Staats- und Verwaltungsrecht

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester


A. B.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das Staats- und Verwaltungsrecht auf Universitätsniveau. Sie decken zentrale Themen wie Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatshaftung und Abgaberecht ab, wobei besonders die schweizerische Rechtsordnung im Fokus steht. Die Lernkarten sind ideal für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen vertiefen möchten.
Flashcards
333
Students
18
Language
German
Category
Law
Level
University
Created / Updated
28.09.2016 / 21.06.2024

Flashcards

Entschliessungs-Ermessen

Gesetzesgeber überlässt der Behörde, OB sie handelt oder nicht

Bsp.: Der Bundesrat KANN gemäss SVG Reklametafeln an Autobahnen verbieten.

Auswahl-Ermessen

Gesetzgeber überlässt der Behörde verschiedene Handlungsmöglichkeiten

Bsp.: Hinweistafeln können rechteckig oder quadratisch sein, nicht aber rund

Auslegungs-Ermessen

Gesetzgeber verwendet offene Begriffe, die im Einzelfall auslegungsbedürftig sind

Bsp.: Art 12 BV menschenwürdiges Dasein

Ermessensfehler

  • Ermessensüberschreitung
  • Ermessensunterschreitung
  • Ermessensmissbrauch
  • Unangemessenheit

Ermessensüberschreitung

Anordnung ausserhalb des Spielraums

Bsp.: Die Schulbehörde schliesst einen Schüler für 13 Wochen von der Schule aus

Ermessensunterschreitung

Pflichtwidrige Nichausnützung des Spielraums

Bsp.: Die Schulbehörde ordnet wegen relativ harmloser Vorkommnisse einen 12-Wöchigen Schulausschluss an, weil ihr nicht bewusst ist, dass auch ein kürzerer Ausschluss möglch ist.

Ermessensmissbrauch

Sachfremde Begründung, rechtsungleiche Behandlung

Bsp.: Die Schulbehörde ordnet wegen harmloser Vorkommnisse einen 12-wöchigen Schulausschluss an mit der Begründung, beim Schüler handle es sich um einen Sans-Paper

Unangemessenheit

gerichtlich nicht überprüfbar

Bsp.: Die Schulbehörde ordned wegen harmloser Vorkommnisse einen 2-tägigen Schulausschluss an. Ein 1-tägiger Schulausschluss wäre zweckmässiger gewesen.

Gemäss Art. 14 des Bürgerrechtsgesetzes wird im Einbürgerungsverfahren geprüft, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist – unter anderem ob er in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut ist.

Steht es im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, einen Ausländer mit der Begründung nicht einzubürgern, dass er keinem Verein der Gemeinde angehöre und deshalb nicht genügend integriert sei?

Man ist nicht verpflichtet einem Verein beizutreten.
Man kann auch anders integriert sein.
Viele Schweizer sind ebenfalls nicht in einem Verein angemeldet.
Ermessensmissbrauch! (Sachfremde Begründung)

Voraussetzungen für Praxisänderung bei Rechtsgleichheit

  • auf ernsthafte und sachliche Gründe gestützt
  • grunsätzlic, d.h. auf Dauer ausgelegt
  • öffentliches Interesse überwiegt Rechtssicherheit
  • nicht gegen Treu und Glauben
  • Bsp.: Abstimmungsbeschwerde (wenn knapp 49.4% Ja, 50.6% Nein)

Wann ist eine Gleichbehandlung im Unrecht?

  • ständige Praxis, nicht nur vereinzelte Fälle (wenn ständig falsch Behandlung vorlag)
  • Behörde gedenkt auch künftig, gleich zu entscheiden
  • Bsp.: Toleranz bei geringfügiger Abweichung von Bauabstandsvorschriften

A und B haben die Prüfungsfrage X falsch beantwortet. A erhält dafür 1 Punkt, B nicht. Hat B Anspruch darauf, für seine Antwort ebenfalls einen Punkt zu erhalten, gestützt auf Rechtsgleichheit oder Willkür?

Nein, weil es nicht ständig passiert. A hat zu unrecht einen Punkt erhalten, es ist in Einzelfall.

Bis 2015 ging das Zürcher Verwaltungsgericht davon aus, nächtliches Kirchengeläut könne erst ab 60 dB eine unzulässige Lärmimmission sein. In einem 2016 gefällten Urteil setzte das Gericht die Schwelle tiefer an. Dies vor dem Hintergrund einer neuen ETH-Studie, die zum Schluss gekommen war, dass zusätzliche Aufwachreaktionen bei viertelstündlichen Kirchenglockenimmissionen nicht erst bei 60 dB auftreten, sondern je nach Schlafdauer schon ab 40–45 dB. Ist dies nach Rechtsgleichheit oder Willkür möglich?

Gerechtsfertigt. Es ist auf Dauer angelegt und sachlich begrüdet, öffentliches Interesse ist höher zu Gewichten.

Grundsatz von Treu und Glaube

Der Grundsatz gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr zwischen dem Staat und den Bürgern

Der Grundsatz von Treu und GLaube umfasst welche Teilaspekte?

  • Verbot wodersprüchliches Verhalten
  • Verbot des Rechtsmissbrauchs
  • Grundsatz des Vertrauensschutzes (berechtigtes Vertrauen in unrichtige Auskünfte wird geschützt)

Was ist beim Vertrauensschutz zu prüfen?

  1. Vertrauensgrudlage: Vorbehaltslose vertrauensweckende Auskunft der Behörde, Behörde war für Eteilung der Auskunft zuständig , unrichtigkeit der Auskunft war nicht zu erkennen
  2. Vertrauensbestätigung: Die Privatperson traf im Vertrauen auf Richtigkeit der Auskunft
  3. Keine Änderung der gesetzlichen Ordnung seit Auskunftserteilung
  4. Interesse an Vertrauensschutz überwiegt Interesse an Rechtssicherheit

Was sind die Eigenschaften einer Zentralverwaltung?

  • Sachliche Untereinheiten ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit
  • wenig Autonomie: Dienstaufsicht, Weisungsbefugnisse
  • Beispiele: UEVK, BAZL, BAKOM

Was sind die Eigenschaften Zwischen Zentralverwaltung und denzentraler Verwaltung?

  • Unselbständige Anstalten: keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • wenig Autonomie
  • Beispiele: Strafanstalten, Altersheime, EWZ

Was sind die Eigenschaften einer Dezentralen Verwaltung?

  • Eigene Rechspersönlichkeit
  • Autonomie
  • Verbandsaufsicht
  • Bsp.: Öffentlich-rechtliche Stiftungen (Nationalpark), Öffentliche Betriebe (Post, Flughafen) und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen (Krankenkassen im Bereich Grundversicherung)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Staatlicher Personenverbadn mit Mitgliedern, die aktiv mitwirken

Bsp.: Vereine

Öffentlich-rechtliche Anstalt

Von der Zentralverwaltung ausgelagerte Verwaltungseinheiten mit Personal- / Sachmitteln
-> passive Benützer wie bei einem Fitnessclub oder in der Bibliothek

Arten von öffentlich-rechtlichen Anstalten

  • Unselbständige Anstalt: Ohne Rechtspersönlichkeit (Bsp.: Strafanstalt)
  • Selbständige Anstalt: Mit Rechtspersönlichkeit (Bsp.: ZHAW, ETH, SUVA) -> Eigene Rechte und Pflichten; Finanzautonomie

Arten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften

  • Gebietskörperschaften: abhängig vom Wohnsitz
  • Personalkörperschaften: abhängig von persönlicher Eigenschaft
  • Realkörperschaften: abhängig vom Eigentum an bestimmten Sachen

Öffentlich-rechtliche Stiftungen

Vom Staat errichtete Verwaltungseinheit mit genussberechtigen Destinatären

Bsp.: Pro Helvetia oder Nationalpark

Welche Arten von zivilrechtlichen Verwaltungsträgern gibt es?

  1. Öffentliche Betriebe (staatliche Kontrolle durch Beteiligung)
     
    1. Spezialgesetzliche AG -> Staat Allein- oder Mehrheitsaktionär einer AG -> Einfluss hat der Staat. Bsp.: Swisscom, SBB, Post 
    2. Öffentliche Unternehmen im Privatrechtsform -> Gehören zu 100% dem Staat. Bsp.: SRG (Stiftung) oder Ruag (AG)
    3. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen -> private und staatliche Aktionäre. Bsp.: Flughafen, Swiss und Messe Basel
  2. Private (Gesetzliche Übertragung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben). Bsp.: Krankenkassen im Grundsicherungsbereich oder Nationalfonds

Welche Formen des Verwaltungshandels gibt es?

  • formelles -> Rechtsakte -> Verfügung
  • informelles -> Realakte -> tatsächliche Handlung -> Verfügungsfrei

Nennen Sie mir drei Beispiel für formelle Rechtsakte.

  • Baubewilligung
  • Steruerveranlagung
  • Entzug des Führerausweises 
  • Prüfungsentscheid

Nennen Sie mir drei Beispiel für informelle Realakte.

  • behördliche Ausfünkte und Informationen
  • amtliche Berichte
  • Strassenunterhalt, Kehrichtabfur
  • polizeiliche Kontrollen

Ist eine Verfassung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?

Generell Abstrakt

Ist ein Gesetz "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?

Generell Abstrakt

Ist eine Verordnung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?

Generell Abstrakt

Ist eine Verfügung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?

Individuell Konkret

Was ist eine Verfügung?

Behördliche Anordnungen im Einzelfall, durch welche eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.

Was sind die Merkmale einer Verfügung?

  • hoheitliche Anordnung einer Behörde (ohne Vertrag)
  • Rechte und Pflichten im Einzelall = individuell Konkret
  • auf öffentliches Recht gestützt (kein Straf- oder Privatrecht)
  • zur Regelung eines Rechtsverhältnisses = Idealakt
  • verbindlich und erzwingbar

Arten von Verfügungen

  • Positive Verfügung
  • Negative Verfügung
  • Feststellungsverfügung
  • Sachverfügung
  • Vollstreckungsverfügung

Feststellungsverfügung

Verfügung begündet nicht (wie bei negativ oder positiv Verfügungen), sondern etwas bestehendes wird Festgestellt.

Bsp.: Lebensmittelzulassungsverfügung (Klärung der Rechtslage; keine Auferlegung neuer Rehte / Pflichten)

Sachverfügung

Auferlegung von Rechten / Pflichten.

Sind in der Regel anfechtbar.

Bsp.: Nichterteilung einer nachtäglichen Baubewilligung

Vollstreckungsverfügung

Staat ordnet einen Vollzug an, wenn der Private eine rechtskräftige Sachverfügung nicht selber umsetzt.

Sind in der Regel nicht anfechtbar.

Bsp.: Abbruchsverfügung

Was muss alles auf einer Verfügung vorhanden sein?

  • Schriftform
  1. Papierform,
  2. Unterschirft,
  3. Ort und Datum
  • Datum
  • Bezeichnung
    • der verfügenden Behörde
    • des/der Adressaten
    • des Gegenstandes der Verfügung (Muss klar sein worum es geht)
  • Erwägungen = Begründung
  • Dispositiv
    • Entscheid
    • Kostenregelung
    • Verteiler
    • Rechtsmittelbelehrung

Warum ist Verwaltungshandeln formalisierter als das private Handeln?

  • Legalitätsprinzip
  • Einseitigkeit / Hoheitlichkeit (formell, damit man es anfechten kann)
  • Zwangsweise Durchsetzbarkeit
  • Anfechtbarkeit / Überprüfbarkeit

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