Sachenrecht 2 - Begriffe des Sachenrechts
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz
Set of flashcards Details
Flashcards | 57 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 22.03.2016 / 16.06.2025 |
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43. Wodurch unterscheiden sich absolute und relative Rechte?
relative Rechte gelten nur gegnüber bestimmten Personen (z.B. Vertragspartner, Schädiger, Bereicherter)
absolute Rechte gelten gegenüber jedermann
44. Wodurch unterscheiden sich dingliche und obligatorische Rechte?
dingliche Rechte: beziehen sich immer auf eine Sache (Eigentum, Pfandrecht, Grundlast, Dienstbarkeit, Besitz)
obligatorische Rechte: beziehen sich immer auf die Rechtsbeziehung zwischen Personen (z.B. Forderung, Auskunftspflicht etc.).
45. Was ist eine Realobligation?
Rechtsverhältnis, das eine bestimmbare (aber nicht namentlich festgelegte) Person zu einer positiven Leistung verpflichtet und das eine dingliche Komponente enthält.
Durch die dingliche Komponente wird in der Regel die Person des Schuldners festgestellt (z.B. der Eigentümer des Grundstücks, der Pächter des Grundstücks).
46. Ist eine Realobligation ein dingliches Recht?
Nein. Sie gibt dem Berechtigten keine unmittelbare Sachherrschaft (nur ein Recht auf Leistung) und ist kein absolutes Recht (wirkt nur gegenüber bestimmten Personen; Rechtsverhältnis)
47. Wodurch können Realobligationen entstehen?
- aus Gesetz
- aus Rechtsgeschäft
47a. Nennen Sie ein Beispiel für eine Realobligation aus Gesetz.
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Pflichten des Finders
- Pflicht des Grundeigentümers zur Mithilfe bei der Grenzfeststellung
48. Nennen Sie ein Beispiel für eine Realobligation aus Rechtsgeschäft.
- Vereinbarung einer nebensächlichen Leistungspflicht bei Dienstbarkeiten
- Grundlast (z.B. Eigentümer muss Nachbarn ein Ster Holz pro Winter abgeben)
- im Grundbuch eingetragene Kaufs- und Vorkaufsrechte
49. Nennen Sie drei Situationen, die zum Untergang einer Realobligation führen.
- Aufhebungsvertrag
- Verjährung
- Fristablauf
- Untergang des dinglichen Rechts oder des Besitzes
50. Welche Arten von dinglichen Rechten werden unterschieden?
- Eigentum (umfassend und allseitig)
- Fahrniseigentum
- Grundeigentum
- beschränkt dingliche Rechte (begrenz und teilweise)
- Dienstbarkeiten (auf Nutzung/Gebrauch)
- Personaldienstbarkeit
- Grunddienstbarkeit
- Pfandrechte (auf die Möglichkeit der Verwertung einer Sache)4
- Fahrnispfand
- Grundpfand
- Grundlasten (Kombination von Nutzung/Gebrauch und Verwertungsmöglichkeit)
- Dienstbarkeiten (auf Nutzung/Gebrauch)
51. In der Praxis hat sich aber die Hypothekarobligation auf den Inhaber und das irreguläre Pfandrecht entwickelt. Was ist hierzu zu sagen?
Der Numerus clausus verbietet grundsätzlich die Schaffung weiterer dinglicher Rechte.
52. Was bedeutet Elastizität des Eigentums?
Wurde das Eigentum an einer Sache durch ein beschränktes dingliches Recht eingeschränkt und fällt dieses weg, so nimmt das Eigentum wieder den Umfang an, den es vor der Beschränkung hatte.
53. Was ist eine Dienstbarkeit?
Belastung einer Sache mit einer Duldungs- oder Unterlassungspflicht
54. Was ist eine Grundlast?
Mischung aus Nutzungs- und Verwertungsrecht.
Der Berechtigte aus der Grundlast kann aus einem fremden Grundstück Nutzen ziehen.
Wird die geschuldete Leistung nicht erbracht, kann er die Verwertung des belasteten Grundstücks (Sicherung) verlangen.
55. Was ist ein Pfandrecht?
gibt dem Pfandgläubiger die Möglichkeit, bei Nichtbefriedigung seiner Forderung die Verwertung der verpfändeten Sache zu verlangen.
56. Welche Bedeutung hat der Begriff Besitz?
Besitz hat 3 Bedeutungen:
- tatsächliche Sachherrschaft
- Tatbestand, der der tatsächlichen Sachherrschaft in Bezug auf den Rechtsschutz gleichgestellt wird (durch Gesetz)
- Recht des Inhabers an einer Sache
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von einer Sache im Rechtssinne spricht?
körperlicher Gegenstand, der eigenständig und rechtlich beherrschbar ist.
2. Worauf werden die sachenrechtlichen Bestimmungen auch noch angewendet (analog)?
- auf Energie und Naturkräfte,
- selbstständige und dauernde Rechte an Grundstücken
- Bergwerkskonzessionen
- Miteigentumsanteile
3. Wann ist das Erfordernis der Eigenständigkeit (Selbstständigkeit, Abgegrenztheit) bei Fahrnis erfüllt?
Wenn ein Gegenstand von anderen Gegenständen körperlich abgegrenzt ist und eine wirtschaftliche bzw. funktionale Einheit bildet.
4. Wann ist das Erfordernis der Eigenständigkeit (Selbstständigkeit, Abgegrenztheit) bei Liegenschaften erfüllt?
Eine Liegenschaft ist eigenständig, wenn sie parzelliert ist (also horizontal abgegrenzt).
5. Wann ist das Erfordernis der tatsächlichen Beherrschbarkeit der Sache bei Fahrnis erfüllt?
Ein Gegenstand ist tatsächlich beherrschbar, wenn er faktisch beherrschbar ist. Dazu muss er physisch erlangbar ist.
6. Wann ist das Erfordernis der rechtlichen Beherrschbarkeit der Sache bei Fahrnis erfüllt?
Ein Gegenstand ist rechtlich beherrschbar, wenn er tatsächlich beherrschbar ist und das Recht diese Möglichkeit zulässt.
7. Nennen Sie zwei Beispiele, in denen die tatsächliche Herrschaftsmöglichkeit fehlt und deshalb nicht von einer Sache im Rechtssinn gesprochen werden kann.
Die tatsächliche Beherrschbarkeit fehlt, wenn der Gegenstand unerreichbar ist (z.B. Sterne, Planeten) oder wenn eine feste Umgrenzung fehlt (z.B. bei Wasser, Luft).
8. Nennen Sie zwei Beispiele, in denen die rechtliche Herrschaftsmöglichkeit fehlt und deshalb nicht von einer Sache im Rechtssinn gesprochen werden kann.
Die rechtliche Beherrscbarkeit fehlt bei einem menschlichen Körper und den nicht verkehrsfähigen Sachen (z.B. religiöse Gegenstände)
9. Wie werden Tiere im Sachenrecht behandelt?
Tiere sind keine Sache im Rechtssinne (ZGB 641a Abs. 1).
Auf sie sind gewisse Spezialvorschriften anwendbar. Falls keine Spezialvorschrift existiert, werden die sachenrechtlichen Normen analog angewendet (ZGB 641a Abs. 2).
10. Was wird alles vom Eigentum an einer Sache erfasst?
- die Sache selber
- die Bestandteile
- ihre Zugehör und
- natürliche Früchte
11. Was ist eine Sachgesamtheit?
mehrere eigenständige Sachen, die zusammen (gemeinsamer Zweck) eine wirtschaftliche Einheit bilden (z.B. Bücher einer Bibliothek).
12. Was ist eine Rechtsgesamtheit?
mehrere eigenständige Sachen und/oder Rechte die zusammen eine Einheit bilden.
Man unterscheidet das Vermögen und das Unternehmen.
13. Gelten sachenrechtliche Vorschriften auch für Wertpapiere?
Grundsätzlich werden auf die Wertpapiere die Vorschriften von OR 965 ff. angewendet.
Für bestimmte Wertpapiere (z.B. Schuldbrief) sind auch die Normen des ZGB anwendbar.
14. Weshalb ist die Unterscheidung zwischen Fahrnis und Grundstücken im schweizerischen Sachenrecht zentral?
Weil sich die anwendbaren Regelungen massgeblich danach unterscheiden, ob es sich um Fahrnis oder um ein Grundstück handelt (z.B. beim Eigentum, Pfandrecht).
15. Wann liegt Fahrnis im sachenrechtlichen Sinn vor?
Als Fahrnis bezeichnet man eine Sache im Rechtssinne, die mit dem Boden nicht fest verbunden ist, sondern bewegt werden kann, ohne dass sie dabei beschädigt oder zerstört wird (ZGB 713).
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