Sachenrecht ZGB - Gesetzesartikel
Gesetzesartikel des Sachenrechts im ZGB
Gesetzesartikel des Sachenrechts im ZGB
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Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.06.2015 / 12.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (edupool.ch) |
Weblink |
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Wo findet man den Gesetzesartikel betreffend Eigentum im ZGB?
ZGB Art. 641
Wo findet man den Gesetzesartikel betreffend "Besitz" im ZGB?
ZGB Art. 919
Wo findet man das Nachbarrecht im ZGB?
ZGB Art. 684
Teilung des Eigentum/Miteigentum an Sachen im Rahmen des Ehegüterrecht. Wo findet man das im Gesetz?
ZGB Art. 646
Wodurch wird das Eigentumsrecht beschränkt?
- Durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen (Beispiele: Feuerpolizeit, Umweltschutz, Bau- und Zonenordnung)
- Durch privatrechtliche Bestimmungen (Nachbarrecht, ZGB Art. 684)
- Durch Rechtsgeschäfte (Grundlasten, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Vorkaufs-, Rückkaufs- oder Kaufrechte)
Wann geht das Eigentum über bei:
- Fahrniseigentum?
- Grundeigentum?
- Fahrniseigentum: ZGB Art. 714: Übergang des Besitzes, d.h. der tatsächlichen Gewalt der Sache, an den Erwerber
- Grundeigentum: Mit dem Eintrag ins Grundbuch gemäss ZGB Art. 656
ZGB Art. 934: Was können die Rechtsfolgen sein?
Antworten: Siehe ZGB Art. 934 - 936