Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung


Jörg Katarlo
Diese Lernkarten behandeln den komplexen Bereich der Rechtsschutzversicherung auf universitärem Niveau und erklären detailliert die verschiedenen Leistungsarten wie Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Im Fokus stehen die Rechte und der Schutz der versicherten Personen – insbesondere des Kunden, seiner Familie und berechtigter Fahrer – sowie die Abdeckung von Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr, bei Vertragsangelegenheiten oder Steuerfragen. Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Rechtsschutztypen, etwa dem Privat-Kombi-Paket oder dem Fahrer-Rechtsschutz, und deren spezifische Anwendungsfälle. Ideal sind diese Lernkarten für Studierende der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sowie für Versicherungsexperten, die ihr Wissen zu Versicherungsverträgen und Schadensregulierung vertiefen möchten.
Flashcards
44
Students
1
Language
German
Category
Finance
Level
University
Created / Updated
26.08.2013 / 04.06.2026

Flashcards

Welchen Nutzen bringt die RS-Versicherung?

Ersatz aller versicherten, durch einen Rechtsstreit verursachten Kosten

Behauptung der eigenen Rechtsposition

Chancengleichheit im Rechtsstreit durch ein ausreichendes Kapital schaffen


Wer hat Bedarf für eine RS-Versicherung?

Verkehrsteilnehmer ohne KFZ  
KFZ-Kunden (PKW, Mofa, Roller etc.)  
Familien,
Lebenspartnerschaften  
Arbeitnehmer  
Mieter  

 

Jeder:

     - der Gefahr läuft, mit einem Dritten in Streit zu geraten oder ihn für sich nicht ausschließen kann

- der sich an Gesetze und Verordnungen halten muss
- der Verträge abschließt  

 

Fazit: ein Rechtsstreit ist ein tägliches Risiko!

 

Welche Kosten werden übernommen?

die für die Wahrnehmung der Interessen notwendigen Kosten

außergerichtlich und in allen Instanzen (z.B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht etc.)

bis zu einer Deckungssumme von 200.000 € je Rechtsschutzfall – nach Proximus

 

Für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche = „Aktivrechtsschutz“

 

Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung:

Dagegen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche aus der Sicht des Schädigers =„Passivrechtsschutz“

Was sind die wichtigsten versicherten Kosten?

Gebühren des eigenen Anwalts  

Gebühren des gegnerischen Anwalts – bspw. bei einem verlorenen Rechtsstreit  

Gerichtskosten, die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens  

Kosten einer Mediation bis zu 1.500 € für bestimmte Verfahren, wobei eine Selbstbeteiligung, Wartezeit und Risikoausschlüsse hier nicht zur Anwendung kommen

Reisekosten des VN zu ausländischen Gerichten und zu inländischen Gerichten, wenn zwischen Wohnort und Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie liegen

Sachverständigenhonorare, Dolmetscherkosten bei Haftandrohung im Ausland, Übersetzungskosten für Unterlagen, Dokumentenservice

Zeugengelder im Prozess, Kosten des Gerichtsvollziehers

Strafkautionsdarlehen bis 60.000 €, um bis zur Verhandlung dem Freiheitsentzug zu entgehen. Diese wird vom Gericht einbehalten, sofern der „Täter“ nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint; ansonsten wird sie vom Gericht an den „Täter“ zurückgezahlt und dieser tilgt wiederum damit sein Darlehen beim Versicherer

Welche Regelungen gibt es zur Kostenübernahme für den Anwalt?

a) immer:

Freie Anwaltswahl bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
 

b) zusätzlich

Liegen zwischen Wohnort des Versicherungsnehmers (VN) und dem zuständigen Gerichtsort mehr als 100 KM, zahlt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die   Kosten des Rechtsanwaltes am Wohnort des VN. Dieser kann als Anwalt seines Vertrauens den Schriftwechsel mit dem Anwalt vor Ort führen und die Prozessformalitäten klären. Er wird daher auch Korrespondenzanwalt genannt.

 

Wie sieht der geographische Geltungsbereich aus?

In welchen Ländern kann der Kunde sich bei Streitigkeiten einen Anwalt nehmen und bekommt die Kosten für den Anwalt, das Gericht etc. ersetzt? 

 

Die vereinbarte Deckungssumme steht
in ganz Europa, den Anliegerstaaten des
Mittelmeeres (z.B. Tunesien, Ägypten), den
Kanarischen Inseln und Madeira zur Verfügung.

 

Für Rechtsschutzfälle, bei denen sich der
Gerichtsstand in diesem Bereich befindet,
gibt es keine Einschränkung im Versicherungsschutz.

 

z.B. 

Buchung einer Urlaubsreise in die U.S.A.
bei dem Reiseveranstalter TUI.
Vor Ort stimmt das gebuchte Hotelzimmer nicht mit den Katalogangaben überein.

Es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz bei einem Rechtsstreit,
da der Gerichtsstand Deutschland ist. 

Wie ist der Versicherungsschutz gestaltet, wenn es zu einem Rechtsstreit in einem Land außerhalb dieses Grundgeltungsbereiches kommt? 

Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 € besteht weltweiter Versicherungsschutz während eines längstens 12 Wochen dauernden, privat oder beruflich bedingten Aufenthaltes.  

 

Ebenso gilt der weltweite Abschluss von Verträgen über das Internet versichert, auch wenn
der Kunde sich nicht in den Ländern außerhalb
des Grundgeltungsbereiches – Europa etc. - aufhält. (Der Vertrags-RS - vgl. Folie 15 - muss entsprechend vereinbart sein.)

 

z.B. Während des 6-wöchigen U.S.A.-Urlaubs mietet sich der VN ein Wohnmobil. Wegen eines Motorschadens kommt es zum Rechtsstreit in den U.S.A.

 

Unser Kunde hier in Deutschland kauft sich in Japan ein wertvolles Buch über das Internet. Dieses wird nicht geliefert und es kommt zu einem Rechtsstreit in Japan. 

Wofür kann der Kunde nun im einzelnen Versicherungsschutz bekommen? 

13 Leistungsarten

Schadenersatz-RS

RS im Vertrags- und Sachenrecht,
Wohnungs- und Grundstücks-RS,
Arbeits-RS,
Disziplinar- und Standes-RS,
Ordnungswidrigkeiten-RS,
Verwaltungs-RS,
Straf-RS,
Steuer-RS,
Sozial-RS,
Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht,
(Opfer-RS), (Daten-RS)

 

Was versteht man unter Schadenersatz-Rechtsschutz?

Der Schadenersatz-RS hilft dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung.   Was kann passieren?
Sachschäden:       
das Eigentum des Kunden wird beschädigt und es werden Reparatur- oder Wiederherstellungskosten geltend gemacht  
Personenschäden: 
unser Kunde wird geschädigt und es müssen Schmerzensgeld, Unterhalt, Rente, Arztkosten etc. eingeklagt werden
Anders formuliert: Alle Fälle aus dem Bereich der Privaten Haftpflichtversicherung – nur aus der Sicht des Geschädigten!

 

Zu beachten! Ab 5.000 € ist das Landgericht zuständig, und dort besteht Anwaltszwang! Dies verursacht Kosten für unseren VN, die seine RS-Versicherung übernimmt!    

 

Was versteht man unter  RS im Vertrags- und Sachenrecht?

Der RS im Vertrags- und Sachenrecht hilft dem Kunden bei Streitigkeiten bei allen Verträgen des täglichen Lebens.

Was kann passieren?
Ärger bei Kaufverträgen: die gelieferten Möbel entsprechen nicht der Bestellung.
Ärger bei Dienstleistungen: die Rechnung Ihres Handy-Vertrages ist zu hoch

Verträge des täglichen Lebens sind: jegliche Art von Kaufverträgen (Hausrat, Immobilien, KFZ, Hifi, Abos, Kaffeefahrten, Haustürgeschäfte, Buchclubs, Versandhandel, Tiere, e-bay)
Leihverträge, Kredite, Reparaturverträge, Versicherungen, Urlaubsreisen, Dienstleistungsverträge wie Telekom, Fitness-Studios, Friseur etc.  

 

Was versteht man unter Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz?

Der Wohnungs- und Grundstücks-RS hilft dem Kunden bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, Eigentum, Besitz und anderen Rechten an Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Das versicherte Objekt ist immer die selbst bewohnte Wohneinheit des VN.

Was kann passieren?   
Kunde ist Mieter: Probleme mit dem Vermieter bzgl. einer Kündigung, einer Mieterhöhung, der Kaution oder der Nebenkostenabrechnung
Probleme mit Mitbewohnern wegen z.B. Lärmbelästigung
Kunde ist Eigentümer: Probleme mit dem Nachbarn wegen eines Wegerechts, Lärmbelästigung etc.
                         
Ein Dritter beschädigt das Haus oder das Grundstück und der Kunde verlangt Schadenersatz
(da hier Schadenersatz für das Objekt gefordert wird, ist nicht die Leistungsart Schadenersatz betroffen!)

 

Was versteht man unter dem Arbeitsrechtsschutz?

Der Arbeits-Rechtsschutz hilft dem Kunden bei der Klärung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis  oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.  

Was kann passieren?  
Es gibt Ärger wegen einer Abmahnung oder einer Kündigung. Probleme mit der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Probleme mit dem Urlaub, dem Lohn bzw. Gehalt, dem Zeugnis, Sonderzahlungen

Es gibt Ärger nach einer Krankheit oder der Arbeitgeber verlangt Schadenersatz nach Beschädigung von Firmeneigentum – besonders Berufskraftfahrer sind hier gefährdet!  Versetzung an eine andere Dienststelle, Beförderungen im öffentlichen Dienst   

Wichtig! Im Arbeitsrecht gilt eine besondere Kostenregelung: Die Anwaltskosten, im außergerichtlichen Verfahren und bis einschließlich erster Instanz muss jede Partei selbst tragen, egal wie das Verfahren ausgeht. Eine RS-Versicherung übernimmt auch diese Kosten!

 

Was versteht man unter dem Disziplinar- und Standesrechtsschutz?

Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz hilft dem Kunden, sich in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren gegenüber Behörden oder Kammern verteidigen zu können.
Was kann passieren? Gegen den Polizeibeamten wird ein Disziplinarverfahren wegen unsachgemäßem Gebrauch der Schusswaffe eingeleitet. Dem Rechtsanwalt soll seine Zulassung wegen erheblicher und wiederholter Beratungsfehler von der Kammer entzogen werden.

Disziplinarverfahren betreffen z.B.: Beamte; Berufssoldaten; Behördenbedienstete Standesrechtsverfahren betreffen z.B.: Ärzte; Steuerberater; Rechtsanwälte  

 

Was versteht man unter dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?

Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Owi-RS) hilft dem Kunden bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen Ordnungswidrigkeit.

Was kann passieren? Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren, Verwarnungsgelder wegen verkehrsrechtlicher Vorschriften: Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung,
zu geringer Abstand, unberechtigtes Überholen sonstiger Vorschriften: Verletzung von Umweltbestimmungen, Lärmbelästigung      

 

Was versteht man unter dem Verwaltungs-RS?

Der Verwaltungs-RS hilft dem Kunden bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.  

Was kann passieren?  
Das Punktekonto ist voll und die Verwaltungsbehörde ordnet Maßnahmen an. Die Zeit des Führerscheinentzugs ist abgelaufen und die Behörde verweigert die Herausgabe bzw. die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Es wird eine Fahrtenbuchauflage erteilt oder ein Verkehrserziehungsverfahren wird angeordnet.   Ganz besonders wichtig für Führerschein-Neulinge, weil ggf. die Verlängerung der Probzeitvon 2 auf 4 Jahre droht.  

 

Der Verwaltungs-RS hilft dem Kunden zudem bei der gerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in bestimmten nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Was kann passieren? Streit um:
Kindergartenplätze, Zeugnisnoten, Wehrdienstbescheide, Hochschulzulassung, Jagderlaubnis    

 

Was versteht man unterm Straf-Rechtsschutz?

Der Straf-RS hilft dem Kunden bei Verteidigung in Fahrlässigkeitstaten des Strafrechtes und wegen  des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens.   Was kann passieren?  

Vergehen nach dem Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen – die Staatsanwaltschaft klagt an und der Kunde muss sich gegen die drohende Strafe zur Wehr setzen:  
verkehrsrechtlichen Vergehen:
fahrlässiger Körperverletzung /                                             fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch einen Unfall  

sonstige Vergehen:
Tierhalterhaftung - z.B. Hund beißt Briefträger                 Verkehrssicherungspflichten – im Winter wird nicht gestreut und ein Fußgänger verletzt sich                                                                   

Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung in Strafsachen, die NUR vorsätzlich begangen werden können, z.B. Diebstahl, Betrug oder Beleidigung sowie bei Angelegenheiten in einem Steuerstrafverfahren.                  

 

Was versteht man unterm Steuer-Rechtsschutz?

Der Steuer-RS hilft dem Kunden bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuer- und sonstigen Abgabenrechtes vor deutschen Finanzgerichten (=wenn der Einspruch erfolglos geblieben ist).
Hier kann sich der Kunde auch von seinem Steuerberater als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.  

Was kann passieren?
Probleme mit der KFZ-Steuer
Werbungskosten oder Sonderausgaben werden bei der Einkommenssteuererklärung nicht anerkannt
Laufende Abgaben an die „öffentliche Hand“ fallen auch unter den Steuer-RS, z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gas, Wasser, GEZ – alles was die „öffentliche Hand“ laufend „kassiert“.                                    

Versicherungsschutz besteht ab dem gerichtlichen Verfahren und in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen, demnach werden keine Kosten für die außergerichtliche Beratung bzw. anderweitigen Schriftwechsel durch einen Anwalt übernommen. Gezahlt wird auch nur für Verfahren, die hier in Deutschland verhandelt werden – der Geltungsbereich findet hier keine Anwendung!  

 

Was versteht man unterm Sozial-RS?

Der Sozial-RS hilft dem Kunden bei Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten mit den  Sozialversicherungsträgern wie: LVA, BfA, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften,  Knappschaften, Arbeitsamt, Versorgungsamt  
Was kann passieren?
Berufsgenossenschaft:
Arbeits- oder Wegeunfall wird nicht anerkannt,
Höhe der MdE (20 %) ist strittig  

Arbeitsamt:                          
Das Arbeitslosengeld wird unberechtigterweise gestrichen                                           
Krankenkasse:                    
Das Krankengeld wird falsch berechnet; eine Kur wird nicht anerkannt                                        
LVA / BfA:                          
Es gibt Probleme wegen der Alters-, Witwen- oder Waisenrente  Pflegepflichtversicherung:  
Einstufung trotz starker Pflegebedürftigkeit in die zu niedrige Pflegestufe      

 

Versicherungsschutz besteht ab dem gerichtlichen Verfahren und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen, demnach werden keine Kosten für die außergerichtliche Beratung bzw. anderweitigen Schriftwechsel durch einen Anwalt übernommen. Gezahlt wird auch nur für Verfahren, die hier in Deutschland verhandelt werden – der Geltungsbereich findet hier keine Anwendung!  
(wie bei Steuer RS)

Was versteht man unterm Beratungs-RS im Familien-,
Lebenspartnerschafts-  und Erbrecht?

Der Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht hilft dem Kunden für die rechtliche Beratung in Fragen des Familien- und Erbrechts.

Was kann passieren?  
Ein Todesfall in der Familie. Der Kunde ist sich nicht sicher, ob er das Erbe antreten soll. Oder er stellt sich die Frage, wer was erbt.   
Nach einer Trennung besteht Klärungsbedarf, wer in der Wohnung bleiben darf, wer das Sorgerecht hat und wie die Unterhaltszahlungen geregelt werden.    

Versichert ist nur 1 Beratungsgespräch bzw. Auskunft eines in Deutschland niedergelassenen Anwaltes! Möchte der Kunde sich aufgrund dieser Umstände beraten lassen, so darf die Beratung keine andere gebührenpflichtige Tätigkeit des Anwaltes nach sich ziehen (z.B. weitergehender Schriftwechsel).
Die RS-Versicherung zahlt für diese Erstberatung bis zu 250 €.  

Zusätzlich gilt allerdings folgende eingeschränkte Erweiterung:      
Kostenübernahme für die weitergehende außergerichtliche Tätigkeit des VN bzw. seines Rechtsanwaltes für wiederum bis zu 250 Euro!              Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung gilt für diese Leistungsart nicht.   

Was versteht man unterm Rechtsschutz für Opfer von
Gewaltstraftaten?

Unser Kunde ist das Opfer!!!

Opfer von Gewaltverbrechen (im privaten Bereich) können anwaltliche Hilfe bekommen: als Nebenkläger im Strafverfahren
- eigene Antragsrechte durchsetzen
- Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen  

Zusätzliche Übernahme der Kosten eines Anwalts:
»als Verletztenbeistand
»im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
»bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach dem: Sozialgesetzbuch Opferentschädigungsgesetz  

Was kann passieren? 

Straftaten gegen:

- die sexuelle Selbstbestimmung
- die körperliche Unversehrtheit
- gegen die persönliche Freiheit

 

Was versteht man unterm Daten-RS vor Gerichten?

Der Daten-RS bietet Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten.

Diese Leistungsart bezieht sich aber auf den VN in seiner Eigenschaft als Selbstständiger und soll daher nicht weiter erläutert werden (für Ihre Prüfung nicht relevant). Sie wird hier nur der Vollständigkeit halber als 13. existierende Leistungsart nach Proximus erwähnt.

 

Unter welchen Voraussetzungen bekommt der Kunde Versicherungsschutz in den beschriebenen Leistungsarten?  

 

Der Schadenfall muss innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten sein.   

Ein Anspruch nach Beendigung des Vertrages besteht beim VR noch bis zu drei Jahre, sofern der Schadenfall innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten ist.  

Es ist demnach zu prüfen, wann der Schadenfall eingetreten ist (Eintritt des RS-Falls, Folie 34): 
Hat der derzeitige Versicherer oder der Vor-Versicherer zu leisten oder kommen evtl. Wartezeiten zur Anwendung? 

Hat der derzeitige Versicherer oder der Vor-Versicherer zu leisten oder kommen evtl. Wartezeiten zur Anwendung? 

Wartezeit bedeutet vom Begriff her, dass nach Beginn des Vertrages erst nach Ablauf einer gewissen Frist der Versicherungsschutz beginnt. Bedeutet, dass der Kunde zwar den Beitrag für seinen Versicherungsvertrag schon bezahlt, Leistungen aber noch nicht in Anspruch nehmen kann.

Die generelle Wartezeit beträgt 3 Monate und ist in den folgenden Leistungsarten vereinbart:
 

Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-RS
--> 3 Monate Wartezeit   


Beispiel: Der Kunde schließt am 01.01.2009 einen Vertrag ab, der den Arbeits-RS mit einschließt.
Am 15.02.2009 erhält er eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber, gegen die er vorgehen will. Hier besteht kein Versicherungsschutz, da der Schadenfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
 

 

Anhand welchen Kriteriums wird entschieden, ob in den folgenden Leistungsarten geleistet wird oder nicht? (Wann ist der Rechtsschutzfall eingetreten? Wie ist die Definition?)

Schadenersatz-RS:
Von dem Zeitpunkt des Schadenereignisses an (Tag des Unfalls,Tag der fehlerhaften Operation)

Beratungs-RS im Familien-u. Erbrecht: 
Von dem Ereignis, an das die Änderung der Rechtslage zur Folge hat (Todestag, Tag der Trennung)  

In allen anderen Leistungsarten:
Von dem Zeitpunkt an, in dem gegen Rechtspflichten oder -vorschriften verstoßen wurde,
z.B.  
Vertrags-RS   = Lieferung eines fehlerhaften        
Schrankes Arbeits-RS     = Tag der 1. Abmahnung         Owi-RS          = Tag der Geschwindigkeits- überschreitung

Kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern?

Die Versicherer haben zudem das Recht, den Versicherungsschutz zu verweigern, wenn der vorgesehene Rechtsstreit keine Aussicht auf Erfolg hat.    Folgende Möglichkeit steht dann zur Verfügung, die Angelegenheit zu klären:  

Stichentscheid -->   Der eigene Rechtsanwalt des Kunden begründet bei ablehnender Haltung des VR, warum der Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.

Ist diese Stellungnahme ausführlich und nachvollziehbar erläutert, ist sie auch für den Versicherer bindend. Der Rechtsanwalt unseres Kunden hat demnach den Trumpf in der Hand und „sticht“ letztendlich. Wohl dem, der einen guten Anwalt beauftragt hat – aber grundsätzlich gilt ja die freie Anwaltswahl!  

 

Was sind wichtige Ausschlüsse?

Es gibt zudem generelle Ausschlüsse, wofür der Kunde - unabhängig von der versicherten Leistungsart – niemals Versicherungsschutz bekommt.

Die Wichtigsten sind hier genannt:    
Krieg, Aufruhr, Innere Unruhen:
Aufgrund eines Aufruhrs wird das Eigentum des Kunden beschädigt und er fordert Schadenersatz.

Spekulationsgeschäfte, wie Spiel-, Wettverträge oder Gewinnzusagen, Kapitalanlagegeschäfte:
Der Kunde bekommt telefonisch einen Gewinn zugesagt, wenn er eine kostenpflichtige Hotline zurückruft. Den Gewinn bekommt er aber trotz des Rückrufs nicht und er will diesen nun einklagen.  

Park- u. Halteverbotsverstöße: 
Der Kunde steht im Parkverbot und bekommt ein „Knöllchen“. Hiergegen will er nun mit Hilfe eines Anwalts vorgehen.  

Baurisiko: Planung, Errichtung eines Hauses bzw. genehmigungs-pflichtiger Veränderungen - ebenso die Finanzierungen hierzu sowie z.B. die Grunderwerbssteuer:
Der Kunde bekommt bei seinem Neubau Ärger mit den Bauhandwerkern und dem Architekten. Er will seine Rechte aus den abgeschlossenen Verträgen durchsetzen.    

               

 

Was sind weitere wichtige Ausschlüsse?

Erwerb und Veräußerung von zu Bauzwecken bestimmten Grundstücken:

Der Kunde kauft für seinen Hausbau ein Bau-grundstück. Bei Beginn der Bauarbeiten wird festgestellt, dass das Grundstück mit Öl verseucht ist und der Kaufvertrag soll rückgängig gemacht werden.

Vorsätzliche Straftaten:
Der Kunde gerät in eine Schlägerei und wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Hiergegen will er sich wehren. Ebenso besteht kein Schutz für bspw. Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Unterschlagung etc. – vgl. auch Folie 23.

Asyl- und Ausländerrechtsverfahren, Subventionsangelegenheiten sowie umweltrechtliche Verfahren vor Verwaltungsgerichten:
Die Aufenthaltsgenehmigung unseres kroatischen Kunden wird nach 10 Jahren plötzlich nicht mehr verlängert. Hiergegen will er nun vorgehen.

 

Welche Vertragsarten gibt es?

 

Die im Verkauf angebotenen Produkte (= Vertragsarten) sind lediglich eine Zusammensetzung aus verschiedenen Leistungsarten, die als Paket verkauft werden. Welche für sie wichtigen Vertragsarten gibt es im privaten Bereich nach Proximus?  

Verkehrs-RS
Fahrzeug-RS
Fahrer-RS
Privat, Berufs- und Verkehrs-RS

 

2 Fragen sind für die jeweilige Vertragsart von Bedeutung: Was ist versichert = Leistungsart?
Wer hat Versicherungsschutz für die jeweilige Leistungsart?  = Versicherte Personen?        

 

Wie sieht der  Rechtsschutz für den Verkehrsbereich aus?

Gemeint sind immer Kraftfahrzeuge

Motorboote und Flugzeuge müssen immer zusätzlich versichert werden.

Was ist versichert = Leistungsart?

Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz    

 

Wer hat Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz?

Versicherungsnehmer versichert im Verkehr als: 
Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer des auf ihn zugelassenen KFZ, 
Fahrer fremder KFZ - auch Dienstfahrzeuge, 
Mieter von KFZ  zum vorübergehenden Gebrauch, Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln,  Fußgänger, Radfahrer  


und zusätzlich:

alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten KFZ   Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.

 

Wer hat Versicherungsschutz im Fahrzeug-Rechtsschutz?

Besitzer, Fahrer des nicht auf ihn zugelassenen KFZ       Fahrer fremder KFZ - auch    Dienstfahrzeuge  
Mieter von KFZ zum vorübergehenden    Gebrauch   Fahrgast in privaten und öffentlichen    Verkehrsmitteln   Fußgänger, Radfahrer

und zusätzlich:

alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten KFZ   Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.

 

Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz im Vergleich 

Wann Verkehrs-Rechtsschutz? Wenn das KFZ auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Es müssen alle auf den VN zugelassenen KFZ versichert werden. Vorteil: Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge während der laufenden Versicherungsperiode! Bsp: Der Kunde bekommt nach einem halben Jahr Vertragslaufzeit einen zweiten PKW.
  Hierfür hat er bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfreien Versicherungsschutz, sofern er den PKW spätestens innerhalb eines Monats nach der Hauptfälligkeit dem VR nachmeldet. Wann Fahrzeug-Rechtsschutz? Wenn das KFZ nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Wenn nicht alle KFZ eines VN versichert werden (als zusätzliche Option). Keine Vorsorgeversicherung!  

 

Für wen sind Verkehrs-bzw. Fahrzeug-RS sinnvoll?

Achtung:    Die beiden vorgenannten Produkte sind nur sinnvoll für Alleinstehende  ohne Kinder. Nur der VN hat bspw. als Fahrer fremder KFZ oder  außerhalb des KFZ als Fußgänger, Radfahrer, Versicherungsschutz.    

Beispiel: Unser Kunde fährt mit seiner Familie mit dem PKW in den Urlaub und sie geraten auf der Autobahn in einen Verkehrsunfall.
Alle Insassen haben Versicherungsschutz  
Variante: Auf einer Raststätte wird angehalten und auf dem Weg zum Restaurant wird die Familie von einem LKW erfasst.
nur der VN hat Versicherungsschutz – bspw. für die           Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für seine     Verletzungen                         

Das richtige Angebot wäre hier das Kombi-Paket, der Privat-/Beruf-/Verkehrs-RS vgl. Folie 56  

Was ist in der Fahrer-Rechtsschutzversicherung versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
(für den Erwerb eines KFZ)  

 

Welche Personen sind im Fahrer-Rechtsschutz versichert?

VN als :

- Fahrer fremder KFZ- auch Dienstfahrzeuge n Insasse fremder KFZ
- Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fußgänger, Radfahrer
- Zukünftiger Erwerber eines KFZ zu Lande  

 

Für wen ist der Fahrer-Rechtsschutz gut und wie sieht die Vorsorgeregelung aus?

Schützt alle im Straßenverkehr, die einen Führerschein, aber kein eigenes Motorfahrzeug haben, und alle, die nur als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse am Verkehr teilnehmen.  

Vorsorgeregelung Erwirbt der VN während der Laufzeit des Vertrages ein Fahrzeug zu Lande, wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Zulassungsdatum in den Verkehrs-/ Fahrzeug-RS mit all seinen Leistungen um. Bis zur nächsten Jahresbeitragsfälligkeit wird hierfür kein Mehrbeitrag berechnet. Der erweiterte Versicherungsschutz gilt bereits für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeugs. Der VN ist verpflichtet, den Erwerb des Motorfahrzeugs innerhalb eines Monats nach Aufforderung (geschieht meistens mit der Beitragsrechnung) anzuzeigen.    

 

Was ist die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Privat-Kombi)?

Abschließbar für den VN und seinen Ehegatten, Partner, sofern keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 Euro - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausgeübt wurde.    

Sofern eine selbstständige Tätigkeit bis zu 10.000 Euro ausgeübt wird (z.B. Verkauf von Tupperware), sind Streitigkeiten aus dieser Tätigkeit immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Z.B. beschädigt ein Kunde unseres VN die Ware und dieser fordert Schadenersatz.    

 

Was ist alles in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (Privat-Kombi) versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-RS
Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten    

Weitere Leistungsarten sind nicht automatisch
Vertragsbestandteil, sondern müssen gesondert vereinbart werden, wie der   Wohnungs- und Grundstücks-RS bzw. als Vertragsart auch Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz genannt   Abgewählt werden kann der:   Arbeits-Rechtsschutz  

 

Das Kombi-Paket kann auch ohne den Verkehrsbereich abgeschlossen werden. Es gelten dann alle genannten Leistungsarten versichert, mit Ausnahme des Verwaltungs-RS für den Verkehrsbereich. Es besteht z.B. auch Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer oder bei Streitigkeiten vor Sozialgerichten wegen eines Wegeunfalls.  

Kein Versicherungsschutz besteht allerdings für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern.  

 

Wer sind Versicherte Personen im Privat-Kombi-RS?

der Versicherungsnehmer
der Lebenspartner des Versicherungsnehmers  
die minderjährigen Kinder                                          
die volljährigen unverheirateten Kinder

 

Wer sind mitversicherte Lebenspartner im Privat-Kombi-RS?

Ehepartner oder   eingetragener Lebenspartner   oder   im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben und dort amtlich gemeldet sind  

 

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