Spitalkunde
Organisation des Gesundheitssystem in der Schweiz
Organisation des Gesundheitssystem in der Schweiz
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Swissmedic
Schweizerisches Heilmittelinstitut ► öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes ► Sitz = Bern
► gehört zum Departement des Innern
Aufgaben der Swissmedic
- sorgt dafür, dass Arzneimittel und Medizinprodukte in der Schweiz kostengünstig, wirksam und sicher sind
- beinhaltet Untersuchung, Begutachtung und Registrierung der pharmazeutischen Spezialitäten und Arzneimittel
Gesetzliche Grundlage der Swissmedic
Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinalprodukte (HMG - Heilmittelgesetz)
Meldepflicht an Swissmedic
Fachpersonen müssen unerwünschte Wirkungen von Medikamenten an die Swissmedic melden.
- Fachpersonen der Kantone = Kantonsapotheker
- Das Departement für Gesundheit ist dafür verantwortlich.
Zulassung von Medikamenten
Studien (z.B. von Roche) werden geprüft ► Zulassung
Bundesamt für Gesundheit
- Teil des Eidg. Departement des Innern
- Vertritt die Schweiz in Gesundheitsbelangen in internationalen Organisationen und gegenüber anderen Staaten
- Im Landesinnern (mit den Kantonen) verantwortlich für die öffentliche Gesundheit und für die Entwicklung der nationalen Gesundheitspolitik
Aufgaben des BAG betreffend Gesundheitspolitik
- Entwicklung des Schweiz. Gesundheitswesens
- Aus-, Weiter- und Fortbildung der akademischen Medizinalberufe
- Medizinalprüfungen
- Transplantationsmedizin
Aufgaben des BAG betreffend der Unfall-Krankenversicherung
- Gesetzesausarbeitung und Anwendung
- Leistungskatalog
- Spezialitätenliste
Aufgaben des BAG betreffend der öffentlichen Gesundheit
- Förderung der öffentlichen Gesundheit
- übertragbare Krankheiten, Impfaktionen
- Medikamenten-Vorräte
Aufgaben des BAG betreffend dem Verbraucherschutz
- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
- Strahlenschutz
- Lebensmittelsicherheit
Aufgaben des BAG betreffend der Forschung
- Forschung am Menschen
- Stammzellenforschung
World Health Organization (WHO)
- Sonderorganisation der Vereinten Nationen
- Sitz = Genf
- Gründung = 7. April 1948
- 193 Mitgliedstaaten
- Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale, öffentliche Gesundheitswesen
Definition der WHO für Gesundheit
"Gesundheit ist das Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht."
Swisstransplant
- nationale Zuteilungsstelle
- für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfänger zuständig
- organisiert und koordiniert (in CH) alle mit der Organzuteilung zusammenhängen Tätigkeiten
- arbeitet mit den ausländischen Zuteilungsorganisationen zusammen
- führt Warteliste der Organempfänger
- erstellt Statistiken
Comité National de Don d'Organes (CNDO)
- Gründung = 2009
- widmet sich der Förderung der Organ- und Gewebespende in der CH
Rahmenbedingungen für die Transplantation von Organen (Transplantationsgesetz)
- Unentgeltlichkeit der Spende
- Handelsverbot
- Voraussetzung der Entnahme
- Kriterien zur Feststellung des Todes
- massgebende Kriterien für die Zuteilung
FMH
- Berufsverband der Schweizer Ärzteschaft
- Dachverband von 26 sogenannten Basisorganisationen
Zu den Basisorganisationen gehören...
- die kantonalen Ärztegesellschaften
- der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)
- der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS)
Ärzte, die Mitglied der FMH werden, erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in der zuständigen Basisorganisation. Daneben anerkennt die FMH für jedes Fachgebiet eine entsprechende Fachgesellschaft.
Aufgaben der FMH
- Setzt sich für effizienties und patientenbezogenes Gesundheitswesen ein
- Sucht Dialog und Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen
- Nimmt Interessen ihrer Mitglieder wahr und macht sich für optimale Rahmenbedingungen stark
Die ärztliche Berufsbildung
- Medizinstudium
- Weiterbildung (Spezialisierung)
- Fortbildung
Ausbildung Arzt
- Medizinstudium zur Vermittlung der Grundlagen des Arztberufes
- Befähigt zur unselbständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis
Weiterbildung Arzt
- erhöht Fachkompetenz
- erlaubt eine Spezialisierung
- wird mit einem eidg. Weiterbildungstitel abgeschlossen
Fortbildung Arzt
- gewährleistet eine Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz
- beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitel
- Fortbildungspflicht beträgt 80 Std. pro Jahr (30 davon im Selbststudium)
Fähigkeitsausweis
Durch zusätzliche Weiterbildungen kann ein Fähigkeitsausweis erworben werden.
Prof. (Professor)
Arzt lehrt an einer Universität. (hält Vorlesungen)
PD (Privat Dozent)
Hochschullehrer aber noch nicht im Stand eines Professors
Hierarchie im ärztlichen Bereich
- Ärztlicher Leiter (Direktor)
- Chefarzt
- Co-Chefarzt
- Leitender Arzt
- Spitalarzt
- Oberarzt
- Oberassistenzarzt
- Assistenzarzt
- Unterassistenzarzt, AIP Arzt im Praktikum
- Medizinischer Student
Chefarzt
- Arzt in verantwortlich leitender Funktion
- hat eine umfassende Verantwortung für einen medizinisch abgrebaren Teilbereich (z.B. eine Abteilung)
- ist Facharzt des entsprechenden Gebiets
- verantwortlich für die medizinischen und strukturellen Abläufe
- Oberärzte in ihrer Tätigkeit überwachen
- Der Chefarzt und die Oberärzte leiten die Assistenzärzte bei ihrer Arbeit an
- Chefarztvisite auf der Station
- Grundlohn Spital, dazu Lohn aus privater Tätigkeit bei privaten oder halbprivaten Patienten
- Gesamthaftung = Spital
Belegarzt
Ein niedergelassener Arzt, der einige Patienten in einem Krankenhaus mit seinen Patienten belegen darf.
Die Haftung für die ärztliche Tätigkeit liegt beim Belegarzt.
Für die übrigen Leistungen haftet das Spital.
Konisiliararzt
Konsiliararzt untersucht Patienten, die in einer Fachrichtung (z.B. Chirurgie) stationär liegen, bei einer Fragestellung in seinem Fachgebiet (z.B. Psychiatrie), wenn er vom behandelnden Arzt dazu gerufen wird. (untersucht nur, behandelt aber nicht) Die Gesamthaftung liegt beim Spital. Der behandelnde Arzt erstellt einen Konsilschein und leitet ihn an den Konsiliararzt weiter.