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Kartei Details
Karten | 52 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.02.2016 / 07.07.2016 |
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Formelle Anforderungen an ein Arztzeugnis
Datiert, signiert. Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Grad der Arbeitsunfähigkeit
Vorgehen bei V.a. Verletzung durch Dritte
i.d.R. Melderecht an Staatsanwaltschaft/Polizei. Keine Entbindung von der Schweigepflicht nötig!
Dokumentation der Wunden mit Fotos und Massstab! Ggf konsiliarischer Beizug IRM, gegebenenfalls Meldung an Polizei
Offiizialdelikte: Verletzungen mit Waffen, Gift, gefährlichen Werkzeugen, Verletzungen von Kindern oder Wehrlosen, schwere Körperverletzung
Bei Selbst- oder Fremdgefährdung besteht für Jedermann ein Melderecht an die KESB
Schwere Verletzung gemäss Gesetz
Strafgesetzbuch Art. 122 ist eine schwere Verletzung lebensgefährlich, verstümmelnd, das Gesicht arg und bleibend entstellend, zu dauernder Arbeitslosigkeit oder zur Unbrauchbarmachung eines Gliedes oder wichtigen Organes führend.
Augenuntersuchung an Leichen
Augenlider doppelt ektoponieren. Mögliche Stauungsblutungen sowie sekundäre Einblutungen.
Untersuchung des Genitales und des Anus in Lebenden oder Toten
Abstriche entnehmen!
Auf Verletzungen der hinteren Kommissur achten, Verletzungen suchen bevor Spekulum eingeführt wird!
(keine genitale Verletzungen zwingend bei Vergewaltigung. Verletzungen können auch bei normalem GV auftreten)
Identifikation von Verstorbenen
Fingerabdruck (Referenzfingerabdruck am Zahnglas o.ä. notwendig!), DNA (Bei Brandleichen u.U. problematisch), Gebisse (Zahnröntgen, OPT etc.) gelten allesamt als sicher
Unsicher sind: Befragung von Verwandten, persönliche Effekten etc.
Legalinspektion
Durch Kreis- oder Bezirksarzt oder Rechtsmediziner
Vollständige Untersuchung der entkleideten Leiche, Erfassen der Todesart im weiteren Sinn, der Todesursache so gut als möglich. Identifikation der Leiche, Spurensicherung. Bericht zuhanden der Staatsanwaltschaft
Leichenschau
Jeder Arzt
- Sichere Todesfeststellung
- Diagnostik nur zum Sicherstellen des Todes
- Todesart im weiteren Sinne angeben
- ungefähre Todeszeit feststellen
- Identifikation des Verstorbenen (!! wenn nicht sicher durchführbar->Polizei informieren)
- Beim aussergewöhnlichen Todesfall informieren der Staatsanwaltschaft
Wunddokumentation
Genaue Beschreibung (Form, Farbe, Umgebung etc.)
Fotodokumentation: Mit Masstab Übersichts- und Detailaufnhame
Urteilsfähigkeit
Man kann die Urteilsfähigkeit nicht bestätigen, man kann sie nur absprechen. Bezüglich einer Sache kann eine Person nur urteilsfähig oder nicht sein- keine Grauzone! Wenn eine Person bezüglich komplexen Themen nicht mehr urteilsfähig ist, kann sie trotzdem bezüglich einfachen Themen urteilsfähig sein
Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln.
Fahrfähigkeit
Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeuges
Bereits ab 0.3%o ist die Fahrfähigkeit auf unbekannten Strassen eingeschränkt
Benzodiazepine schränken die Fahrfähigkeit ein
Fahreignung
Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physisch, psychisch und charakterlich genügende Voraussetzungen des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs. Diese Voraussetzungen müssen stabil vorliegen.
Fahreignung nicht gegeben bei: bestimmten Psychischen Erkrankungen, Verkehrsrelevantem Konsum (V.a. Alkoholabhängigkeit, jegliches Fahren unter Drogen oder Medikamenten), Sehvermögen ( unter 0.1 und 0.6), Epilepsie, Diabetiker mit schlechter Blutzuckerkontrolle
Bei Alkoholproblemen: 6 monatige Abstinenz mittels Haarprobe bestätigen bevor wieder gefahren werden kann.
Toxikologischer Nachweis von Substanzen
Möglichst rasch Blut und Urin asservieren
Blut: Kurzfristiger Nachweis möglich (Drogen bis 24h)
Urin: Betäubungsmittel 2-3 Tage (Cannabis bei chronischem Konsum bis Wochen)
Haare: Lange zurückliegender Konsum bestimmbar
Befunde bei Leichen nach Stromschlag
Warzenähnliche Hautveränderungen, Rötungen, blasenförmige Formationen, kraterförmige Defekte mit schwarzem Rand, gruppierte Lücken in der Kleidung, angesengte Haare
Sichere Todeszeichen und zeitliches Auftreten
Totenflecken: 20-30 Minuten nach dem Tod. Wegstreichbar bis 4 Stunden. Vollständig umlagerbar bis 6 Stunden. Nicht mehr umlagerbar 12 Stunden post mortem.
Totenstarre: 2-3 Stunden nach dem Tod. Nach 8 Stunden vollständige Starre. Wiederauftreten nach Brechung innert 8 Stunden. Danach kein Wiederauftreten. Idiomuskulärer Wulst bis 12 Stunden postmortem
Fäulnis: Grüner Prozess i.d.R. im rechten Unterbauch
Todeszeitschätzung
Mittels Verlauf der sicheren Todeszeichen. Kriminalistisch letzte Briefkastenleerung, medizinische Nachführdokumente (Blutdruckkurve u.a.) etc.
Aussergewöhnlicher Todesfall
Nicht natürlicher Todesfall: Gewaltsamer oder auf Gewalt verdächtiger Tod
Unklarer Tod: Ein nicht-natürlicher Tod ist möglich
=> unverzügliche Meldung an Polizei oder Staatsanwaltschaft
Todesart
Im weiteren Sinne natürlich, nicht-natürlich
Im engeren Sinne: natürlicher Tod, Suizid, Behandlungsfehler, Delikt
Todesursache
Medizinische Diagnose, die letztlich den Tod verursacht hat (bspw. Herzinfarkt). Die Bestimmung der Todesursache setzt eine Obduktion/postmortale Bildgebung voraus
Legalinspektion
Durch Rechtsmediziner. Todesursache und -art, Todeszeit, vollständige Untersuchung der entkleideten Leiche. Bericht zuhanden der Staatsanwaltschaft
Problemleichen
Wasserleichen, Badezimmerleichen, Brandleichen, Eisenbahnleichen
Indikationen zur Obduktion
Bei möglicher Fremdverantwortung, bei Problemleichen, bei Tötungsdelikt mit geständigem Täter, Spättodesfälle nach Unfällen etc. im Spital, Tod in Haft, Polizeigewahrsam, unerwarteter Tod im Pflege/Altersheim, Mors in tabula, Jeder Tod in der ärztlichen Praxis, bei Hinweisen auf Veränderungen an der Umwelt der Leiche
Kindsmisshandlung
Gewaltsame psychische und/oder physische Störung eines Kindes
Bsp: Psychische Misshandlung (kaum fassbar), Vernachlässigung, körperliche Misshandlungen (Verdächtig sind Hautunterblutungen der Wangen, des Gesässes, Ohren, Rücken, Oberschenkelrückseite, bei Verbrennungen daran denken!)
Vorgehen bei V.a. Kindsmisshandlung
Genaue Anamnese, Untersuchung und Fotodokumentation der Verletzungen. Kontakt mit Hausarzt. Evtl. Gefährdungsmeldung an KESB
Bei fehlender Kooperation der Eltern, extrafamiliären Misshandlern usw. Polizei informieren
Stumpfes Trauma: Mögliche Manifestationen
Krafteinwirkung mit mehr oder weniger begrenzter Fläche. Strangulation gehört nicht zu den stumpfen Traumata, da sie über Sauerstoffmangel zum Tod führt
Bei tangentialer Krafteinwirkung: Schürfwunde/Moräne am Ende der Wunde, die dem auswirkenden Agens abgewandt ist (ungeformte Abschürfung)
Bei vertikaler Krafteinwirkung: Positivabdruck des Objekts (geformte Abschürfung)
-> Schläge mit nakter Faust verursacht keine Schürfung
Geformte Hauteinblutung mit Positiv- oder Negativabdruck bei Stockhieben etc.
Hämatome sind ungeformt. Wenig Rückschlüsse auf Tatobjekt und Hämatomalter möglich
-> Blutunterlaufungen entwickeln sich erst mit der Zeit (bei kurz darauf verstorbenen gar nicht)
Quetschwunde: unregelmässige Wundränder, am Kopf oft als Riss-Quetsch-Wunde bezeichnet (nicht korrekt!)
Scharfe Gewalt
Scharfe, glattwandige Wundränder
Typisch für Suizid sind parallel verlaufende Probierschnitte an Hals und Handgelenken
Selbstverletzung: oft gut zugängliche Orte, Aussparung sehr sensibler Areale (Brustwarzen z.Bsp.), Probierschnitte, ruhiges Tatortbild, fehlende Abwehrverletzungen
Stichwunden: Wunde tiefer als lang. Wunde kann tiefer gehen als Klingenlänge und breiter als Klingenbreite
Abwehrverletzungen: Aktiv Schnittverletzungen palmar. Passiv Schnittverletzungen am Handrücken
Todesursache scharfer Gewalt: Verbluten, Blutaspiration, Spannungspneu
Schussverletzungen- Grundsätzliches
Rund 20% aller Schussverletzungen führen zum Tod
Temporäre Höhle: ca nach 10-20cm nicht-deformierende Geschosse (Vakuum in temporärer Höhle zieht Verunreinigungen nach sich)
Deformierende Geschosse hinterlassen den grössten Schaden 5-10 cm nach Einschuss
Kugelgeschosse hinterlassen den grössten Schaden oberflächlich
Schussverletzungen-Rechtsmedizinische Fragestellungen
Ein- oder Ausschusswunde? Schussrichtung und -Distanz? Selbsthandlung?
Sichere Einschusszeichen: Schürfsaum (fehlende Oberhaut) um den Defekt herum, Abstreifring, Pulverschmauch, trichterförmige Knochenverletzung, beim Schädel ist der Knochen trichterförmig in Schussverletzung verletzt
Es gibt keine sicheren Ausschusskriterien
Fotodokumentation von Schussverletzungen!
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