SKN Pyro Tb 9
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
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Cartes-fiches
09.097
Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?
09.098
Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?
Den Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
09.099
Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?
- Signalpistole Kal 4 (26,5 mm).
- Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.
09.100
Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?
Durch einen Sachkundenachweis einer dafür bestimmten Stelle.
09.101
Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?
Wenn das Eigentum an einer seegehenden Yacht nicht mehr nachgewiesen werden kann.
09.102
Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?
Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben.
09.103
Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig?
Handsignale der Unterklasse T2 („Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauchsignale orange“).
09.104
Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).