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Staatskunde FTA II/2

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Kartei Details

Karten 76
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 15.01.2015 / 04.07.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was liegt in der Zuständigkeit des BayVerfGH? (fundstellen)

- Anklagen gegen minister und Abgeordnete Art 61

- Organstreitigkeiten Art 64

- (konkrete) Normenkontrolle Art 65, Art 92

- Verfassungsbeschwerde Art 66, 120 (nach Ablauf aller Instanzen)

- Popularklage Art 98S4

Wer kann Gesetzesentwürfe in den Landtag einbringe? (Fundstelle)

Art 71

- MinPräs im Namen der Staatsregierung

- aus der Mitte des Landtages - Fraktionen oder einzelne Abgeordnete

- Volk durch Volksbegehren

In wievile Lesungen werden Gesetzesvorlagen im Landtag behandelt, wie und wann wird darüber abgesitmmt? Fundstellen

2 Lesungen

nach der 2. Lesung kommt es zu Abstimmung - einfache Mehrheit Art 23(1)

bei Verfassungsänderungen 2/3Mehrheit Art 75(2)
+ Volksentscheid darüber

Ab wann hat das Gesetz seine Gültigkeit? Fundstellen

mit Ausfertigung

durch den MinPräs

im Gesetzes- und Verordungsblatt

Art 76(1)

wie wird die unmittelbare Demokratie in Bayern praktizier?

Volksbegehren / Volksentscheid

Was ist Voraussetzung für einen Antrag auf ein Volksbegehren?

und in welcher Form muss dies geschehn? Fundstellen?

von mind. 25000 Staatsbürder Art.7 beantragt

Form: ausgearbeiteter und begründeter Gesetzesentwurf Art 74(2)

Wann ist ein Antrag auf ein Volksbegehren zulässig und wann nicht?

Wer entscheidet darüber?

fundstellen?

zulässig: Erlass, Änderung, Aufhebung eines Gesetzes, Änderung, Ergänzung Verfassung

nicht zulässig: Erlass einer Rechsverordnung da Executive, wenn Verfassungswidrig

Nur im Rahmen der Landesgesetzgebung nicht Bund

 

Innenministerium entscheidet
ggf. Vorlage BayVerfGH

 

Ablauf Gesetzgebungsverfahren in Bayern? Fundstellen

gem. Art. 70ff BV Art 5(1)

1. Gesetzesentwurf durch:
   - MinPräs im Namen der Staatsregierung Art.71,54,55Nr.3, 74(5)  ODER
   - Mitte des Landtages durch Fraktion/Abgeordnete Art 71

2. 2 Lesungen im Landtag Art72 mit
   - Beschluss Art23(1) (einfache Mehrheit) für Gesetze
   - Beschluss Art75(2) 2/3Mehrheit für Verfassungsänderungen

3. Bei Verfassungsänderung Volksentscheid Art 72(1), 74(7)
   - Qurum erforderlich
   - relative Mehrheit erforderlich

4. Ausfertigung und Verkündung im Bayerischen Gesetzes und Verordnungsblatt Art.76