SKN Pyro Tb 9
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
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Flashcards
09.057
Welche Steighöhe und Leuchtdauer haben Fallschirmsignalpatronen?
Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden.
09.058
Woran erkennen Sie an einem pyrotechnischen Notsignal, um welche Unterklasse es sich handelt?
Am Zulassungszeichen: BAM-PT1 oder BAM-PT2.
09.059
Wer darf pyrotechnische Notsignale der Klasse T verwenden?
Jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt, d. h. unter anderem, dass Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.
09.060
Wie lang ist die Brenndauer einer Seenot-Handfackel?
Ihre Brenndauer beträgt 30 bis 60 Sekunden.
09.061
Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!
In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder) mit Verzögerung, der einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orangefarbenen Rauch abgibt.
09.062
Was wissen Sie über Steighöhe und Brenndauer von Signalraketen?
Steighöhe bis 300 m, Brenndauer bis zu 30 Sekunden.
09.063
Fallschirmsignalraketen und Handfackeln sind bei klarem Wetter unterschiedlich weit zu sehen. Welche Signale verwenden Sie den Umständen entsprechend?
Fallschirmsignalraketen, um weit entfernte Helfer auf eine Notlage aufmerksam zu machen und grob in die Richtung einzuweisen.
Handfackeln, um die genaue Position bei Annäherung kenntlich zu machen.
09.064
Wie sind
1. weiße und
2. grüne
Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5 mm) gekennzeichnet?
- Weißer Lackverschluss und halbgerändelter Patronenbodenrand.
- Grüner Lackverschluss und glatter Patronenbodenrand.
09.065
Wie ist eine Blitz-Knallpatrone (akustisches Signal) im Kaliber 4 (26,5 mm) gekennzeichnet?
Glatter Patronenbodenrand und brauner Lackverschluss.
09.066
Welche Angaben finden sich auf allen pyrotechnischen Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5 mm)?
- Hersteller bzw. Herstellerzeichen
- Bezeichnung der Munition
- Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer
- Art des pyrotechnischen Satzes
09.067
Welche Hinweise finden sich auf den pyrotechnischen Seenotsignalen?
Anweisungen über die Handhabung.
09.068
Was bedeutet die Zahl „4“ bei der Kaliberangabe der Signalpistole?
09.069
Wann muss eine Signalpistole durch ein Beschussamt erneut geprüft werden?
09.070
Wie hoch steigen Seenotsignalraketen bei senkrechtem Abschusswinkel?
09.071
Dürfen Sie den Lauf der Signalpistole mittels eines Stahlrohrs zur Leistungssteigerung verlängern?
09.072
Brennen pyrotechnische Geschosse weiter, wenn Sie ins Wasser fallen?
09.073
Dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände selbst herstellen und bearbeiten?
Nein, nur als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
09.074
Wer darf pyrotechnische Gegenstände herstellen und bearbeiten?
Nur Inhaber einer speziellen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
09.075
Welche pyrotechnischen Notsignale unterliegen dem Waffengesetz?
Die Signalpistole und die hierfür bestimmte Munition (nur mit WBK).
Abschussgeräte und Munition (ab 18 Jahre).
09.076
Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
09.077
Welche pyrotechnische Munition unterliegt dem Waffengesetz?
Alle pyrotechnische Munition, der Zulassungsklassen BAM PM I und BAM PM II.
09.078
Was regelt das Sprengstoffgesetz?
Den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
09.079
Welche Bestimmung regelt den Einsatz von Notsignalen auf See?
Kollisionsverhütungsregeln (KVR; Regel 37).
09.080
Welche Vorschrift regelt die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen?
Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.
09.081
Welche nautische Veröffentlichung (Broschüre) beschreibt die seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler, auch für den Seenotfall?
Wer gibt sie heraus?
Die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
09.082
Welche nautische Veröffentlichung (Handbuch) für die Sport- und Kleinschifffahrt enthält Anleitungen zur Bewältigung von Notlagen auf See? Wer gibt sie heraus?
Das Handbuch „Suche und Rettung“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
09.083
Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz?
09.084
Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
09.085
Wie verhalten Sie sich bei einem Munitionsversager in der Signalpistole?
Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken, bei erneutem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minute nach außenbords öffnen und den Versager herausgleiten lassen.
09.086
Was ist zu tun, wenn die Patrone in der Signalpistole nach Abzugsbetätigung nicht gezündet hat?
09.087
Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?
09.088
Dürfen Sie Seenotsignalmittel in öf-fentlichen Verkehrsmitteln befördern?
Nein.
09.089
Wie dürfen Sie Ihre Signalpistole von der Wohnung zur Yacht transportieren, wenn Sie keinen Waffenschein besitzen?
Nicht schuss- und nicht zugriffsbereit.
09.090
Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?
09.091
Wem dürfen Seenotsignale dauerhaft überlassen werden?
Nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.
09.092
Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
09.093
Welche Dokumente sind beim Führen einer Signalpistole mitzuführen?
Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarte und - erforderlichenfalls - Waffenschein.
09.094
Welche Dokumente sind bei Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in deutschen und europäischen Gewässern, sowie in den Gewässern anderer Länder an Bord mitzuführen?
- Personalausweis oder Pass,
- Waffenbesitzkarte,
- im europäischen Ausland: Europäischer Feuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmi-gung,
- andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung.
09.095
Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?
09.096
Wer darf während des Törns die Signalwaffe am Körper tragen (führen)?