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Sachenrecht ZGB - Gesetzesartikel

Gesetzesartikel des Sachenrechts im ZGB

Gesetzesartikel des Sachenrechts im ZGB

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Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.06.2015 / 12.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (edupool.ch)
Weblink
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Wo findet man den Gesetzesartikel betreffend Eigentum im ZGB?

ZGB Art. 641

Wo findet man den Gesetzesartikel betreffend "Besitz" im ZGB?

ZGB Art. 919

Wo findet man das Nachbarrecht im ZGB?

ZGB Art. 684

Teilung des Eigentum/Miteigentum an Sachen im Rahmen des Ehegüterrecht. Wo findet man das im Gesetz?

ZGB Art. 646

Wodurch wird das Eigentumsrecht beschränkt?

  • Durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen (Beispiele: Feuerpolizeit, Umweltschutz, Bau- und Zonenordnung)
  • Durch privatrechtliche Bestimmungen (Nachbarrecht, ZGB Art. 684)
  • Durch Rechtsgeschäfte (Grundlasten, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Vorkaufs-, Rückkaufs- oder Kaufrechte)

Wann geht das Eigentum über bei:

  • Fahrniseigentum?
  • Grundeigentum?

  • Fahrniseigentum: ZGB Art. 714: Übergang des Besitzes, d.h. der tatsächlichen Gewalt der Sache, an den Erwerber
  • Grundeigentum: Mit dem Eintrag ins Grundbuch gemäss ZGB Art. 656

ZGB Art. 934: Was können die Rechtsfolgen sein?

Antworten: Siehe ZGB Art. 934 - 936