Repetitorium I
Brandingenieurwesen Bauordnungen Rechtliche Vorgaben
Brandingenieurwesen Bauordnungen Rechtliche Vorgaben
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Lernkarten
Wie sind die Bauvorschriften in Berlin hierarchisch geregelt?
1.) Gesetz (am wichtigsten), verbindlich:
- BauO Bln
2.) Verordnung (eine Stufe unter Gesetz), verbindlich:
- BetrVO (Betrieb von Baulichen Anlagen)
- BauPrüfVO (hier steht, wer BSNW prüfen darf und Gebühren)
- BauVerfVO (hier steht u.a. wie ein BSNW auszusehen hat / Inhalte des BSNW)
3.) Verfahrensvorschrift (eine Stufe unter Verordnung), verbindlich:
- AV Muster
- AV LTB
4.) Technische Baubestimmung (§3 BauO):
- Bauregelliste
- MLAR
- MLüAR
- MIndBauR
- MVStättVO
- MBeVO
- MGarVO
- 4102-4 (Klassifizierte Bauteile und ihre Konstruktionen)
- 4102-22 (Anwendungsnorm zu DIN 4102-4)
- MRFlFW (Musterflächen für die Feuerwehr)
- Treppen DIN
- MSysBö
- LöRüRL
- MKRL
- MHFHHolzR
- ...
-> von den Technischen Baubest. kann laut § 3 (3) abgewichen werden, aber Prüfzeugnisse etc. müssen vorliegen
5.) Sonstiges (keine gesetzliche Pflicht! Sondern nur nach privater Vereinbarung)
- Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht
- Inhalte / Vorgaben VdE
- Inhalte / Vorgaben VdI
- Inhalte / Vorgaben VdS
- ...
- Inhalte / Vorgaben DIN
Wie ist das Brandverhalten von Holz?
- brennt ab einer Temperatur von ....??
- Verbrennungstemperatur bis 1.000 °C
- Abbrandrate 0,5 -1,1 cm je Minute
- Baustoffklasse: B1 oder B2
- kann von alleine je nach Querschnitt und Holzart F30 bis F 60 erreichen
- Brandverlauf:
Freisetzung von Wasser -> Entweichen von Holzgasen und Verbrennen unter Flammenerscheinung -> freiwerdende Wärme entzündet Kohlenstoff, der unter Glutbildung verbrennt
- geringe Ausdehnung
- sehr schlechter Wärmeleiter
- äußerste Holzkohleschicht dient als Schutzschicht gegen Verbrennung
Wie ist das Brandverhalten von Stahl?
- Stahl brennt nicht, Baustoffklasse A1
- Verliert ab einer Temperatur von 450-500°C 50% seiner Tragfähigkeit
- ab 700°C kann Stahl nur noch sein Eigengewicht tragen -> unmittelbare Einsturzgefahr droht!
- 10m langer Träger: ca. 1,2 cm Verlängerung je 100°C Temperautranstieg
- hohe Wärmeleitfähigkeit
Wie ist das Brandverhalten von Stahlbeton?
- Beton ist nichtbrennbar Baustoffklasse A1
- geringe Wärmeleitfähigkeit und große Wärmekapazität
- bei Brand erfolgt Durchwärmung in den äußeren Betonschichten, die sich nur sehr langsam zum Querschnittsinneren hin fortsetzt
- Stahl im inneren hat anfangs keinen Einfluss auf Feuerwiderstand, da Beton und Stahl gleiche Wärmeausdehnung haben
- Bei hohen Temperaturen aber Abplatzungen an der Oberfläche (durch Ausdehnung des kapillaren Wassers und der Zuschlagstoffe sowie chemische Prozesse)
- darauf folgt starke Ausdehnung des Stahls und Versagen.
Wie lauten die Baustoffklassen (relevant in Phase Enstehungsbrand)? Nach DIN 4102 und DIN EN 13501?
nichtbrennbar
DIN 4102:
A1
A2
DIN EN 13501:
A1
A2 s1 d0
schwerentflammbar
DIN 4102:
B1
DIN EN 13501:
B / C - s1 d0
A2 - s2 d0
A2 / B / C - s3 d0
A2 / B / C - s1 d1
A2 / B / C - s1 d2
C s3 d2
(... merke: alles zwischen B/ C s1 d0 und C s3 d2 ist schwerentflambar)
normalentflammbar
DIN 4102:
B2
DIN EN 13501:
D - s1/2/3 d0
E
D - s1/2/3 d2
E - d2
leichtentflammbar
DIN 4102:
B3
DIN EN 13501:
F
Wie werden die Bauteile laut Bauregelliste zusätzlich zu den Angaben in der Baurodnung gefordert (Entstehungsbrand)?
1.) Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen
2.) Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben
3.) Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffen haben.
4.) Bauteile aus brennbaren Baustoffen.
Wie lautet die Übersetzung der Bauordnungsrechtlichen Bezeichungen in die Feuwerwiderstandsklassen nach DIn 4102?
feuerhemmend: F30 - B
feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen: F30 - A
hochfeuerhemmend und in den wesentlichen Bestandteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen: F60 - AB
hochfeuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen: F60 - A
feuerbeständig und in den wesentlichen Bestandteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen: F90 - AB
feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen: F90 - A
Bildquelle: Bauregelliste S.62
Nenne alle Abkürzungen zu Bauteilen gem. DIN 4102
Wände, Decken, Stützen - F
Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) - T
Nichttragende Außenwände, Brüstungen - W
Brandschutzverglasungen - F (mit Wärmestrahlungsschutz)
- G (ohne Wärmestrahlungsschutz)
Rohre/Formstücke für Lüftungsleitungen - L
Absperrvorrichtungen für Lüftungsleitungen - K (wie Klappe)
Kabelabschottung - S
Installationsschächte und -kanäle - I
Rohrdurchführungen - R
Funktionserhalt elektrischer Leitungen
S - Schächte
Wie regelt die BauO Bln in § 17 (1) die Verwendung von Bauprodukten? Welche unterschiedlichen Verwendungsarten gibt es?
1. Bauprodukt entspricht der Konstruktion gem. Bauregelliste A oder weicht nur geringfügig ab,
Bauprodukt hat ein abP, abZ oder ZiE und einen Übereinstimmungsnachweis mit Ü-Zeichen
2. Bauprodukt ist gem. Europäischer Normin den Verkehr gebracht mit CE-KEnnzeichen und Leistungserklärung.
Welche 2 Arten von Bauprodukten gibt es gemäß deutschem Recht? Was kennzeichnet diese?
1.) geregelte Bauprodukte (Bauregelliste A - Teil 1):
- es wird in der Bauregelliste A - Teil 1 des DIBt festgelegt, nach welchen Kriterien die Bauprodukte geprüft und nachgewiesen werden sollen. (Prüfungskriterien sind geregelt). Dies wird gemacht, um die Vielzahl der am Markt erhältlichen Produkte vergleichbar zu machen.
- die Anwendung dieser Bauprodukte wir nach DIN 4102 - 4 geregelt.
- die Ausführung wird in einer Fachunternehmererklärung bestätigt (Keine Übereinstimmungserklärung), der Bauleiter sollte darauf achten, dass in der FUE drinsteht, wie gebaut wurde...
2. nicht geregelte Bauprodukte (Bauregelliste A - Teil 2):
- werden in der Bauregelliste A - Teil 2 des DIBt festgelegt
- nicht geregelte Bauprodukte werden eingeführt mittels allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP), allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
- es wird in der Bauregelliste A - Teil 2 des DIBt festgelegt, nach welchen Kriterien die Bauprodukte geprüft und nachgewiesen werden sollen. (Nur die Prüfungskriterien sind geregelt). Dies wird gemacht, um die Vielzahl der am Markt erhältlichen Produkte vergleichbar zu machen.
Wie ist die Bauregelliste aufgebaut? Was beinhalten die einzelnen Teile?
Bauregelliste A: Bauprodukte mit Ü-Kennzeichen und Übereinstimmungsnachweis (deutsch)
Bauregelliste A Teil 1 - geregelte Bauprodukte
Bauregelliste A Teil 2 - nicht geregelte Bauprodukte (Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht
gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient)
Bauregelliste A Teil 3 - nicht geregelte Bauarten (Bauarten, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der
Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen und deren Anwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient)
Bauregelliste B: Bauprodukte mit CE-Kennzeichen und Leistungserklärung (europäisch, harmonisierte Norm)
Bauregelliste B Teil 1 - geregelte Bauprodukte
Bauregelliste B Teil 2 - nicht geregelte Bauprodukte
Liste C - untergeordnete Bauprodukte ohne Kennzeichnung und Nachweis
Was ist Voraussetzung für alle Vorschriften, ohne dass es genauer in den Vorschriften benannt ist?
Die Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten
Dies wird gewährleistet durch:
- Feuerwehr als öffentliche Aufgabe
- Zugänglichkeit des Grundstücks (öff. Straße, befahrbar)
- Zugänglichkeit des Gebäudes (ggf. von allen Seiten)
- Löschwasserversorgung
- Alarmierungsmöglichkeiten
- Selbsthilfeeinrichtungen
Wie sind Brandabschnitte voneinander abgegrenzt?
- durch Abstand von 2,50 m zur Grundstücksgrenze oder
- durch Brandwände
Sonderfall Winkel < 120° zweier Gebäudeteile unterschiedlicher Nutzung: Brandwand + nichtbrennbarer Bereich von 5 m in Fassade notwendig, um Brandüberschlag zu verhindern oder Brandwand in 5 m Abstand von Gebäudewinkel (Ixel)
Sonderfall Industtriebau: Hier kann auch eine Brüstung 0,50 m oder ein Dachvorstand 1,0/1,50 m in nichtbrennbar gefordert sein.
Welche Anforderungen müssen Rettungswege erfüllen?
Länge max. 35 m, bei Sonderbauten ggf. kürzer/länger
MGarVO: offene Mittel- und Großgaragen 50m, geschlossene Mittel- und Großgaragen 30m
MVStättVO: max. 30 m lang
MVKVO: max. 25 m von Verkaufsraum, max 35 m von sontsigen Räumen
Breite: mind 1,20 m
MHHR: mind. 1,20 m breit
MVStättVO: mind. 1,20 m breit
MVKVO: -
Anzahl Ausgänge:
?
2. Rettungsweg baulich:
MBeVO: ab 60 Gästebetten,
MHHR: unbedingt! Keller und obere Geschosse getrennt. Alternativ: Sicherheitstreppenraum
MVStättVO: immer
Welche Bauart müssen Wände notwendiger Treppenräume laut BauO Bln haben?
GK 5: wie Brandwand
GK 4: F60 + mechan. Belastbarkeit
GK 3: F30
Wie müssen Türen von notwendigen Treppenräumen beschaffen sein?
- zu Kellern, Nichtwohnräumen >200 m2, Werkstätten, Läden, Lager, nicht ausgeb. Dachräumen: fh, rdt, s (T30 / RS)
- zu notwendigen Fluren: rdt, s (RS)
- zu sonstigen Räumen: dt, s (dicht- und selbstschließend)
Welche Bauart müssen Wände notwendiger Flure laut BauO Bln haben?
- raumabschließend, feuerhemmend (F 30)
- bei Kellergeschossen, deren tragende und aussteifende Wände feuerbeständig sein müssen (GK 3-5): feuerbeständig (F 90)
Wie müssen Türen von notwendigen Fluren beschaffen sein?
- zu Lagern in Kellerräumen: fh, dt, s (T30)
- zu allen anderen Räumen: dt (dichtschließend)
Was ist der Unterschied zwischen Rauchfreihaltung und Rauchableitung?
- Rauchfreihaltung verhindert die Verrauchung von Anfang an, aerodynamische Berechnung ist erforderlich
- Rauchableitung lüftet nachträglich (Auslösung regelmäßig von Hand bei Bedarf)
Bei welchen Gebäuden ist laut BauO Bln ein Rauchabzug notwendig? Nenne die Anforderungen an Rauchabzug.
Rauchabzug ist notwendig
- bei Gebäuden mit mehr als 5 Geschossen über OKG
- bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen
Anforderungen:
- muss an oberster Stelle des Treppenraums sitzen
- Rauchabzugsöffnung mit freiem Querschnitt von 5% der Grundfläche, mind. jedoch 1,0 m2
- Rauchabzug muss im EG und obersten Treppenabsatz von Hand geöffnet werden können.
Abweichungen sind möglich, wenn Rauchabzug andersartig gesichert wird.
Rauchabzug nach MIndBauR
MIndBauR unterscheidet zw. Rauchabzug bei :
- Räumen ohne Ebenen
- Räumen mit Ebenen
- Räume mit selbsttätigen Löschanlagen
- sonstige Anforderungen
zu 1. Räume ohne Ebenen und 2. Räume mit Ebenen:
- Produktions-, Lagerräume, Ebenen > 200 m2 müssen entraucht werden
- mind. je 400 m2 ein Rauchabzugsgerät im Dach / oberen Raumdrittel
- aerodyn. Fläche mind. 1,5 m2 je 400 m2 Grundfläche
- Auslösegruppe für Rauchabzugsgeräte max. 1.600 m2
- Zuluftflächen mind. 12 m2 (Räume ohne Ebenen), Öffnungen in unterster Ebene mit mind. 1,0 m2 mit insgesamter Fläche wie Rauchabzugsöffnungen (Räume mit Ebenen)
- Rauchabschnitte <= 5.000 m2 (nur bei Räumen mit Ebenen)
(es werden geometrische Öffnungsflächen nachgewiesen; keine Nachweisführung nach DIN 18232-2 notwendig)
- Produktions- und Lagerrräume < 1.600 m2 mit Öffnungen zur Rauchableitung (Räume ohne Ebenen) und <1.000 m2 (Räume mit Ebenen):
- mind. 1% der Grundfläche im Dach oder
- mind. 2% der Grundfläche in Wand
- bei maschineller Entrauchung: Nachweis erfolgt über Luftvolumenstrom
zu 3. Räume mit selbsttätigen Löschanlagen:
-Lüftungsanlage fängt bei Auslösung der autom. Feuerlöschanlage an, zu entrauchen und Volumenströme sind wie bei maschineller Entrauchung
Räume > 1.600 m2 ohne automatische Löschanlage:
- raucharme Schicht nach DIN 18232 mind. 2,50 m hoch
- aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche
- Anlagen lösen automatisch aus, sind Rauchabzugsanlagen
Räume > 1.600 m2 mit automatischer Löschanlage:
- Es genügen 0,5 % aerod. wirksame Rauchabzugsfläche in NRA
- umschaltbare Lüftungsanlagen zur „Kaltentrauchung“ eines kontrollierten
oder gelöschten Brandes - Kein Nachweis nach DIN 18232-5 (MRA)
Wozu dient ein Wärmeabzug im Industriebau?
Zur Entlastung schwacher Konstruktionen
Wie wirkt ein Wärmeabzug sich auf das Gebäude aus?
- Entzug von Energie innerhalb des Raumes durch Ableiten heißer Brandgase
- Verlangsamung der Brandausbreitung, ggf. Verhinderung von flash-over
- Brandwirkung auf Bauteile wird gesenkt (s.a. äquivalente Branddauer tä)
Wirksam sind auch Flächen, die beim Brand zerstört werden (s.a. DIN 18230 [Baulicher Brandschutz im Industriebau - Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer], nicht nur DIN 18232!)
Nenne die am Bau Beteiligten
gem. BauO Bln
- Bauherr (§ 54)
- Entwurfsverfasser (§ 55)
- Unternehmer (§ 56)
- Bauleiter (§ 57)
Was tun Fachplaner und Fachbauleiter?
Fachplaner:
- unterstützen Entwurfsverfasser bei der Erstellung prüffähiger Unterlagen (Statische Berechnung, Brandschutz etc.)
Fachbauleiter:
- unterstützen Bauleitung bei der Umsetzung der Planung und der gesetzlich geforderten/ öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Bauteile, z. B. wenn Fachkenntnis des Bauleiters nicht ausreicht
- ggf. begleitet der Fachbauleiter auch Anforderungen des Bauherrn (nur, wenn vertragl. geregelt.)
Wo stehen Sachverständige und Prüfsachverständige?
Sachverständige
- besitzen ausreichende Sach- und Fachkenntnis in einem Gebiet
- "Sachverständiger" ist keine geschütze Bezeichnung
- kann entweder Fachplanung oder Fachbauleitung übernehmen
Prüfsachverständige
- arbeiten im Auftrag der Bauämter
- üben hoheitliche Rechte aus
- Prüfen die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften (4-Augen-Prinzip)
Welche Anforderungen stellen Sonderbauten an die Entrauchung?
MIndBauR:
- muss vorh. sein (s. Frage zur Entrauchung Indbau)
MHHR
- jedes Geschoss muss entraucht werden können.
MGarVO
- geschlossene Garagen: Rauchabschnitte fh, nb Wände (F30-A) oberirdisch max. 5.000 m2, sonst 2.500 m2
MVStättVO
- muss vorh. sein
- bis 200 m2 durch Fenster
- bis 1.000 m2 durch 1% der Grundfläche Öffnungen in oberste Stelle Decke oder 2% in Wand
- ab 1.000 m2 durch Rauchabzugsanlagen wie bei IndBau
- ...... zu viele Varianten genannt
Brandabschnittsgrößen in Sonderbauverordnungen
BauO Bln
- Brandabschnitt: Brandwand je 40 m Länge
MGarVO
- Automatische Garagen: Brandabschnitte max. 6.000 m³ Brutto-Rauminhalt, ansonsten Brandabschnitt wie Rauchabschnitt
MVKVO
- Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoß betragen in
1. erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 10 000 m²,
2. sonstigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 5 000 m²,
3. erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 3 000 m²,
4. sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 1 500 m², wenn sich die
Verkaufsstätten über nicht mehr als drei Geschosse erstrecken und die Gesamtfläche aller
Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts nicht mehr als 3 000 m2 beträgt.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen auch durch Ladenstraßen in Brandabschnitte unterteilt werden, wenn
1. die Ladenstraßen bis zu ihrem oberen Abschluss in voller Höhe eine zusammenhängende Breite über eine zusammenhängende Länge von jeweils mindestens 10 m beiderseits der Brandwände haben und
2. die Anforderungen nach Absatz 2 Nr. 1 Halbsatz 2, Nrn. 2 und 3 in diesem Bereich erfüllt sind.
Mach Angaben zu Löschanlagen in Sonderbauvorschriften
MHHR
- ab 60 m erforderlich, unter 60 m Erleichterung unter Umständen möglich
- zwei Steigleitungen in getrennten Schächten notw.
- unter 60 m Höhe genügt es, wenn die Verteilleitungen unmittelbar übereinander liegender Geschosse nicht an die gleiche Steigleitung angeschlossen sind.
- bei Ausfall in einer Geschossebene darf die Wirksamkeit in anderen Geschossen nicht beeinträchtigt werden.
- in jedem Geschoss nasse Steigleitungen mit Wandhydranten für die Feuerwehr:
1. in den Vorräumen der Feuerwehraufzüge,
2. in den Vorräumen der notwendigen Treppenräume,
3. bei notwendigen Treppenräumen ohne Vorräume an geeigneter Stelle
- bei gleichzeitiger Löschwasserentnahme von 200 l/min an drei Entnahmestellen darf der Fließdruck an diesen Entnahmestellen nicht weniger als 0,45 MPa und nicht mehr als 0,80 MPa betragen.
MVStättVO
- Versammlungsräumen insg. > 3 600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben; nicht, wenn einzeln < 400 m² Grundfläche)
- bei Versammlungsräumen in KG erforderlich; nicht , wenn einzeln < 200 m² und Fußboden > 5 m unter Geländeoberfläche
- offene Küchen oder ähnliche Einrichtungen mit einer Grundfläche von mehr als 30 m²
- müssen an eine Brandmelderzentrale angeschlossen sein
MGarVO
- Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen wie halbstationäre Sprühwasser-Löschanlagen oder Leichtschaum-Löschanlagen müssen vorhanden sein
- in geschlossenen Garagen mit mehr als 20 Einstellplätzen auf kraftbetriebenen Hebebühnen, wenn jeweils mehr als zwei Kraftfahrzeuge übereinander angeordnet werden können,
- in automatischen Garagen mit nicht mehr als 20 Einstellplätzen.
- Sprinkleranlagen müssen vorhanden sein
- in Geschossen von Großgaragen, wenn der Fußboden der Geschosse mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt und das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient; dies gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht,
- in automatischen Garagen mit mehr als 20 Garageneinstellplätzen
Nenne die Schutzziele der Bauordnung
- Verhinderung von Brandentstehung
- Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung
- Gewährleistung der Rettung von Menschen und Tieren
- Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten
Nenne die Grundlage für Geltung von Bestandsschutz
In keiner baurechtlichen Vorschrift ausdrücklich geregelt, aber:
- Passiver Bestandsschutz: Schutz von baul. Anlagen ggüber nachträglichen staatlichen Anforderungen
- Aktiver Bestandsschutz: Genehmigungsansprüche für notwendige Instandsetzungs- und untergeordnete Erweiterungsansprüche (für eine zeitgemäße Nutzung des vorhandenen Bestandes)
Bestandsschutz ergibt sich aus dem Eigentumsschutz
Für welche Gebäude/ Gebäudeteile kann passiver Bestandsschutz geltend gemacht werden?
für Gebäude, die
- zum Zeitpunkt der Errichtung genehmigt wurden (formelle Baurechtmäßigkeit)
- zum Zeitpunkt der Errichtung ohne Genehmigung errichtet wurden, aber den damals geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben (materielle Baurechtmäßigkeit)
- zum Zeitpunkt der Errichtung ohne Genehmigung errichtet wurden, aber über einen längeren späteren Zeitraum den später geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben (materielle Baurechtmäßigkeit, z.B. bei sehr alten Gebäuden, zu deren Zeit es noch keine Genehmigungspflicht gab.)
Voraussetzung ist immer:
- Fertigstellung des Bauvorhabens
- keine Nutzungsänderung
- Eigentümer trägt Beweislast der Geltung von Bestandsschutz
Durch was endet der Bestandsschutz?
- durch Funktionsverlust der Anlage
- wenn der legale Bestand in seiner Substanz nicht mehr vorhanden ist (Verwendung von modernen Wiederherstellungsmaterialien = Änderung)
- durch intensiven Eingriff in Gebäude, durch den statische Nachberechnung erfolgen muss
- durch endgültige Aufgabe einer Nutzung
- durch Nutzungsunterbrechung von ca. 2 Jahre
zusammengefasst:
- Nutzung wird geändert
- konkrete Gefahr liegt vor
- geänderte Gesetzgebung regelt die Bestandsanpassung, die baul. Anlage wird geändert
Nenne die drei Arten von Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte
- Geregelte Bauprodukte, Ü-Zeichen, Bauregelliste A Teil 1, Fachunternehmererklärung
- Nach BauproduktenVO (EU), CE-Kennzeichen (mit Leistungsstufen oder -klassen), Leistungserklärung
- Nicht geregelte Bauprodukte (abP, abZ, ZiE), Ü-Zeichen, Übereinstimmungserklärung
Was beinhaltet die Leistungserklärung?
Die L. enthält alle Leistungsmerkmale, die in der hEN oder dem europäischen Bewertungsdokument fetsgelegt wurden.
(CE-Kennzeichen: nur die wesentlichen Merkmale, zu denender Hersteller eine Leistung erklärt hat.)