Sachenrecht
- Eigentum - Besitz - Nachbarrechte - Beschränkte dingliche Rechte - Grundbuch
- Eigentum - Besitz - Nachbarrechte - Beschränkte dingliche Rechte - Grundbuch
Kartei Details
Karten | 137 |
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Lernende | 21 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.12.2015 / 10.12.2024 |
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3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Was besagt das Prinzip des Formzwanges?
Frage 49
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Was besagt das Akzessorietätsprinzip?
Frage 50
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Welche Auswirkungen hat das Akzessorietätsprinzip?
Frage 51
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
A hat von seinem Onkel ein Haus geerbt und möchte es nun verkaufen. Aus diesem Grund muss er zuerst als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Frage 52
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
B möchte aufgrund seiner anhaltenden Geldnot das Getreide auf seinen Feldern schon vor der Ernte verkaufen und das Eigentum daran dem Käufer übertragen.
Frage 53
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
C ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und bewohnt die oberste Wohnung in diesem Haus. Im Rahmen eines Erbvorzuges möchte sie ihrer erwachsenen Tochter das Haus überschreiben. Sie möchte aber in ihrer Wohnung bleiben und das Recht haben, diese evtl. zu verschenken (an Lebenspartner). Mutter und Tochter beschliessen, den Eigentumswechsel und ien übertragbares Wohnrecht betreffend diese Wohnung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Frage 54
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
Eine Schuld wurde mit einem Faustpfand gesichert. Wird die Schuld beglichen, wird das Faustpfand zurückgezogen.
Frage 55
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
Stellt sich nachträglich heraus, dass der Verkäufer eines Grundstückes bei Vertragsabschluss nicht handlungsfähig, so geht das Eigentum nicht auf den Käufer über (mangelnde Geschäftsfähigkeit).
Frage 56
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Mit welchem sachenrechtlichen Prinzip hängt folgende Situation zusammen?
Auf dem Grundstück von X steht eine Fertiggarage.
Frage 57
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wie muss im folgenden Fall vorgeganen werden, damit die Verfügung, unter Einhaltung sachenrechtlicher Prinzipien, gültig ist?
Auf einem bebautem Stück Land wird zugungsten einer Privatperson ein Grundpfand errichtet.
Frage 58
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wie muss im folgenden Fall vorgeganen werden, damit die Verfügung, unter Einhaltung sachenrechtlicher Prinzipien, gültig ist?
An Aktien (1000 Aktien Novartis, 1000 Aktien UBS AG) soll eine Nutzniessung errichtet werden.
Frage 59
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wie muss im folgenden Fall vorgeganen werden, damit die Verfügung, unter Einhaltung sachenrechtlicher Prinzipien, gültig ist?
Die Erbengemeinschaft, bestehend aus A, B und C, ist Eigentümerin u.a. eines Grundstückes. C möchte dieses Grundstück zugeteilt erhalten und veräussern.
Frage 60
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wurde im folgenden Fall die Formvorschrift eingehalten worden?
Zwischen B und C wird schriftlich ein limitiertes Vorkaufsrecht über ein Grundstück vereinbart.
Frage 61
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wurde im folgenden Fall die Formvorschrift eingehalten worden?
Zwischen A und D wird schriftlich ein unlimitiertes Vorkaufsrecht über ein Grundstück vereinbart.
Frage 62
3. Teil - Prinzipien des Sachenrechts
Wurde im folgenden Fall die Formvorschrift eingehalten worden?
Die Erbengemeinschaft C begründet über ein Mehrfamilienhaus, das zur Erbmasse gehört, schriftlich Stockwerkeigentum und meldet dieses beim Grundbuch an. Jeder Erbe soll eine Wohnung erhalten.
Frage 63
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Was wird durch das Sachenrecht des ZGB geregelt?
- Sachenrecht regelt rechtliche Beziehungen zw. Personen und Sachen
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Die, vom Sachenrecht geregelten, Herrschaftsrechte können umfassend und allseitig sein oder begenzt und teilweise. Wie nennt man das umfassende und allseitige Herrschaftsrecht und wie die an den begrenzten und teilweisen Herrschaftsrechten an Sachen?
- umfassendes und allseitiges Herrschaftsrecht = Eigentum (dingliches Recht)
- begrenzte und teilweise Herrschaftsrechte = beschränkte dingliche Rechte (z.B. Nutzniessungrechte)
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Beschränkte dingliche Rechte lassen sich in 3 Gruppen unterteilen. Wie nennt man diejenigen, die dem Berechtigten einen Anspruch auf Nutzung bzw. den Gebrauch einer fremden Sache geben?
- beschränkte dingliche Recht, die Berechtigten Anspruch auf Nutzung/Gebrauch an Sache geben = Dienstbarkeit
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Wie nennt man diejenigen beschränkten dinglichen Rechte, die dem Berechtigten einen Anspruch auf die Verwertung einer fremden Sache geben?
- beschränkte dingliche Rechte, die Berechtigen Anspruch auf Verwertung einer fremden Sache geben = Pfandrechte
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Wie nennt man diejenigen beschränkten dinglichen Rechte, die dem Berechtigten einen Anspruch auf Nutzung/Gebrauch und Verwertung eines fremden Grundstückes geben?
- beschränkte dingliche Rechte, die Berechtigten Anspruch auf Nutzung/Gebrauch und Verwertung an fremden Grundstücken geben = Grundlasten
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Nennen Sie 3 Regelungen neben dem ZGB, welche nach Bundesgericht einen sachenrechtlichen Bezug haben.
- OR
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- SchKG
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Beschreiben Sie den Anwendungsbereich des OR im Sachenrecht.
- OR regelt v.a. Verträge und Unternehmensformen, durch welche u.a. Änderung der rechtlichen Beziehungen zw. Personen und Sachen vereinbart und deren Erfüllung geregelt werden
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Beschreiben Sie den Anwendungsbereich des SchKG im Sachenrecht.
- SchKG regelt Verfahren bei Beitreibung für Geldschuld und findet Bezug zum Sachenrecht in Pfändung und Zwangsverwertung von Sachen (Fahrnis und Grundstücke)
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Beschreiben Sie den Anwendungsbereich der Grundbuchverordnung im Sachenrecht.
- Grundbuchverordnung regelt Führung des Grundbuches und ist Anwendbar, wenn Rechtsverhältnisse an Grundstücken entstehen bzw. geändert werden
> z.T. auch auf Fahrnissachen anwendbar (z.B. bei Zubehör zu Grundstück)
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Die Kantone dürfen ebenfalls Regelungen erlassen, die einen sachenrechtlichen Bezug haben. Welche Arten unterscheidet man?
- Kantone dürfen in engen Grenzen privatrechtliche und öffentliche-rechtliche Bestimmungen erlassen
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
In welchen Bereichen des Sachenrechts kommt kantonales Privatrecht vor?
- kantonales Privatrecht kommt v.a. vor zur Bestimmung:
> des Inhalts des Grundeigentums
> der Beschränkung des Grundeigentums
> des Inhalts von beschränkten dinglichen Rechten
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
In welchen Bereichen des Sachenrechts kommt kanonales öffentliches Recht vor?
- kanonales öffentliches-recht mit sachenrechtlichen Bezug ist möglich, wenn es kompetenzgemäss erlassen wurde (z.B. kantonale Bauvorschriften, Steuern und entsprechende Verfahrensvorschriften)
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
Welche Rechtsquellen sind neben dem geschriebenen Recht im Sachenrecht noch zu finden?
- sachenrechtliche Vorschriften bestehen auch als kantonale Übung, Ortsgebrauch und Gewohnheitsrecht
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
M ist Eigetümer einer kleinen Wohnung im Stockwerkeigetum. Er möchte sich einen Überblick über seine rechtliche Situation in diesem Zusammenhang verschaffen. Wo ist die gesetzliche Regelung diesbezüglich zu finden?
- ZGB 712a - 712t (Strockwerkeigentum)
- ZGB 646 - 651 (Miteigemtum)
- ZGB 11 ff. (Personenrecht)
- ZGB 60 ff (Vereinsrecht, vgl ZGB 712m Abs. 2)
1. Teil - Grundlagen des Sachenrechts
H hat mit seiner Frau K ein Einfamilienhaus im Miteigentum gekauft. Die Beidem möchten sich einen Überblick über ihre rechtliche Situation in diesem Zusammenhang verschaffen. Wo findet man die gesetzliche Regelung im Bezug auf diese Sitation?
- ZGB 646 - 651 (Miteigentum)
- ZGB 11 ff. (Personenrecht)
- ZGB 181 - 251 (eheliches Güterrecht)
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