Röm. Sachenrecht - VI. Eigentumserwerb - Überblick

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht


Barbara Kühne
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über den Eigentumserwerb im römischen Sachenrecht auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Konzepte wie Verarbeitung, Vermischung, Verbindung und Ersitzung, sowie die verschiedenen Arten des Eigentumserwerbs durch Übereignungsgeschäfte und natürliche Erwerbsarten. Studierende der Rechtswissenschaften profitieren von den detaillierten Erklärungen zu Themen wie Specificatio, Confusio, Accessio und Usucapio, die ihnen helfen, die komplexen Regelungen des römischen Rechts zu verstehen und anzuwenden.
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Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
17.05.2013 / 09.01.2026

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VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 78

Welche 3 Tatbestandsgruppen können beim Eigentumserwerb unterschieden werden?

Eigentumserwerb durch

  • Übereignungsgeschäfte
  • Ersitzung (USUCAPIO)
  • "natürliche" Erwerbsarten

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 78

Welche 3 Typen von Übereignungsgeschäften können unterschieden werden?

  • MANCIPATIO
  • IN IURE CESSIO
  • TRADITIO

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 

Was ist Ersitzung?

Ersitzung - USUCAPIO - ist Eigentumserwerb durch qualifizierten Besitz während einer bestimmten Zeit.

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 80

Woher kommt der Sammelname "natürliche Erwerbsarten"?

Gaius: Einige Erwerbstatbestände beruhen auf naütrlicher Vernunft - NATURALIS RATIO

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 80

Welche natürlichen Erwerbsarten können unterschieden werden?

  • OCCUPATIO - Aneignung
  • Fruchterwerb
  • ACCESSIO - Verbindung
  • CONFUSIO, COMMIXTIO - Vermischung, Vermengung
  • SPECIFICATIO - Verarbeitung

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 80

Wer erwirbt Eigentum durch OCCUPATIO?

Wer eine herrenlose Sache - RES NULLIUS - in Besitz nimmt.

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 80

Wer erwirbt wie an Früchten Eigentum?

Grundsätzlich der Eigentümer der Muttersache, wenn nicht:

  • BONAE FIDEI POSSESSOR - erwirbt durch SEPARATIO
  • EMPHYTEUTA - erwirbt durch SEPARATIO
  • COLONUS bzw. CONDUCTOR - erwirbt durch PERCEPTIO
  • USUFRUCTUARIUS - erwirbt durch PERCEPTIO

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Was ist eine ACCESSIO?

Verbindung; Verbindung von Gegenständen verschiedener Eigentümer

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Wer Erwirbt bei der ACCESSIO Eigentum?

Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Eigentum an der verbundenen Nebensache;

Dem Ex-Eigentümer der Nebensache steht ein Wertersatzanspruch gegen den Verbindenden zu.

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Was ist CONFUSIO/COMMIXTIO?

Vermischung bzw. Vermengung; Ununterscheidbare Vermischung bzw. Vermengung gleichartiger Stoffe

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Wer erwirbt Eigentum bei CONFUSIO bzw. COMMIXTIO? Mit welcher Klage ist dieses durchzusetzen?

Keine Änderung der dinglichen Rechtslage; jeder Betroffene kann im Umfang seines Beitrags vindizieren (--> sog Quantitätsvindikation; VINDICATIO PRO PARTE)

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Was ist SPECIFICATIO?

Verarbeitung; aus fremdem Material unbefugt eine Sache mit veränderter Art herstellen.

VI. Eigentumserwerb - Überblick, S. 81

Wer erwirbt bei SPECIFICATIO Eigentum?

Sabinianer: Eigentümer des Stoffes

Prokulianer: Produzent

MEDIA SENTENTIA:

  • Verarbeitung kann rückgängig gemacht werden --> Sache ist Eigentum des Materialeigentümers
  • Verarbeitung kann nicht rückgängig gemacht werden --> Sache ist Eigentum des Produzenten

Étudier