Staatskunde FTA II/2
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Kartei Details
Karten | 76 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 15.01.2015 / 04.07.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was liegt in der Zuständigkeit des BayVerfGH? (fundstellen)
- Anklagen gegen minister und Abgeordnete Art 61
- Organstreitigkeiten Art 64
- (konkrete) Normenkontrolle Art 65, Art 92
- Verfassungsbeschwerde Art 66, 120 (nach Ablauf aller Instanzen)
- Popularklage Art 98S4
Wer kann Gesetzesentwürfe in den Landtag einbringe? (Fundstelle)
Art 71
- MinPräs im Namen der Staatsregierung
- aus der Mitte des Landtages - Fraktionen oder einzelne Abgeordnete
- Volk durch Volksbegehren
In wievile Lesungen werden Gesetzesvorlagen im Landtag behandelt, wie und wann wird darüber abgesitmmt? Fundstellen
2 Lesungen
nach der 2. Lesung kommt es zu Abstimmung - einfache Mehrheit Art 23(1)
bei Verfassungsänderungen 2/3Mehrheit Art 75(2)
+ Volksentscheid darüber
Ab wann hat das Gesetz seine Gültigkeit? Fundstellen
mit Ausfertigung
durch den MinPräs
im Gesetzes- und Verordungsblatt
Art 76(1)
wie wird die unmittelbare Demokratie in Bayern praktizier?
Volksbegehren / Volksentscheid
Was ist Voraussetzung für einen Antrag auf ein Volksbegehren?
und in welcher Form muss dies geschehn? Fundstellen?
von mind. 25000 Staatsbürder Art.7 beantragt
Form: ausgearbeiteter und begründeter Gesetzesentwurf Art 74(2)
Wann ist ein Antrag auf ein Volksbegehren zulässig und wann nicht?
Wer entscheidet darüber?
fundstellen?
zulässig: Erlass, Änderung, Aufhebung eines Gesetzes, Änderung, Ergänzung Verfassung
nicht zulässig: Erlass einer Rechsverordnung da Executive, wenn Verfassungswidrig
Nur im Rahmen der Landesgesetzgebung nicht Bund
Innenministerium entscheidet
ggf. Vorlage BayVerfGH
Ablauf Gesetzgebungsverfahren in Bayern? Fundstellen
gem. Art. 70ff BV Art 5(1)
1. Gesetzesentwurf durch:
- MinPräs im Namen der Staatsregierung Art.71,54,55Nr.3, 74(5) ODER
- Mitte des Landtages durch Fraktion/Abgeordnete Art 71
2. 2 Lesungen im Landtag Art72 mit
- Beschluss Art23(1) (einfache Mehrheit) für Gesetze
- Beschluss Art75(2) 2/3Mehrheit für Verfassungsänderungen
3. Bei Verfassungsänderung Volksentscheid Art 72(1), 74(7)
- Qurum erforderlich
- relative Mehrheit erforderlich
4. Ausfertigung und Verkündung im Bayerischen Gesetzes und Verordnungsblatt Art.76