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Röm. Sachenrecht - III. Besitzerwerb

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Klagen, usw.

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Kartei Details

Karten 14
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2013 / 25.11.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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III. Besitzerwerb, S. 25

Wodurch wird Besitz erworben?

Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben.

III. Besitzerwerb, S. 33

Wie kann CORPUS an Grundstücken hergestellt werden?

  • durch Abgehen der Fläche
  • durch Betreten
  • durch Zeigen des Grundstücks von einem Turm auf dem Nachbargrundstück

III. Besitzerwerb, S. 34

Was wird unter Einigung in Sachpräsenz verstanden?

 

Wenn sich Veräußerer und Erwerber in Gegenwart der Sache über die sofortige Besitzübertragung einigen, findet er Erwerb statt.

Verzichtet wird auf ein körperliches Ergreifen (Erwerb muss nicht CORPORE ET TACTU erfolgen) - es wird OCULIS ET AFFECTU erworben.

III. Besitzerwerb, S. 36

Was meinen 2 röm. Juristen zur Fragen, wann ein Tier Besitz (und Eigentum) eines Jägers wird, der es so verwundet hat, dass es gefangen werden kann?

Trebatius: Genügend CORPUS ist gegeben, sobald er es dermaßen verwundet, dass es gefangen werden kann und solange er es verfolgt

Gaius: Erst durch tatsächliches Ergreifen erlangt der Jäger Besitz

III. Besitzerwerb, S. 43

Welche Besitzerwerbsarten SOLO ANIMO gibt es?

  • TRADTITIO BREVI MANU
  • CONSTITUTUM POSSESSORIUM

III. Besitzerwerb, S. 43

Wer kann wie BREVI MANU Besitz erwerben?

Ein Detentor kann BREI MANU durch VEreinbarung mit dem POSSESSOR Besitz erwerben: Einvernehmliche Bestimmung, dass der POSSESSOR, der die Sache dem Detentor überlassen will, seinen ANIMUS REM SIBI HABENDI aufgibt und der Detentor eralubterweise Eigenbesitzwillen fasst.

III. Besitzerwerb, S. 43

Wer kann wie durch CONSTITUTUM POSSESSORIUM Besitz erlangen?

Jemand der ANIMUS REM SIBI HABENDI bzgl einer Sache fasst, die er nicht innehat und mit dem POSSESSOR übereinkommt, dass dieser ihm als Detentor die Sachherrschaft vermittelt.

 

 

III. Besitzerwerb, S. 45

Wie heißt die lateinische Regel, niemand könne nur durch eigenen Willensentschluss seine Besitzlage verbessern und was betrifft sie?

NEMO SIBI IPSE CAUSAM POSSESSIONIS MUTARE POTEST.

betrifft die Rechtmäßigkeit einer POSSESSIO.

Einer Person, sie sich eigenmächtig zum Besitzer einer Sache macht, fehlt es an der IUSTA CAUSA ihres Besitzes --> keine Vorteile eines rechtmäßigen Besitzes (zB Ersitzung)