Staats- und Verwaltungsrecht

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester


A. B.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das Staats- und Verwaltungsrecht auf Universitätsniveau. Sie decken zentrale Themen wie Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatshaftung und Abgaberecht ab, wobei besonders die schweizerische Rechtsordnung im Fokus steht. Die Lernkarten sind ideal für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen vertiefen möchten.
Karten
333
Lernende
18
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
28.09.2016 / 21.06.2024

Lernkarten

Unter welchen Umständen kann ein Schweizer Bürger ausgebürgert werden, der verdächtigt wird, sich in Syrien einer terroristischen Organisation angeschlossen zu haben?

Es ist zulässig wenn keine Staatenlosigkeit daraus resultiert.
Doppelbürgerschaft wäre notwendig, damit man jemanden ausbürgern kann. Wenn Bsp.: Schweizer Staat gefährdet ist.

X und seine 10-jährige Tochter wohnen in Zürich. Die Tochter besucht daheim – via Fernkurse – die «Deutsche Fernschule» in Wetzlar. Darf die Bildungsdirektion dies verbieten?

Art 19 BV: Deutsche Fernschule kann verboten werden -> ersetzt keine Grundschulausbildung -> keine soziale Komponente

Subsidiäre Generalkompetenz der Kantone

Jede Aufgabe, die von der Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist, fällt in die Zuständigkeit der Kantone (Art. 3, 42, 43 BV).

Bsp.: Baurecht

Subsidiärprinzip

Der Bund soll nicht Aufgaben an sich ziehen, die auf kantonaler Ebene besser oder ebenso gut aufgehoben sind (Art. 5a, 43a BV).

Wie kann man die Tragweite einer Bundeskompetenz überprüfen?

  1. Liegt eine Bundeskompetenz vor?
  2. Wie weit geht die Bundeskompetenz? (Umfang)
  3. Wie wirkt sich die Bundeskompetenz auf die kantonale Zuständigkeit aus? ("zeitliche" Wirkung)

Arten von Umfang der Bundeskompetenzen

  • umfassende Kompetenz des Bundes (Art. 92 BV) -> ganze Reglung darf vom Bund durchgeführt werden
  • fragmentische Kompetenz des Bundes (Steuern) -> Teilbereiche werden vom Bund geregelt
  • Rahmengesetzgebungs-Kompetenz des Bundes (Art 75 BV) = Grundsatzgebungs-Kompetenz -> Grundzüge vom Bund, andere Bereiche kann der Kanton regeln
  • Förderungskompetenz (Art. 68 BV) -> Bund fördert etwas, setzt sich für Gelder ein.

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Schulwesen?

Eine fragmentarische Kompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Raumfahrt?

Eine umfassende Kompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Film?

Eine Förderungskompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Einbürgerung?

Eine Rahmengesetzgebungs-Kompetenz des Bundes

Arten von Wirkung der Bundeskompetenzen

  • Nachträglich derogierende Wirkung (Regelfall)
  • Ursrünglich derogierende Wirkung (Ausnahme 1)
  • Parallele Kompetenzen (Ausnahme 2)

Nachtäglich derogierende Wirkung

Bundesrecht verdrängt kantonales Recht zum Zeitpunkt der Kompetenzerlangung (BV) noch nicht. Erst zum Zeitpunkt der Umsetzung der Kompetenz (Gesetz) wird das kantonale Recht derogiert.

Ursprünglich derogierende Wirkung

Bundesrecht verdrängt kantonales Recht sofort, d.h. gleichzeitig mit der Kompetenzerlangung (BV) -> Gefahr eines Vakuums.

"Sache des Bundes, nur diesem allein"

 

Parallele Kompetenzen

Gleichzeitige, unabhängige Zuständigkeit von Bund und Kantonen

Bsp.: Hochschulen (Art. 63a BV)

Normenkollision

Zwei Normen widersprechen sich inhaltlich

Folge einer Normkollision

Unzulässigkeit des kantonalen Rechts

Kompetenzenkollision

Bund und Kanton stützen sich zu Unrecht auf eine Kompetenz, die nur entweder dem Bund oder dem Kanton zustehen kann.

Folge einer Kompetenzenkollision

  • bei fehlender kantonaler Kompetenz: Unzulässigkeit des kantonalen Rechts
  • bei fehlender Bundeskompetenz: Art. 190 BV -> bei erlassenen Bundesgesetzen trotzdem anwendbar

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Kanton Glarus erlässt ein Gesetz, wonach auf Kantonsgebiet einzig der Friedolinstag ein bezahlter Feiertag ist.

Nur Fredolinstag ist icht zulässig, da der 1. August in der BV geregelt ist.

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Bund erlässt ein Gesetz, wonach nur Personen, die älter als 25-jährig sind, in das Bundesparlament gewählt werden können.

Es besteht eine Normkollision , da in BV ab 18 Jahren. Ist jedoch zulässig, da es ein Bundesgesetz ist.

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Kanton Zürich erlässt ein Gesetz, wonach auf kantonaler Ebene nur Personen, die jünger als 65-jährig sind, wählen und abstimmen dürfen.

Es besteht eine Kompetenzkollision. Art. 39 Abs 1. der Kanton ist berechtigt, jedoch ist der Inhalt zu überprüfen, da es wegen Art. 8 BV Probleme gibt.
Ist somit nicht zulässig.

Wie können Bund und Kantone zusammenwirken?

  • Art. 44 ff. BV
  • Kompetenzen des Bundes in Einbezug der Kantone
  • Kooperativer Föderalismus

Arten von kooperativer Föderalismus

  • horizontaler Föderalismus (Verschiedene Kantone können Verträge miteinander abschliessen)
  • vertikaler Föderalismus (Bund und die Kantone arbeiten zusammen)

Exekutive der Bundesbehörde

Bundesrat

Legislative der Bundesbehörde

Bundesversammlung

Judikative der Bundesbehrden

Bundesgericht

Was ist Verwaltungsrecht?

Alltagsrecht

Öffentliches Recht

  • Jemand, der staatliche Aufgaben ausübt, tritt gegenüber einer Privatperson hoheitlich auf.
  • Öffentliches Recht betrifft auch Private, die staatliche Aufgaben ausüben (Bsp.: Krankenkassen)

Rechtssetzung soll generell-abstrakt sein. Was bedeutet dies?

  • Generell: Unbestimmte Anzahl von Adressaten
  • Abstrakt: Unbestimmte Anzahl betroffener Fälle
  • Rechtsetzung bei BV erfolgt durch Volk und Stände
  • Rechtsetzung bei Gesetze erfolgt durch Parlament
  • Rechtsetzung bei Verordnungen erfolt durch Regierung + Verwaltungsbehörden

Rechtsanwendung soll individuell-konkret sein. Was bedeutet dies?

  • Individuell: Bestimmte Anzahl von Adressaten
  • Konkret: Bestimmte Anzahl von betroffener Fälle
  • Rechtsanwendung erfolg durch Verwaltungsbehörden = Erlass von Verfügungen

Nennen Sie mir die Verhaltensvorschriften für Verwaltungsbehörden

  • Materiell: Verwaltungsbehörden vollziehen Verwaltungsrecht
  • Formell: Formvorschriften sind zu beachten
  • Bsp.: schriftlich begründete Verfügung

Nennen Sie mir Verhaltensvorschriften für Private

  • Materiell: Private Pflichten (Z.B. Steuerrecht) und Rechtsschutzvorschriften
  • Formell: Formvorschriften einhalten
  • Bsp.: Einhaltung der Frist bei der Anfechtung von Verfügungen

Prinzipien des Verwaltungshandelns

  1. Gesetzmässigkeit (Art. 5 Abs. 1 BV)
  2. Rechtsgleichheit (Art. 8 BV)
  3. Willkürverbot (Art. 9 BV)
  4. öffentliches Interresse (Art. 5 Abs. 2 BV)
  5. Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV)
  6. Treu und Glauben im öffentlichen Recht (Art. 5 Abs. 3) -> sich nicht widersprüchlich verhalten

Legalitätsprinzip als Grundsatz des Verwaltungsrechts. Was bedeutet dieser Grundsatz?

  • Art. 5 Abs. 1 BV
  • Normdichte (Rechtsstaatliche Funktion; Vorhersehbarkeit und Je einschneidender eine Norm, desto bestimmter muss sie sein)
  • Normstufe (Legitimität, bei BV Grundlegendes; Volk und Stände, bei Gesetze Wichtiges; Parlament und bei Verordnungen Details; Exekutive 

Sind die folgenden Regelungen mit Art. 5 Abs. 1 BV vereinbar?

Laut einer kantonalen Polizeiverordnung darf die Polizei zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten offen oder verdeckt überwachen und soweit notwendig Bild- und Tonaufnahmen machen.

Normstufe: Verordnung
Die Privatpersonen können sich gestört fühlen -> benötigt ein Gesetz, da ein starker Eingriff in die Privatsphäre.
Normdichte: technischen Geräten, offen oder verdeckt ist -> ist nicht klar formuliert
hoher Handlungsspielraum für die Polizei.
Problem der  Normstufe und der Normdichte! 

Sind die folgenden Regelungen mit Art. 5 Abs. 1 BV vereinbar?

Laut einem kantonalen Polizeigesetz kann die Polizei Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fernhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören.

generell-abstrakt
Normstufe: Gesetz
Normdichte: klar vorgeschrieben, was genau die Massnahme ist welche man ergreifen kann. Es ist zulässig.

Wie kann man eine Rechtssetzung delegieren?

Bsp.: Gesetz -> Verordnung

Der Bund erlässt ein Gesetz, bei welcher gefährliche Hunde einen Maulkorb tragen müssen. Der Bund delegiert dem Kanton eine Verordnung mit der Liste gefährlicher Rassen zu mache.

Voraussetzung der Rechtssetzungsdelegation

  • Für Verfassungen: kein Delegationsverbot
  • Für Gesetze: Die Delegation von der Legislative an die Exekutive muss in einem Bundesgesetz geregelt sein.

Was bedeutet Ermessen?

Beurteilungsspielraum der Behörde, die eine Norm im Einzelfall anwendet.

Ermessensarten

  • Entschliessungs-Ermessen
  • Auswahl-Ermessen
  • Auslegungs-Ermessen

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