Sozialversicherungen
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung
Kartei Details
Karten | 88 |
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Lernende | 20 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 15.01.2013 / 05.06.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Welches sind die Ziele der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule; Sicherung des Existenzbedarfs.
2. Säule; Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung.
3. Säule; Persönliche Wünsche und Bedürfnisse.
Wer ist der Versicherungsträger der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule; Eidgenössische Versicherung.
2. Säule; Pansionskasse, Unfallversicherung.
3. Säule; Versicherung, Banken.
Wer ist der versicherte Personenenkreis der 1. der 2 und der 3. Säule ?
1. Säule; Die ganze Bevölkerung ist obligatorisch versichert.
2. Säule; Alle Arbeitnehmer sind obligatorisch versichert. Die Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern.
3. Säule; Für die ganze Bevölkerung.
Welches sind die Finanzierungsverfahren der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule; Umlageverfahren.
2. Säule; Kapitaldeckungsverfahren, Bedarfsdeckungsverfahren.
3. Säule; Kapitaldeckungsverfahren.
Welches sind die Finanzierungsquellen der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule; Beträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Beitrag vom Bund und den Kantonen: Mehrwertsteuer, Alkohol und Tabaksteuer, Abgaben von Spielcasinos, Regressansprüche haftpflichttiger Dritter, sowie der Zins des Ausgleichsfonds.
2. Säule; Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Zinserträge.
3. Säule; Beträge der Versicherten und der Zinserträge
Christian Schuler hat die Prüfung als Käsermeister bestanden und will nächstens eine Käserei eröffnen. Für die erste Zeit wird er eine Verkäuferin und einen verheirateten Hilfskäser anstellen.
a) Bei welchen Sozialversicherungen werden die Angestellten von Christian Schuler als Privatperson und Angestellte versichert sein?
b) Welche Versicherung kann der Arbeitgeber für seine Angestellte freiwillig abschliessen?
a) AHV / IV / EL
Pensionskasse (BVG)
Unfallversicherung (UVG)
Arbeitslosenverisicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
Erwerbsersatzordnung (EO) Mutterschaftsentschädigung
Familienzulage (FamZG)
Obligatorische Krnakenpflegversicherung (KVG)
Militärversicherung (MV)
b) Lohnausfallversicherung (KKV)
UVG Zusatzversicherung (UVGZ)
BVG übersteigende Leistungen
Wer hat bei den nachstehenden Sozialversicherungen die Aufsicht?
a) Bei der AHV / IV
b) Bei der ALV
a) Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
b) Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Wer ist bei der AHV/IV obligatorisch versichert ?
Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz Ihren Wohnsitz hat oder eine Erwerbstätigkeit ausübt, versichert.