Spitalkunde

Organisation des Gesundheitssystem in der Schweiz

Organisation des Gesundheitssystem in der Schweiz

Lisbeth Häfliger
Lernen

Lisbeth Häfliger
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen und Strukturen des Schweizer Gesundheitswesens, insbesondere zu Spitälern, Ärzten und Institutionen wie BAG oder FMH. Sie erklären Aufgabenbereiche, Hierarchien und Spezialisierungen im medizinischen Bereich sowie rechtliche Rahmenbedingungen für Transplantationen und Medikamentenzulassungen. Ideal für Medizinstudierende oder Fachpersonen, die sich mit dem Schweizer Gesundheitssystem vertraut machen möchten.
Karten
70
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
Medizin
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
15.02.2014 / 22.03.2026

Lernkarten

Swissmedic

Schweizerisches Heilmittelinstitut ► öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes ► Sitz = Bern 

► gehört zum Departement des Innern

Aufgaben der Swissmedic

  • sorgt dafür, dass Arzneimittel und Medizinprodukte in der Schweiz kostengünstig, wirksam und sicher sind
  • beinhaltet Untersuchung, Begutachtung und Registrierung der pharmazeutischen Spezialitäten und Arzneimittel

Gesetzliche Grundlage der Swissmedic

Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinalprodukte (HMG - Heilmittelgesetz)

Meldepflicht an Swissmedic

Fachpersonen müssen unerwünschte Wirkungen von Medikamenten an die Swissmedic melden.

  • Fachpersonen der Kantone = Kantonsapotheker
  • Das Departement für Gesundheit ist dafür verantwortlich.

Zulassung von Medikamenten

Studien (z.B. von Roche) werden geprüft ► Zulassung

Bundesamt für Gesundheit

  • Teil des Eidg. Departement des Innern
  • Vertritt die Schweiz in Gesundheitsbelangen in internationalen Organisationen und gegenüber anderen Staaten
  • Im Landesinnern (mit den Kantonen) verantwortlich für die öffentliche Gesundheit und für die Entwicklung der nationalen Gesundheitspolitik

Aufgaben des BAG betreffend Gesundheitspolitik

  • Entwicklung des Schweiz. Gesundheitswesens
  • Aus-, Weiter- und Fortbildung der akademischen Medizinalberufe
  • Medizinalprüfungen
  • Transplantationsmedizin

Aufgaben des BAG betreffend der Unfall-Krankenversicherung

  • Gesetzesausarbeitung und Anwendung
  • Leistungskatalog
  • Spezialitätenliste

Aufgaben des BAG betreffend der öffentlichen Gesundheit

  • Förderung der öffentlichen Gesundheit
  • übertragbare Krankheiten, Impfaktionen
  • Medikamenten-Vorräte

Aufgaben des BAG betreffend dem Verbraucherschutz

  • Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
  • Strahlenschutz
  • Lebensmittelsicherheit

Aufgaben des BAG betreffend der Forschung

  • Forschung am Menschen
  • Stammzellenforschung

World Health Organization (WHO)

  • Sonderorganisation der Vereinten Nationen
  • Sitz = Genf
  • Gründung = 7. April 1948
  • 193 Mitgliedstaaten
  • Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale, öffentliche Gesundheitswesen

Definition der WHO für Gesundheit

"Gesundheit ist das Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht."

Swisstransplant

  • nationale Zuteilungsstelle
  • für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfänger zuständig
  • organisiert und koordiniert (in CH) alle mit der Organzuteilung zusammenhängen Tätigkeiten
  • arbeitet mit den ausländischen Zuteilungsorganisationen zusammen
  • führt Warteliste der Organempfänger
  • erstellt Statistiken

Comité National de Don d'Organes (CNDO)

  • Gründung = 2009
  • widmet sich der Förderung der Organ- und Gewebespende in der CH

Rahmenbedingungen für die Transplantation von Organen (Transplantationsgesetz)

  • Unentgeltlichkeit der Spende
  • Handelsverbot
  • Voraussetzung der Entnahme
  • Kriterien zur Feststellung des Todes
  • massgebende Kriterien für die Zuteilung

FMH

  • Berufsverband der Schweizer Ärzteschaft
  • Dachverband von 26 sogenannten Basisorganisationen

Zu den Basisorganisationen gehören...

  • die kantonalen Ärztegesellschaften
  • der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)
  • der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS)

Ärzte, die Mitglied der FMH werden, erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in der zuständigen Basisorganisation. Daneben anerkennt die FMH für jedes Fachgebiet eine entsprechende Fachgesellschaft.

Aufgaben der FMH

  • Setzt sich für effizienties und patientenbezogenes Gesundheitswesen ein
  • Sucht Dialog und Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen
  • Nimmt Interessen ihrer Mitglieder wahr und macht sich für optimale Rahmenbedingungen stark

Die ärztliche Berufsbildung

  1. Medizinstudium
  2. Weiterbildung (Spezialisierung)
  3. Fortbildung

Ausbildung Arzt

  • Medizinstudium zur Vermittlung der Grundlagen des Arztberufes
  • Befähigt zur unselbständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis

Weiterbildung Arzt

  • erhöht Fachkompetenz
  • erlaubt eine Spezialisierung
  • wird mit einem eidg. Weiterbildungstitel abgeschlossen

Fortbildung Arzt

  • gewährleistet eine Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz
  • beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitel
  • Fortbildungspflicht beträgt 80 Std. pro Jahr (30 davon im Selbststudium)

Fähigkeitsausweis

Durch zusätzliche Weiterbildungen kann ein Fähigkeitsausweis erworben werden.

Prof. (Professor)

Arzt lehrt an einer Universität. (hält Vorlesungen)

PD (Privat Dozent)

Hochschullehrer aber noch nicht im Stand eines Professors

Hierarchie im ärztlichen Bereich

  • Ärztlicher Leiter (Direktor)
  • Chefarzt
  • Co-Chefarzt
  • Leitender Arzt
  • Spitalarzt
  • Oberarzt
  • Oberassistenzarzt
  • Assistenzarzt
  • Unterassistenzarzt, AIP Arzt im Praktikum
  • Medizinischer Student

Chefarzt

  • Arzt in verantwortlich leitender Funktion
  • hat eine umfassende Verantwortung für einen medizinisch abgrebaren Teilbereich (z.B. eine Abteilung)
  • ist Facharzt des entsprechenden Gebiets
  • verantwortlich für die medizinischen und strukturellen Abläufe
  • Oberärzte in ihrer Tätigkeit überwachen
  • Der Chefarzt und die Oberärzte leiten die Assistenzärzte bei ihrer Arbeit an
  • Chefarztvisite auf der Station
  • Grundlohn Spital, dazu Lohn aus privater Tätigkeit bei privaten oder halbprivaten Patienten
  • Gesamthaftung = Spital

Belegarzt

Ein niedergelassener Arzt, der einige Patienten in einem Krankenhaus mit seinen Patienten belegen darf. 

Die Haftung für die ärztliche Tätigkeit liegt beim Belegarzt.

Für die übrigen Leistungen haftet das Spital.

Konisiliararzt

Konsiliararzt untersucht Patienten, die in einer Fachrichtung (z.B. Chirurgie) stationär liegen, bei einer Fragestellung in seinem Fachgebiet (z.B. Psychiatrie), wenn er vom behandelnden Arzt dazu gerufen wird. (untersucht nur, behandelt aber nicht) Die Gesamthaftung liegt beim Spital. Der behandelnde Arzt erstellt einen Konsilschein und leitet ihn an den Konsiliararzt weiter.

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