SKN Pyro 07 schwer 4 von 4
SKN Pyro 07 schwer 4 von 4
SKN Pyro 07 schwer 4 von 4
Kartei Details
Karten | 15 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Sport |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.06.2016 / 15.06.2016 |
Weblink |
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9.39
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole, Kaliber 4 (26,5 mm), erwerben zu können?
Der Bewerber muss:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
u n d
2. zuverlässig, sachkundig und persönlichgeeignet sein, und ein amts- oder fachärzt-liches oder fachpsychologisches Zeugnisvorlegen, sofern das 25. Lebensjahr nochnicht vollendet ist
u n d
3. es muss ein Bedürfnis vorliegen.
9.40
Wie kann ein Wassersportler nach-weisen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb einer Signalpistole vorliegt?
Durch Angabe des Verwendungszwecks und Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein, Internationaler Bootsschein usw.) oder die Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke hervorgeht.
9.41
Welche amtlichen Dokumente be-rechtigen zum Erwerb von erlaubnis-pflichtiger pyrotechnischer Munition?
Die Waffenbesitzkarte mit entsprechender Munitionserwerbsberechtigung oder ein entsprechender Munitionserwerbsschein.
9.42
Welche pyrotechnischen Seenotsig-nale können erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und verwendet werden?
Die der Unterklasse T1, d.h. „Handfackeln rot“ und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft, von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
9.43
Welche erlaubnispflichtigen pyro-technischen Seenotsignale dürfen Wassersportler mit einem im Führer-schein eingedruckten Befreiungsver-merk bzw. Sachkundenachweis erwerben?
Die der Unterklasse T2, d.h. „Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und bestimmte Rauchsignale.
9.45
Darf eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in einem anderen Land erworben werden?
Ja, unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen Waffenrechts. Vor Erreichen des deutschen Hoheitsgebietes muss eine Verbringungserlaubnis erteilt worden sein.
9.46
Wie können pyrotechnische Seenotsignale erworben werden?
Durch Kauf oder Überlassung unter Vorlage der jeweiligen Erwerbsberechtigung.
9.49
Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!
- Signalraketen, rot
- Fallschirmsignalraketen, rot
- Handfackeln, rot
- Rauchsignale, orange
- Lichtrauchsignale
- Blitz-Knall-Patronen
9.51
Was ist bei allen steigenden Seenotsignalen unbedingt zu beachten?
- Auf freies Schussfeld achten (z.B. Mast und Segel),
- Signalgerät senkrecht (ggf. in den Wind geneigt) nach oben halten,
- beim Handhaben und Abfeuern nicht auf Personen richten und selbst nicht mit Körperteilen oder Kleidung vor die Mündung kommen,
- nicht an Versagern hantieren, sondern diese über Bord werfen.
9.53
Worin liegt die besondere Gefährlich-keit pyrotechnischer Signalsätze?
Es besteht Explosions-, Feuer- und Verlet-zungsgefahr. Sie brennen auch im Wasser weiter.
9.54
Welche Vorteile haben Signalraketen bzw. Signalpatronen, die mit Fall-schirmen ausgerüstet sind, gegenüber Signalsternen?
Auf Grund geringerer Sinkgeschwindigkeit (5 m/s) ist eine längere Brenndauer möglich; dadurch haben sie eine
9.56
Mit welchen Zeichen ist Notsignalmunition im Kaliber 4 gekennzeichnet?
- Bezeichnung der Munition und der Verbrauchsdauer.
- Bei „Notsignalen rot“ durchgehende Rändelung des Patronenbodenrandes und roter Lackverschlussdeckel.
9.59
Wer darf pyrotechnische Notsignale der Klasse T verwenden?
Jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt, d. h. unter anderem, dass Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.
9.61
Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!
In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder) mit Verzögerung, der einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orangefarbenen Rauch abgibt.
9.63
Fallschirmsignalraketen und Handfackeln sind bei klarem Wetter unterschiedlich weit zu sehen. Welche Signale verwenden Sie den Umständen entsprechend?
Fallschirmsignalraketen, um weit entfernte Helfer auf eine Notlage aufmerksam zu machen und grob in die Richtung einzuweisen.
Handfackeln, um die genaue Position bei Annäherung kenntlich zu machen.
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