Sozialversicherungen
AHV, IV, ALV, SH, EO, MSL, UVG, KTG, NBUV
AHV, IV, ALV, SH, EO, MSL, UVG, KTG, NBUV
Kartei Details
Karten | 29 |
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Lernende | 26 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.05.2013 / 13.03.2022 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen8
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Welche Leistungen erbringt die AHV?
Wer ist alles in der AHV versichert?
Personen, die im Ausland von einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt werden können die obligatorische AHV-Versicherung weiterführen. Wie?
Wer kann der obligatorischen AHV-Versicherung beitreten?
Wer kann sich freiwillig bei der AHV versichern lassen?
Personen mit CH, EU od. EFTA Bürgerrecht, die ausserhalb EU/EFTA leben, können Versicherungsschutz weiterführen wenn sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem obligatorischen AHV/IV während mind. 5 Jahren versichert waren
Was versteht man bei der AHV unter nicht versicherten Personen?
- Ausländer mit Privilegien und Immunitäten des Völkerrechts (Diplomaten)
- Personen, die bei einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind
- Personen, die weniger als 3 Mt. in der CH leben
Was ist die Grundidee der AHV Beitragsfreisetzung?
Jede Person soll nach ihren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge an die AHV/IV bezahlen
- durch Erwerbseinkommen bei Erwerbstätigen
- durch Vermögens- und Ersatzeinkommen (Sozialhilfe) bei Nichterwerbstätigen
Welche AHV Ausgleichskassen gibt es?
- Bundesausgleichskassen (eidg. Ausgleichskasse für Bundespersonal oder Schweiz. Ausgleichskasse für freiwillig Versicherte Auslandschweizer)
- Kantonale Ausgleichskassen mit Gemeindezweigstellen (für Arbeitslose, Betriebe und Selbstständig Erwerbende)
- Verbandsausgleichskassen wie Medisuisse, Swissmem, Gastro etc.