SPI Krite 2
Spresto
Spresto
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Flashcards
Wer ist zuständig bei Sprengstoffdelikten?
- Untersteht der Bundesgerichtsbarkeit, d.h. Bundesanwaltschaft ist zuständig
- WFD bearbeitet gesamtschweizerisch die fachspezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten
- Kosten werden durch Bund übernommen
Das Bundesamt für Polizei hat verbindliche Richtlinien an die Kantone erlassen, wann der WFD zur Spurensicherung beigezogen werden muss und wann diese selber durchgeführt werden kann.
Wie sind die folgenen 6 Fälle geregelt?
a) Sprengstoffanschläge bzw. Unfälle mit Personen- oder grösserem Sachschaden
a) Sofortige telefonische Orientierung der EZ fedpolauch ausserhalb von Bürozeit und orientierung über erste Feststellungen per PolMail oder Fax (WFD entscheidet ob Spezialist vor Ort kommt oder nicht)
b) Bei Bagatellfällen (Kein Personen- oder nur geringer Sachschaden)
b) Kurzer Sachverhalt per PolMail oder Fax an EZ fedpol.
Sofern Spurensicherung ohne Schwierigkeiten möglich WFD nachträglich bei überweisung des Materials orientieren, inkl. Rapportkopie und Tatorfotos.
(Wenn nicht ohne Schwierigkeiten, sofortige Orientierung)
c) Bei Fällen wo Verwendung von Sprengstoff anfangs nicht feststeht
c) Wenn zu Beginn nicht sicher ist, ob Sprengstoff verwendet wurde, ED fedpol orientieren
d) Bei Bombenalarm sowie Unschädlichmachung von USBV
d) WFD steht mit Fachleuten und Material zur Verfügung. Wenn selber erledigt Bestandteile anschliessend an WFD
e) Unfälle mit pyrotechnischen Gegenständen mit Personen- oder grösserem Sachschaden
e) Sofortige Orientierung WFD, Spezialist entscheidet ob er vor Ort kommen muss
f) Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengmitteln
f) Orientierung EZ fedpol via PolMail oder Fax. Material sicherstellen und an WFD übermitteln
Vorsicht bei Selbstlaboraten, bei speziellen Fällen sofortige Orientierung WFD!
4 Handlungsschritte (Verhalten) beim Eintreffen am Tatort vor der Spurensicherung
1. Bergung von bzw. Hilfeleistung an verletzten Personen
2. Tatort sofort grossräumig absperren. (Verkleinerung jederzeit möglich, erweiterung jedoch schwierig)
3. Kontrolle, ob noch weitere, nicht detonierte Sprengvorrichtungen vorhanden sind
4. Gefahrenquellen, welche infolge des Ereignisses entstanden sein könnten unbedingt beachten
5 Mögliche Gefahrenquellen nach einem Sprengstoffereignis
- Einsturzgefahr (Ev. Statiker beiziehen)
- Gefahren durch Elektrizität (Freigelegte Stromleitungen)
- Freigesetzte brennbare Gase oder leicht entzündliche Flüssigkeiten (Gefahr von explosiven Gemischen)
- Gefahr durch unbekannte Stoffe (Giftige, explosionsfähige, radioaktive Stoffe. Keine Manipulation an verschlossenen Behältnissen mit unbekanntem Inhalt!)
- Vergiftungsgefahr in geschlossenen Räumen (Für ausreichende Belüftung sorgen, Gase können z.B. in Keller verharen)
3 Wichtige Grundsätze zum Spurenschutz
- Keine Spuren vernichten
- Keine eigenen Spuren legen (Kontamination)
- Spuren vor fremden Einflüssen schützen (Witterung, Retter, Zeugen, usw.)
In welche 2 Bereiche wird die Spurensicherung bei der Tatortarbeit eingeteilt?
- Allgemeine Spurensicherung (Foto, Skizzen, Pläne, "normale Spusi, Dakty, DNA, Schuhe etc.)
- Spezifische Spurensicherung (Asservieren sämtlicher, mit mit der explodierten Sprengvorrichtung im Zusammenhang stehender Spuren -> Möglichst vollständige Rekonstruktion des Tatmittels und Informationen über den Tathergang)
Asservierungsmethoden von Sprengstoff
(In der Schweiz zugelassene, gewerbliche Sprengstoffe enthalten Markiersubstanzen, können fluoriszierende oder magnetische Zusätze enthalten)
- Suche nach überresten von nicht umgesetzten Sprengstoff
- Loses Material aus Sprengzentrum (Malmzone) separat asservieren
- Zonenweises Zusammenwischen von Auswurfmaterial
- Absaugen mit Staubsauger
- Schmauchspuren ab Oberflächen mit Watterondellen abwischen
- Blidnproben (Vergleichsmaterial) erheben
Alles detailliert beschriften!
Asservierungsmethoden von Zündmittel / Zündauslösevorrichtung
(Z.B. Sicherheitsanzündschnur, Stoppine, Anzündlitzen, Sprengkapsel, Sprengzünder, Drähte, Litzen... Meisetes zerstört, fragmentiert und z.T. weit weggeschleudert)
- Aussieben des Auswurfmaterials/Sprengschutt
- Gasdichte Verpackung (oft gute Schmauchträger)
Eigenschaften und Asservierung von Sprengbehältnis - verpackung
- Zerrissen, fei fragmentiert, leichte Materialien nahe, schwere weiter weg vom Sprengzentrum
- Asservierung analog Zündmittel
Bei Sprengmitteldiebstählen muss folgendes Vergleichsmaterial z.Hd. WFD sichergestellt werden:
- Sprengstoff -> je eine Patrone, od. wenn offen ca. 50 Gramm der Sprengstoffarten
- Zünder -> 2 Stück je vorhandene Art
- Sicherheitsanzündschnur, Sprengschnur -> 20 cm je vorhandener Art
- Verpackung -> genaue Beschreibung
- Begleitpapiere -> Kopien
Zuständigkeit beim Auffinden von Munition und Handgranaten?
VBS ist zuständig. Gegenstände in unverändertem Zustand belassen!