Lernkarten


M. B.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen zu Sozialversicherungen für Sachbearbeiter in der Treuhandbranche. Sie behandeln zentrale Themen wie Rentenberechnungen nach AHV, IV, UVG und BVG, Taggeldsysteme sowie Koordinationsregeln zwischen den Versicherungen. Zudem werden Lohnformen, -komponenten und -ausweise thematisiert. Ideal für Berufseinsteiger und Fachkräfte, die ihr Wissen zu Sozialversicherungsleistungen und deren praktischer Anwendung vertiefen möchten.
Karten
173
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
06.09.2026 / 20.09.2026

Lernkarten

Hinterlassenenrente AHV

Ehegatten: 80 % der eigenen Altersrente + 20 % Verwitwetenzuschlag (Spalte 3). Alternativ 80 % der Rente des Ehegatten, wenn diese höher ist

Waisen: 40 % der Altersrente

Hinterlassenenrente UVG

Ehegatte: 40 % des versicherten Verdienstes

Halbwaisen: 15 %

Vollwaisen: 25 %

Alle Hinterlassenen zusammen: max. 70 %

Zusammen mit alimentenberechtigten geschiedenen Ehegatten: max. 90 %

Was ist die Spalte Zusatzrente

Hat keine Bedeutung mehr

Freigrenze AHV

1'400 pro Monat

AHV Einzelrenten: Minimum und Maximum

Minimum: 1'260

Maximum: 2'520

AHV-Verheiratenrenten: Minimum und Maximum

Minimum: 2'280

Maximum: 3'780

Berechnung IV-Rente

Einkommen ohne Einschränkung: z. B. 80'000/Jahr

Einkommen mit Einschränkung: z. B: 32'000/Jahr

Erwerbsausfall: 48'000/Jahr

Invaliditätsgrad: 60 %

Durchschnittseinkommen gem. Skala 44: dazugehörige volle Rente

Volle Rente x 60 %

Berechnung grosses IV-Taggeld

Grundentschädigung: Letzter Monatslohn (inkl. 13. ML, exkl. Familienzulage) x 12 / 365 x 80% x Anzahl Kalendertage

Maximal CHF 326

Zusätzlich Kindergeld CHF 9 pro Tag und Kind

Maximale Taggeld-Obergrenze: CHF 407

Berechnung UVG-Taggeld

Versicherter Jahresverdienst inkl. Familienzulage / 365 x 80 % x Anzahl Kalendertage

Berechnung IV-Rente bei Erwerbstätigen

1. Einkommensvergleich: Valideneinkommen (was könnte verdient werden) - Invalideneinkommen / Valideneinkommen = IV-Grad

2. Massgebendes durchschnittliches Einkommen: Summe der Einkommen x Aufwertungsfaktor + Summe der Erziehungsgutschriften + Betreuungsgutschriften x Aufwertungsfaktor / massgebende Beitragszeit. Skala 44 geht von vollständiger Beitrgszeit aus. Bei Beitragslücken wird die massgebende Vollrente um 1/44 gekürzt

3. Bestimmung Rentenstufe gem. Skala 44 (nächsthöherer Tabellenwert)

4. Massgebende Vollrente x IV-Grad

 

Berechnung EO-Taggeld

AHV-pflichtiger Lohn + 13 ML vor dem dem Dienst / 30 x 80 % x Anzahl Diensttage

Berechnung ALV-Taggeld

Versicherter Verdienst: Durchschnitt der AHV-pflichtigen Bruttolöhne (letzte 6 oder 12 Monate) inkl. 13 ML / 21,7 x 70 oder 80 % x Anzahl Arbeitstage des jeweiligen Monats

Berechnung UVG-Rente (IV-Grad < 40 %)

Versicherter Verdienst x 80 % x IV-Grad = UVG-Rente

Berechnung UVG-Rente (IV Grad >= 40 %)

1. Theoretische UVG-Rente berechnen. z. B. 80'000 x 80 % x 40 % = 25'600

2. Gesetzliche Überentschädigungsgrenze berechnen: 80'000 x 90 % = 72'000

3. Berechnung Renteneinkommen: 6'000 + 25'600 = 31'600

4. Überentschädigung: wenn noch zu 60 % gearbeitet wird (48'000) kommt es zu einer Überentschädigung von 7'600. 31'600 + 48'000= 79'600. Diese wird jedoch nicht gekürzt

BVG-IV-Rente

1. Versicherte Person: vorhandenes Altersguthaben inkl. Zinsen + künfige Altersgutschriften ohne Zinsen = grundlegendes Alterskapital.

2. Grundlegendes Alterskapital x Umwandlungssatz = volle BVG-IV-Rente

3. Ableiten der Kinderrente: 20 % der BVG-IV-Rente

4. Volle BVG-IV-Rente x IV-Grad = BVG-IV-Rente und BVG-IV-Kinderrente

 

BVG Hinterlassenrente

1. Versicherte Person: vorhandenes Altersguthaben inkl. Zinsen + künfige Altersgutschriften ohne Zinsen = grundlegendes Alterskapital.

2. Grundlegendes Alterskapital x Umwandlungssatz = volle BVG-IV-Rente/Jahr

3. Ableiten der Ehegattenrente: 60 % der vollen BVG-IV-Rente

4. Ableiten der Waisenrente: 20 % der vollen BVG-IV-Rente

 

Wann wird bei Unfall eine BVG-Rente gesprochen?

Wenn die 90 %-Grenze durch die IV-Rente und UVG-Rente noch nicht erreicht ist.

Die drei Ebenen der Koordination

Intrasystemische Koordination: Das Abstimmen von Leistungen innerhalb derselben Versicherung (z. B. wenn das UVG Taggelder stoppt, sobald die UVG-Rente beginnt).

Intersystemische Koordination: Das Gesetz regelt die Rangordnung zwischen verschiedenen Systemen. Hier gilt das eiserne Prinzip: "Unfallversicherung (UVG) geht vor Berufliche Vorsorge (BVG)". Das UVG zahlt seine Rente unabhängig von der Pensionskasse; die Pensionskasse muss ihre Leistung koordinieren (anpassen).

Zivilrechtliche Koordination: Das Zusammenspiel mit Haftpflichtversicherungen (z. B. wenn ein Dritter den Unfall verschuldet hat und Schadenersatz leisten muss).

Betrag Beitragsgrenze AHV

2'500/Jahr und Arbeitgeber

Ausnahmen

Lernende am dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag: keine Beitragsgrenze

Angestellte in Privathaushalten und in bestimmten Kultur- und Medienbereichen: keine Beitragsgrenze

Welche Taggelder sind Sozialversicherungspflichtig

EO

Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterntaggelder

ALV

IV

Militärversicherung

Welche Taggelder sind nicht Sozialversicherungspflichtig

UVG

KTG

Was wird im Lohnausweis unter Ziffer 2 Gehaltsnebenleistungen aufgeführt?

Verpflegung, Unterkunft, Privatanteil Geschäftswagen, Fringe Benefits wie z. B. nicht geschäftlich benötigtes GA

Was wird im Lohnausweis unter Ziffer 13 aufgeführt und ist steuerpflichtig?

Ziffer 13.2.3: Reka-Checks/Vergünstigungen, die den jährlichen Gesamtrabatt von 600 übersteigen. Dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig

Ziffer 13.2.2: Lunch-Checks/Verpflegung: wenn Freibetrag von 180/Monat überschritten wird, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Was wird im Lohnausweis unter Ziffer 13 aufgeführt und ist nicht steuerpflichtig?

13.1.1. effektive Spesen. Rückerstattung. Für Info an die Steuerverwaltung

13.2.1: Pauschalspesen: sofern Steuerreglement von der Steuerverwaltung genehmigt ist

13.3. Aus- und Weiterbildung: vom Arbeitgeber direkt bezahlte oder zurückerstatte Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

Lohnausweis Ziffer 5

Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktien, Mitarbeiteroptionen und Anwartschaften)

Eingetragen wird die Differenz zwischen Verkehrswert und Erwerbs- oder Abgabepreis

Lohnausweis Ziffer 4 - Kapitalleistungen

Boni, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Abgangsentschädigungen

Fest vereinbarte Zulagen wie 13. ML erden unter Ziffer 1 aufgeführt

Sind Familienzulagen steuerpflichtig

Ja

Was ist die Basis für die Zahlung des Unternehmens an die FAK?

Der gesamte AHV-pflichtige Lohn aller Angestellten. Keine Plafonierung.

Was ist die Basis für die Rückerstattung (Auszahlung) an das Unternehmen?

  1. Angestellte Person muss in der Schweiz erwerbstätig sein (angestellt oder selbständig)
  2. Mindesteinkommen 7'650/Jahr bzw. 630/Monat
  3. Vorhandensein eines rechlich anerkannten Kindsverhältnisses
  4. Wohnsitz des Kindes muss grundsätzlich in der Schweiz sein. Bei Wohnsitz EU/EFTA gibt es besondere Regelungen
  5. Kinderzulagen bis zum Monat des 16. Geburtstags (frühestens am dem 15. Geburtstag, fall obligatorische Schulzeit abgeschlossen und eine Lehre begonnen wurde). 
  6. Ausbildungszulagen bis zum Monat des 25. Geburtstags

Verfahren für Anforderungsgerechtigkeit an den Lohn

Summarisch

  • Rangfolge-Verfahren
  • Katalog-Verfahren

Analytisch

  • Rangreihe-Verfahren
  • Stufenwert-Verfahren

Lohnsysteme

Lohnklassen: einfach, jedoch unflexibel

Lohnbänder: komplex, jedoch flexibel

Lohnbänder mit variablen Lohnbestandteilen

Fixe Basislöhne kombiniert mit variablen Lohnbestandteilen

Anforderungen an Lohnsysteme

L Leistung

A Anforderung

M Marktkonformität

O Organisationsabsicht

U Unternehmensmöglichkeit

R Recht und Ethik

Lohnkomponenten

Grundlohn

Erfahrung, Dienstalter

Leistung

Gesetzliche Zulagen

Sozialanteil

Auserordentlicher Anteil

Lohnformen

Zeitlohn

Leistungslohn

Werden Lehrjahre an die Dienstjahre angerechnet

Ja

Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche und einer 7-Tage-Woche

5-Tage-Woche: 365  - 104 / 12 = 21.75

7-Tage-Woche: 365 / 12 = 30

 

Die Lohnhöhe bei Verhinderung an der Arbeitsleistung definiert das Gesetz nur bei den obligatorischen Versicherungen.

Welche sind das und wie hoch ist die Lohnfortzahlung

UVG, Militär, EO

Die Lohnfortzahlung ist auf 80 % festgesetzt

Familienzulage bei Unfall oder Krankheit, wenn nur noch Taggelder ausgerichtet werden

Die Zulagen werden für den angefangenen Monat und die 3 darauffolgenden Monate bezahlt

Wenn ein ein Restlohn ausbezahlt wird, besteht der Anspruch weiterhin

Wie lange wird Familienzulage bei untermonatigem Austritt bezahlt?

Pro rata temporis

Gerechnet wird mit 30 Tagen

Kinderzulage Minimum

CHF 215

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