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Sozialversicherungen – ALV - 3. Säulenprinzip

Ausbildung: Finanzfachmann 2010 -2013 Semester 2 - KV Luzern

Ausbildung: Finanzfachmann 2010 -2013 Semester 2 - KV Luzern


Kartei Details

Karten 42
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.08.2012 / 06.12.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was versichert die ALV? Erwerbsausfall bei: ... (4)

- Arbeitslosigkeit - Kurzarbeit - Schlechtem Wetter - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Was ist der Grundsatz für die ALV und was will sie?

- Drohende Arbeitslosigkeit verhüten - bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen - rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Ab wann ist man ALV pflichtig?

- Ab Vollendigung des 17. Lebensjahr und einen AHV/IV pflichtigen Lohn hat - Arbeitgeber sind nur bei einem AHV/IV pflichtigen Lohn

Wie viel ist der Beitragssatz der ALV?

- bis zu einem Jahreslohn von 126'000 2.2 % (1.1 % für AN) - von 126'000 -315'000 gibt es einen Solidaritätsbeitrag von 1% (0.5 % vom AN)

Bis zu welcher Lohnsumme ist der Lohn höchstens versichert?

CHF 126'000

Zu welchen Voraussetzungen wird der Verdienst nicht ALV-versichert?

- nicht mehr als CHF 500.- monatlich - Heimarbeit nicht mehr als CHF 300.- monatlich

Was gibt es für Leistungen zur Verhütung + Bekämpfung der Arbeitslosigkeit? (Sicht vom Arbeitslosen)

- effiziente Beratung und Arbeitsvermittlung - arbeitsmarkliche Massnahmen für versicherte Personen (z.B. Schulungen)

Wann hat der Versicherte überhaupt anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? (7)

- er ist ganz oder teilweise Arbeitslos - einen anrechbaren Arbeitsausfall erlitten hat (Verdienstausfall von mind. 2 aufeinander- folgenden Arbeitstage - in der Schweiz wohnt - die obli.Schulzeit beendet hat und kein Renter ist - Beitragszeit erfüllt hat, oder davon befreit ist - vermittlungsfähig ist - Kontrollvorschriften erfüllt