankenkassen eine Umlage. Die KK erstatten bei Krankheit 50/60/70/80 % des vom Arbeitgeber fortgezahlten Lohnes an den AG zurück.
Jeweils zum Jahresanfang kann der AG bei jeder KK einzeln wählen, welchen %-Satz er als Erstattung haben will. Davon ist die Höhe der zu zahlen Umlage (U1) abhängig.
Vorraussetzung für die Erstattung
Der AG muss bei der KK elektronisch einen Antrag auf Erstattung des fortgezahlten Entgeltes stellen.
(man kann min. 2 Jahre rückwirkend nachreichen)
Arbeitnehmer ist länger als 6 Wochen krank
wird die versicherungspflichtige Beschäftigung min. einen vollen Kalendermonat unterbrochen, ist eine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse ähnlich einer Jahresentgeltmeldung zu erstellen.
Abgabegrund 51
Die Verdienstbescheinigung für Krankengeld muss elektr. an die Krankenkasse übermittelt werden.
verschiedene Unterbrechnungsmeldungen
wird die versicherungspflichtige Beschäftigung min. einen vollen Monat unterbrochen, ist eine Unterbrechnungsmeldung an die Krankenkasse zu übermitteln.
Unterbrechungstatbestände:
- Krankheit länger als 6 Wochen (Abgabegrund: 51)
- Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendiest
- unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat
- Mutterschutz/Elternzeit
- Pflegezeit eines nahen Angehörigen bis zu 6Monate (nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten)
Die Unterbrechnung ist sofort zu melden, nicht erst nach Ablauf eines vollen Monats.
Mutterschutz
6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach wird Mutterschutz gewährt. Falls das Kind früher kommt: auf jeden Fall 14 Wochen. Bei Mehrlings- und Frühgeburten beträgt die Frist 12 Wochen nach der Geburt, bzw. insgesamt min. 18 Wochen.
Bei Beginn der Schutzfrist ist eine Unterbrechnungsmeldung an die Krankenkasse zu machen.
Die Krankenkasse zahlt der Frau den Nettolohn, max. jedoch 13,00€ pro Tag. Der AG zahlt die Differenz zum Nettolohn- ohne jegliche Abzüge.
Der AG muss das von ihm gezahlte Mutterschaftsgeld auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (Progressionsvorbehalt).
Die Lohnfortzahlungsversicherung erstattet dem AG (auf Antrag) 100% des gezahlten Mutterschaftsgeldes. Es sind alle AG umlagepflichtig in der U2. Alle AG erhalten auch die Erstattungen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen.
Auch die Minijobzentrale erstattet das vom AG gezahlte Mutterschaftsgeld.
Elternzeit
Die Elternezeit beträgt 3 Jahre und kann von Müttern und Vätern genutzt werden. Während der Elternzeit darf der Elternteil, der die Elternzeit nutzt, wöchentlich 30 Stunden tätig sein.
Für Eltern in der gemeinsamen Elternezeit beträgt die Arbeitszeit 30+30 Stunden. Nicht aber 25+35 Std.
Wird nach dem Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt, ist für die Arbeitnehmerin eine Abmeldung zu erstellen.
Krankenkassenwahl
Jeder AN kann die Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse zum Ablauf des übernachsten Kalendermonats kündigen und eine andere KK wählen. An diese Wahl ist der Arbeitnehmer 18 Monate gebunden.
Ein Arbeitgeberwechsel für sich alleine ist kein Grund die KK zu wechseln.
Sollte eine KK einen Zusatzbeitrag erheben, bzw. einen bestehenden erhöhen, kann innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht)
Beim Wechsel der KK ist an die bisherige KK eine Entgeltbescheinigung und an die neue KK eine Anmeldung zu übermitteln mit dem Meldegrund: Wechsel der Krankenkasse
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen
Die Versteuerung von Sonderzahlungen werden als "Sonstiger Bezug" berechnet. In der Lohnabrechnung eine Lohnart wählen, die dies berücksichtigt.
Weihnachtsgeld wird fast in allen Betrieben mit der Novemberabrechnung ausgezahlt.
Urlaubsgeld beträgt meistens 25% des ausgezahlten Urlaubslohnes.
Jahreswechsel
bis spät. 28.02. des Folgejahres:
Elektronische Übermittlung der Lohnbescheinigung an das Finanzamt, ein Ausdruck der Bescheinigung geht an den AN.
bis spät. 15.04. des Folgejahres:
Jahresentgeltmeldung an die Krankenkasse des Arbeitnehmers - das dient als Nachweis für die Rentenversicherung des AN. (Jahresentgeltmeldung erst nach der Märzabrechnung erstellen, wegen der Märzklausel)
Lohnsteuerklassenwechsel der AN. Alle Änderungen kommen zum Jahreswechsel ebenso wie jeden Monat automatisch über ELSTAM
Märzklausel
(nur bei der Sozialversicherung)
Einmalzahlungen werden dem Vohrjahr zugerechnet, wenn die Einmalzahlungen in der Zeit vom 1.1.-1.3. gezahlt wird und
- das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits im Vohrjahr bestanden hat.
und
im laufenden Jahr die anteilige Beitragsbemessungsgrenze der KV ohne Einmalbezug überschritten werden wird.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - steuerfreie Zahlungen für alle AN, auch Minijobber
(Reisekosten u Verpflegungepauschalen)
generell: steuerfrei = sozialversicherungsfrei
Ausnahme: Gehaltsumwandlung für Reisespenen, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (für den Teil des Stundenlohns, der 25€ überseigt)
der AG hat folgende Möglichkeiten seinen AN steuerfreie Zahlungen zu machen:
- Reisekostenvergütung an AN durch Gehaltsumwandlung, wenn der AN Kurse, Seminare besucht.
Vorraussetzung: vorher schriftlich vereinbart. ACHTUNG: sozialversicherungspflichtig! - Verpflegungspauschalen: 12€/24€ bei einer Abwesenheit von 8h/24h
bis 100% höhere Beträge, versteuern mit 25% Lst.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Sachzuwendungen, Zinsvergünstigungen)
- monatlich 44€ (incl. Ust) für Sachzuwendungen. z.B. Tankgutscheine
(wenn die Tankrechnung 44€ übersteigt und der AN den übersteigenden Betrag an den AG erstattet bleibt der Betrag 44€ steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber Rechnung und Gutschein müssen beim Ag aufbewahrt werden)die Erteilung des Sachgutscheines muss schriftlich in einer arbeitsvertraglichen Regelung festgehalten werden. - Zinsgünstige Darlehen an AN bis 2.600€ bleiben grundsätzlich steuerfrei. Steuerfrei bleibt ein Darlehen zum marktüblichen Zins abzüglich 4%. Liegt der von AG gewährte Zinssatz darunter, ist die Differenz als Sachbezug zu versteuern und zu verbeitragen.
- Zinsvergünstigungen für AN-Darlehen, die zu versteuern sind, können auch mit dieser Pauschale abgedeckt werden.Achtung: auch Vorschüsse an AN (höher als 2600€), die in mehreren Raten zurückgezahlt werden, gelten als AN-Darlehen. Daher: wenn eine zinsbegünstigte Darlehensgewährung (über 2.600€) nicht richtig gesteuert wird, und gleichzeitig ein Bezingutschein für 44€ ausgenutzt wird, dann ist durch die Feibetragsüberschreitung alles komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Kinderbetreuung, Telefon, PC, Dienstfahrten)
- Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder (Tagesmutter, Kindergarten, nicht Kinderbetreuung zu Hause)
- Handy- und Telefonkosten, wenn die Rechnung der Telefongesellschaft an den Betrieb gestellt wird.
- PC-Überlassung an Mitarbeiter
- 0,3€ je gefahrenen Km bei beruflicher Auswärtstätigkeit (Dienstfahrten) mit dem Privatfahrzeug, bereits vom ersten Km an, wenn der An hierbei an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Umzug, Zahlungen,Veranstaltungen, Aufmerksamkeiten, Bewerbungskosten)
Der AG hat folgende Möglichkeiten seinem AN steuerfreue Zahlugnen zu machen:
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten auf Nachweis oder pauschal nach Bundesumzugskostenverordnung
- Zahlungen von 2.784€ p.a. (bis zu 4% der RV-Beitragsbemessungsgrenze) in eine Pensionskasse oder eine neue Direktversicherung, auch durch Gehaltsumwandlung, §3Nr. 56EStG. Seit 2005 sind zusätzlich 1.800 p.a. möglich, aber diese sind dann sozialversicherungspflichtig
- Betriebsveranstaltungen- herkömmliche ein- oder zweitägige Betriebsveranstaltungen, max. 2x im Jahr, Aufwendungen für den einzelnen Arbeitnehmer und seinen Ehegatten zusammen max. 110,00€ (incl. Ust) je Veranstaltung sind steuerfrei. Bei überschreiten dieser Freigrenze kann der Betrag mit 25% pauschal besteuert werden (bleibt beitragsfrei in der SV).
- Aufmerksamkeiten bis u einem Betrag von 40,00€ incl. Ust anlässlich eines persönlichen Ereignisses. (kein Geld und kann zusätzlich zum Tankgutschein erfolgen)
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ( Fehlgeldentschädigung, Beihilfe in Notfällen, Zuschläge, Firmenkleidung, Gesundheitsforderung)
- Fehlgeldentschädigung mtl. 16€ für Arbeitnehmer, die mit der Kassenführung betraut sind
- Beihilfe und Unterstützung in Notfällen (Krankheit, Unglück) sind steuerfrei bis 600€ genaueres in §3Nr11 EStG
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit, aber nur wenn die Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Genaueres in §3b EStG, R 3b LStR 39 2011 (lohnsteuerfrei bis max. zu einem Stundenlohn von 50,00€, zwischen 25€ und 50€ entsteht sv-pflicht)
- Einheitliche Firmenkleidung für AN, auch ohne Firmenlogo, wenn die AN verpflichtet werden, diese Kleidung zu tragen. Z.B. im Lebensmitteleinzelhandel, einheitliche Pullunder, Strickjacken, Hemden...
- Betriebliche Gesundheitsförderung bis 500€ p.a. z.b. Yogakurse, Rückenschule, Raucherentwöhnung. Die Kursrechnung darf auch auf den AN lauten (aber nicht: Mitgliedsbeitrag für Sportverein oder Fitnessstudio)
Minijobber: wie hoch sind der KV+PV-Beitrag zusammen? Wann muss er nicht gezahlt werden?
Pauschaler Beitrag: 13% gewerblich; 5% in privatem Haushalt. Wird an die Bundesknappschaft gezahlt, wenn der AN in der gesetzlichen KV versichert ist. Wenn der AN privat versichert ist (oder garnicht), fällt kein Pauschalbetrag an.
(die 13% sind aber bei Überschreitung des Jahresarbeitsentgeltgrenze, bei KV-freien AN, KV-freien Beamten oder bei KV-freien Werkstudenten zu zahlen)
Minijobber: wie hoch ist der RV-Beitragssatz? Was gibt es bei der RV bei Minijobbern zu beachten?
pauschaler Beitrag gewerblich: 15% AG, 3,9% AN (bei 450€ entsprechen 3,9% 17,55€)
pauschaler Beitrag im privat Haushalt: 5% AG, 13,9% AN
Prinzipiell herrscht bei Minijobbern seit 1.1.13 Versicherungspflicht in der RV. Auf schriftlichen Antrag, kann darauf aber verzichtet werden. Dieser Antrag gilt dann für alle Minijobs.
An den RV-Beitrag ist auch die 2% pauschale Lst. geknüpft.
Minijobber: wie hoch ist die pauschale Lst.? Wie kann diese umgangen werden?
2% an die Bundesknappschaft zu zahlen, wenn keine Lst.-karte vorgelegt wurde.
Minijobber: Wie hoch sind die Umlagesätze bei gewerblicher Anstellung? Wann muss welche Umlage nicht mehr gezahlt werden?
U1= 0,7% + U2= 0,14 + Insolv.= 0,15% macht zusammen: 0,99%, die der AG an die Bundesknappschaft zahlt.
Bei mehr als 30 Angestellten entfällt die U1
(U1= Krankheit, U2= Mutterschutz, Insolv.= Insolvenzgeldumlage)
Minijobber: wie hoch sind die Umlagesätze bei Anstellung in privatem Haushalt? Unterschied zur Gewerblichen Anstellung?
U1: 0,7% + U2: 0,14 + Unfallversicherung: 1,6% macht zusammen 2,44% und muss an die Knappschaft gezahlt werden.
Unterschied: Insolvenzgeldumlage entfällt und die Unfallvers. muss an die Knappschaft und nicht an die BG gezahlt werden.
Minijobber: Wie hoch ist der Unfallversicherungssatz? An wen ist er zu zahlen?
1,6% an die zuständige Berufsgenossenschaft zu zahlen.
(bei Anstellung im priv. Haushalt wird die Unfallvers. an die Knappschaft gezahlt)
Minijobber: Was zahlt der AG insgesamt an Sätzen bei einer gewerblichen Anstellung/ Anstellung im privaten Haushalt und an wen? Was der AN?
Gewerblich: AG zahlt 30,99% (ohne Lst-Karte) an die Knappschaft, 1,6% an die BG. AN zahlt ohne Antrag auf Befreiung der RV-pflicht 3,9%
privat: AG zahlt 12% an die Knappschaft, AN zahlt 13,9% ohne Befreitungsantrag (Beitragsbemessungsgrenze in diesem Fall beachten (175€))
Minijobber: wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Welche Auswirkungen hat sie und wie kann sie Umgangen werden?
Beitragsbemessungsgrundlage: 175€
das bedeutet, dass bei einem Beitragssatz von 18,9% ein RV-Beitrag von min. 33,08€ zu zahlen ist! Bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175€ müssen AN die Different zwischen 33,08€ und dem AG-Anteil aufstocken! Nur solange kein Antrag auf Befreiung der RV-Pflicht vorliegt.
(Bsp: Beschäftigung ab dem 1.2.13 für 100€ p.M. ohne Antrag auf Befreiung => RV-pflichtig. AG-Anteil = 100€*15%=15€ => 33,08€-15€= 18,08€ sind vom AN aufzustocken. Also bleiben dem AN von 100€ noch 81,92€)
Minijobber: Für welche Ausnahmen gilt trotz geringfügig entlohnter Beschäftigung die versicherungspflicht? (6)
- Personen, die zu Ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (auch wenn diese außerbetrieblich durchgeführt wird), z.B. Azubi, Praktikant (wenn vorgeschriebenes Praktikum), duale Studiengänge
- Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten
- Behinderte in geschützten Einrichtungen
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
- Personen, die nach längerer Krankheit wieder stufenweise ins Erwerbsleben eingegliedert werden
- Personen während konjunktuereller oder saisonaler Kurzarbeit
Diese Ausnahmen bedeuten, dass in den genannten Beschäftigungsverhältn. Versicherungspflicht besteht, auch wenn das regelm. Arbeitsentgelt 450€ p.M. nicht überschreitet oder die Beschäftigung nur kurzfristig ausgeübt wird.
Minijobber: Worauf ist bei der wöchentlichen Arbeitszeit zu achten?
grundsätzlich spielt sie keine Rolle. Allerdings verlangen die SV-Träger nach wie vor einen Nachweis darüber, weil es nicht auf das gezahlte Arbeitsentgelt ankommt, sondern auf das Arbeitsentgelt auf das Rechtsanspruch besteht.
Für laufenden Arbeitslohn gilt das sog. Entstehungsprinzip => gibt es allg. verbindl. Tarifverträge die einen höheren Stundenlohn vorsehen, hat der AN Anspruch darauf. (wenn trotz eines sol. Tarifvertrages niedriger Stundenlohn gezahlt wird muss für den sog. Phantomlohn SV-Beiträge abgeführt werden)
Ein Verzicht auf künftig entstehende Ansprüche auf laufendes Arbeitsentgelt wird nur dann anerkant, wenn er schriftlich festgelegt und arbeitsrechtlich zulässig ist