Sach - Zusammenfassung - Block 08
Diebstahl, Wasser,
Diebstahl, Wasser,
Kartei Details
Karten | 25 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 24.02.2014 / 19.10.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Diebstahl
Allgemein
Erkläre den Begriff Diebstahl im
versicherungstechnischen Sinn.
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache, die sich im Gewahrsahm eines Dritten befindet.
Der Tatbestand muss durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüsslig nachgewiesen werden.
Diebstahl
Allgemein
Erkläre den Begriff Diebstahl im
versicherungstechnischen Sinn.
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache, die sich im Gewahrsahm eines Dritten befindet.
Der Tatbestand muss durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüsslig nachgewiesen werden.
Diebstahl
Allgemein
Nenne die drei deckungen der Diebstahlversicherung
- Einbruchdiebstahl
- Beraubung
- Einfacher Diebstahl
Diebstahl
Verhältnis AVB zum Strafrecht
Fülle die Lücken
Zweck der Diebstahl-Police ist, dem .... den durch den Versicherungsfall herebigeführten Sachen zu erstezen. Im Fordergrund steht somit die ... Schädigung des VN, die Folgen der Tat; während umgekehrt das Strafrecht die ... selbst und die Gesinnung des Täters als das Wesentliche behandelt und deren ... bloss nebenbei berücksichtigt. Entsprechend diesem Zweck des Diebstahl- Versicherungsvertrages sind dessen Bedingungen auszlegen: Sobald die .... eines Täters, die sich nach allgemeiner Anschauung äusserlich als Versicherungsfall präsentiert, einen SChaden an den versicherten Sachen bewirkt, ist die .... des Versicherers gegeben, ohne Rücksicht darauf ob diese .... im Sinne des Strafrechts ... ist oder nicht. Aus Rachsucht oder Zerstörungswut (Vandalismus) beschädigte Sachen werden nur dann entschädigt, wenn der Täter gleichzeitig einen ... begeht. Mit Ausnahme der .... besteht aber keine Deckung, wenn der Täter es bei diesem vanadlischen Treiben bewenden lässt, ohne irgendetwas an sich zu nehmen.
Anspruchsberechtigten
wirtschaftliche
Tat
Erfolg
Handlung
Handlung
strafbar
(Vandalismus)
Diebstahl
Hausratversicherung
Diebstahl
Allgemein
Welche beiden Tatbestände erfüllen den Begriff des
Diebstahls nicht?
- Veruntreuung
- Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten
(Unterschlagung)
Diebstahl
Allgemein
Was wird als Gebäude im Sinner der
Diebstahlversicherung verstanden?
Ein unbeweglich, allseitig abschliessbares Bauwerk, in dem die versicherte Sachen vor dem Zugriff durch Unbefugte verwahrt werden können.
Diebstahl
Allgemein
Was wird als Raum im Sinner der
Diebstahlversicherung verstanden?
Jeder allseitig umschlossene oder abschliessbare Bereich im Innern eines Gebäude
Diebstahl
Allgemein
Was wird als Behältnis im Sinner der
Diebstahlversicherung verstanden?
Ist ein zur Aufbewahrung von Sachen bestimmtes und allseitig verschliessbares Objekt zu verstehen. An den Verschluss werden keine besonderen Anforderungen gestellt
(mit Ausnahme der Schlüsselklausel).