So


G. W.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Außenprüfungsverfahren im Steuerrecht. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Prüfungsanordnung (PA), Steuerbescheid (Stpfl) und Einspruch, sowie die Rolle des Prüfers und die Rechte des Steuerpflichtigen. Besonders relevant sind Themen wie die Bekanntgabe der PA, die Zulässigkeit von Prüfungen und die Konsequenzen bei Verstößen. Die Karteikarten richten sich an Steuerberater und Finanzbeamte, die sich mit den Grundlagen der Außenprüfung vertraut machen möchten, um ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Cartes-fiches
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3
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Créé / Mis à jour
26.09.2013 / 03.10.2020

Cartes-fiches

Welche Formen der Außenprüfung gibt es?

  • Allgemeine Außenprüfung (Betriebsprüfung)
  • abgekürzte Außenprüfung
  • besondere Außenprüfungen (UStSoP, LStAP,)
  • BNV
    • keine AP wenn Sachverhaltsaufklärung 
    • AP wenn Prüfung KSt-Betriebe

Was ist von den AP abzugrenzen nach §88AO?

Reine Einzelermittlungshandlungen

Was sind Rechtsfolgen einer AP?

  • VdN ist danach aufzuheben 164(3)3
  • Ablaufhemmung bzgl. Festsetzungsfrist 171(4)
  • Änderungssperre 173(2) zu beachten
  • ab Bekanntgabe Prüfungsanordnung keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich

Was umfasst die Zulässigkeit der AP nach 193(1)?

Stpfl mit

  • Gewinneinkünften
    • Routineprüfung 1(1)BpO
    • Sonderprüfungen 1(2)BpO
  • hohen Überschusseinkünften (Einkunftsmillionäre 147AO)

Was umfasst die Zulässigkeit nach 193(2)?

  • Stpfl. mit nur Überschusseinkünften und keine Einkunftsmillionäre 193(2)Nr2
  • Stpf die Steuern für Rechnung anderer einbehalten (Privatmann Arbeitg. )193(2)Nr 1
  • Stpf kommt Mitwirkungspflicht nicht nach 193(2)Nr.3 90(2)3

Was sind Voraussetzungen für die AP bei Überschusseinkünften?

  • Aufklärungsbedarf 
  • Unzweckmäßigkeit der Prüfung durch Amtsprüfer (zB mehrer V+V Obj mit hohen Mieteinnahmen)

Für welche Rechtssubjekte ist eine AP zulässig?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Personenhandelsgesellschaften

Was ist bei zusammenveranlagen Ehegatte in Bezug auf eine AP zu beachten?

  • Ehegatten getrennt behandeln
  • Voraussetzung für Zulässigkeit bei jedem Ehegatten einzeln prüfen

Wie ist der Prüfungsumfang allgemein?

  • Eine oder mehrere Steuerarten
  • ein oder mehrere Besteuerungszeiträume
  • bestimmte Sachverhalte

Was ist maßgeblich für den Prüfungszeitraum?

Betriebsgrößenklassen 3BpO

 

Welche Betriebsgrößenklassen wird unterschieden und wie oft sollen sie jeweils geprüft werden?

  • G - jeder Besteuerungszeitraum 4(2)BpO
  • M,K,KSt -  nur eingeschränkt 

Wie und wann erfolgt die Zuordnung zur Betriebsgrößenklasse?

Verhältnisse im Zeitpunkt des Ergehens der Prüfungsanordnung

Welchen Zeitraum soll der Prüfungszeitraum umfassen?

welche Abweichungen gibt es davon?

Nicht mehr als 3 zusammenhängende Besteuerungszeiträume

Abweichungen:

  • Erweiterung während Prüfung wenn mit erheblichen Änderung zu rechnen ist
  • Erweiterung wenn Verdacht auf Steuerstraftat/ordnungswidrigkeit
  • Anschlussprüfung 
  • zeitnahe AP

Wann ist eine Erweiterung der AP ermessensgerecht?

  • Mehrergebnis 1500€ pro Kj und Steuerart
  • Steuerfall von besonderer steuerrechtlicher Bedeutung

Was beinhaltet der Sachliche Umfang einer AP?

  • Betriebliche Verhältnisse
  • auch andere Besteuerungsgrundlagen (zB V+V, SA, agB..) 

Was ist bei AP nach 193(2)Nr2 (Überschusseinkünfte) bzgl. Sachlichen Umfang zu beachten?

BP muss für jeden Besteuerungszeitraum begründet werden.

Worau beschränkt sich die abgekürzte AP?

Einzelne Besteuerungsgrundlagen

Umfang der AP bei Prüfung PersGesellschaft mit Gewinneinkünften?

Was ist erforderlich wenn darüber hinaus geprüft werden soll?

  • Steuerliche Verhältnisse der Geser (soweit für ges+einhFest von Bedeutung)
    • SBV
    • Spenden
    • ...

Prüfung weiterer Besteuerungsgrundlagen nur mit Ertrag Prüfungsanordnung

Merkmale Kontrollmitteilung?

  • Auswertung steuerlich bedeutsamen Verhältnisse anderer Personen mit rahmen BP festgestellt
  • Ermessen des Prüfers ob und über wen KM
  • KM ist kein VA 118

Wer ist Zuständig für die AP?

Zuständigkeit AP nach Zuständigkeit Stpfl 17ff

195ao

Allgemeine Merkmale Prüfungsanordnung?

  • Sonstiger, vollstreckbarer VA 118
  • regelt welche Steuerart und Besteuerungszeitraum AP zu dulden
  • verbindliche Festlegung des Umfangs
  • PA maßgeblich für Änderungssperre und Ablaufhemmung
  • schriftlich oder elektronisch mit Rb-Belehrung

Welche Wirkung entfaltet ein Einspruch gegen eine PA?

Keine aufschiebende Wirkung

AdV-Antrag 361 erforderlich

Notwendiger Inhalt einer Prüfungsanordnung?

  • Regelung
    • Adressat
    • erlassende Behörde
    • Anordnung der Prüfung (Steuerart/BestZeitraum)
  • Begründung 121
  • RbBelehrung
  • Hinweise auf Rechte / Pflichten Stpfl
  • Unterschrift

Warum wird die Prüfungsanordung Sammel-VA genannt?

Mehrere VA in einem Dokument:

  • jede Steuerart = VA
  • jeder Zeitraum = VA
  • Prüfungsort = VA
  • Prüfungsbeginn = VA (kann auch formlos erfolgen)

Ist die Angabe des Namens des Prüfers ein VA?

Nein

Wie muss die Prüfungsanordnung in Bezug auf das Ermessen begründet werden?

  • Bei AP 193(1) - BP Gewinneinkünfte 
    • Angabe Rechtsgrundlage §193(1)
  • Bei AP 193(2)Nr.2 Überschusseinkünfte etc..
    • ausführliche Begründung

Was ist wenn die PA bezüglich AP nach §193(2)Nr. nicht Begründet ist?

  • PA als VA rechtswidrig
  • Heilung 126(1)Nr2 möglich

Wann liegt eine angemessene Frist für die Bekanntgabe der PA vor?

  • G-Betrieb mind 4 Wochen
  • alle anderen mind 2 Wochen

vor Prüfungsbeginn

Wann bedarf es keiner Frist bezüglich der Bekanntgabe der PA?

  • Verzicht des Stpfl
  • Prüfungserweiterung
  • Gefährdung des Prüfungszwecks

Kann der Prüfungsbeginn verschoben werden?

Ja, wenn..

  • auf Antrag
  • wichtige Gründe 
  • glaubhaft gemacht

197(2)5
5(5)BpO

Wer ist Inhaltsadressat der PA?

Stpfl. Der die Prüfung zu dulden hat

Wer ist Bekanntgabeadressat der PA?

Der IA,

handlungsfähig 79

Wenn Bekanntgabeadressat nicht IA, dann neben dem anderen BA erläuterung in die PA aufzunehmen

Besonderheiten bei Bekanntgabe PA an ZusVlg. Ehegatten?

  • Jeder Ehegatte selbständiges Prüfungssubjekt
  • IA
  • eigene PA

Beide Prüfungsanordnungen können in einem Dokument verbunden werden

Besonderheiten bei Bekanntgabe PA bei PersGes (betriebliche Steuern)

  • PersGes selbst Prüfungssubjekt
  • und IA
  • PerGes selbst StSchuldn

Besonderheiten bei Bekanntgabe PA bei PersGes (Gewinneinkünfte)?

  • PersGes selbst Prüfungssubjek
  • und IA
  • PersGes selbst Stpfl.

Besonderheiten bei Bekanntgabe PA bei PersGemeinschaften (Überschusseinküfte)

  • Prüfungssubjekt sind Gemeinschafter nicht Gesellschaft
  • Gemeinschafter Träger steuerlicher Pflichten
  • PA ist an die Geser zu richten

Wo kann der Ort der AP liegen? 200(2) 6BpO

  • Grds. Geschäftsräume Stpfl.
  • Wohnung des Stpfl
  • Amtsstelle
  • außnahmsweise anderer Ort

Was ist bei Prüfung in der Wohnung des Stpfl. Zu beachten?

Kein Betreten der Wohnung gegen den Willen des Stpfl.

(Unverletzlichkeit der Wohnung 13GG 99(1)

Wie wird der Beginn der AP festgelegt?

  • Durch VA
  • schriftlich oder mündlich

Wann ist Beginn der AP und was ist davon abzugrenzen?

Für was ist der Beginn der AP wichtig?

Beginn mit

  • wirksamer Bekanntgabe PA
  • und Prüfungshandlungen vorgenommen

Kein Beginn bei reinem Aktenstudium

Wichtig für Ablaufhemmung 171(4)

Étudier