SKN Pyro Tb 9

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel


K. M.
Diese Karteikarten behandeln die rechtlichen und praktischen Aspekte von pyrotechnischen Seenotsignalen und Signalwaffen im Sportbereich. Sie decken Themen wie die Verwendung von Signalpistolen im Kaliber 4 mm, die Handhabung von Munition und die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Transport ab. Besonders nützlich sind diese Karteikarten für Wassersportler, die sich auf Notfälle vorbereiten und die gesetzlichen Vorgaben kennen müssen, um im Seenotfall richtig handeln zu können.
Flashcards
104
Students
1
Language
German
Category
Sports
Level
Other
Created / Updated
23.04.2016 / 22.02.2023

Flashcards

09.097

Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?

09.098

Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?

Den Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.

09.099

Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?

- Signalpistole Kal 4 (26,5 mm).
- Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.

09.100

Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?

Durch einen Sachkundenachweis einer dafür bestimmten Stelle.

09.101

Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?

Wenn das Eigentum an einer seegehenden Yacht nicht mehr nachgewiesen werden kann.

09.102

Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?

Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben.

09.103

Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig?

Handsignale der Unterklasse T2 („Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauchsignale orange“).

09.104

Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

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