Rechtsschutzversicherung
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Kartei Details
Karten | 44 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 26.08.2013 / 26.08.2013 |
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Wer hat Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz?
Versicherungsnehmer versichert im Verkehr als:
Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer des auf ihn zugelassenen KFZ,
Fahrer fremder KFZ - auch Dienstfahrzeuge,
Mieter von KFZ zum vorübergehenden Gebrauch, Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgänger, Radfahrer
und zusätzlich:
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten KFZ Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.
Wer hat Versicherungsschutz im Fahrzeug-Rechtsschutz?
Besitzer, Fahrer des nicht auf ihn zugelassenen KFZ Fahrer fremder KFZ - auch Dienstfahrzeuge
Mieter von KFZ zum vorübergehenden Gebrauch Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln Fußgänger, Radfahrer
und zusätzlich:
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten KFZ Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.
Wann Verkehrs-Rechtsschutz? Wenn das KFZ auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Es müssen alle auf den VN zugelassenen KFZ versichert werden. Vorteil: Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge während der laufenden Versicherungsperiode! Bsp: Der Kunde bekommt nach einem halben Jahr Vertragslaufzeit einen zweiten PKW.
Hierfür hat er bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfreien Versicherungsschutz, sofern er den PKW spätestens innerhalb eines Monats nach der Hauptfälligkeit dem VR nachmeldet. Wann Fahrzeug-Rechtsschutz? Wenn das KFZ nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Wenn nicht alle KFZ eines VN versichert werden (als zusätzliche Option). Keine Vorsorgeversicherung!
Für wen sind Verkehrs-bzw. Fahrzeug-RS sinnvoll?
Achtung: Die beiden vorgenannten Produkte sind nur sinnvoll für Alleinstehende ohne Kinder. Nur der VN hat bspw. als Fahrer fremder KFZ oder außerhalb des KFZ als Fußgänger, Radfahrer, Versicherungsschutz.
Beispiel: Unser Kunde fährt mit seiner Familie mit dem PKW in den Urlaub und sie geraten auf der Autobahn in einen Verkehrsunfall.
Alle Insassen haben Versicherungsschutz
Variante: Auf einer Raststätte wird angehalten und auf dem Weg zum Restaurant wird die Familie von einem LKW erfasst.
nur der VN hat Versicherungsschutz – bspw. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für seine Verletzungen
Das richtige Angebot wäre hier das Kombi-Paket, der Privat-/Beruf-/Verkehrs-RS vgl. Folie 56
Was ist in der Fahrer-Rechtsschutzversicherung versichert?
Schadenersatz-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
(für den Erwerb eines KFZ)
Welche Personen sind im Fahrer-Rechtsschutz versichert?
VN als :
- Fahrer fremder KFZ- auch Dienstfahrzeuge n Insasse fremder KFZ
- Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fußgänger, Radfahrer
- Zukünftiger Erwerber eines KFZ zu Lande
Für wen ist der Fahrer-Rechtsschutz gut und wie sieht die Vorsorgeregelung aus?
Schützt alle im Straßenverkehr, die einen Führerschein, aber kein eigenes Motorfahrzeug haben, und alle, die nur als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse am Verkehr teilnehmen.
Vorsorgeregelung Erwirbt der VN während der Laufzeit des Vertrages ein Fahrzeug zu Lande, wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Zulassungsdatum in den Verkehrs-/ Fahrzeug-RS mit all seinen Leistungen um. Bis zur nächsten Jahresbeitragsfälligkeit wird hierfür kein Mehrbeitrag berechnet. Der erweiterte Versicherungsschutz gilt bereits für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeugs. Der VN ist verpflichtet, den Erwerb des Motorfahrzeugs innerhalb eines Monats nach Aufforderung (geschieht meistens mit der Beitragsrechnung) anzuzeigen.
Was ist die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Privat-Kombi)?
Abschließbar für den VN und seinen Ehegatten, Partner, sofern keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 Euro - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausgeübt wurde.
Sofern eine selbstständige Tätigkeit bis zu 10.000 Euro ausgeübt wird (z.B. Verkauf von Tupperware), sind Streitigkeiten aus dieser Tätigkeit immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Z.B. beschädigt ein Kunde unseres VN die Ware und dieser fordert Schadenersatz.
Was ist alles in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (Privat-Kombi) versichert?
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-RS
Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Weitere Leistungsarten sind nicht automatisch
Vertragsbestandteil, sondern müssen gesondert vereinbart werden, wie der Wohnungs- und Grundstücks-RS bzw. als Vertragsart auch Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz genannt Abgewählt werden kann der: Arbeits-Rechtsschutz
Das Kombi-Paket kann auch ohne den Verkehrsbereich abgeschlossen werden. Es gelten dann alle genannten Leistungsarten versichert, mit Ausnahme des Verwaltungs-RS für den Verkehrsbereich. Es besteht z.B. auch Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer oder bei Streitigkeiten vor Sozialgerichten wegen eines Wegeunfalls.
Kein Versicherungsschutz besteht allerdings für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern.
Wer sind Versicherte Personen im Privat-Kombi-RS?
der Versicherungsnehmer
der Lebenspartner des Versicherungsnehmers
die minderjährigen Kinder
die volljährigen unverheirateten Kinder
Wer sind mitversicherte Lebenspartner im Privat-Kombi-RS?
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben und dort amtlich gemeldet sind
Welche minderjährige Kinder sind im Privat-Kombi-RS mitversichert?
eigene Kinder
dazu zählen auch:
»Adoptivkinder
»Pflegekinder (keine Tages-Pflegekinder)
»Stiefkinder
»Kinder des mitversicherten Lebenspartners
Welche volljährige Kinder im Privat-Kombi-RS sind mitversichert?
unverheiratet
- auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend
längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben (nicht die Ausbildungszeit – diese ist zeitlich begrenzt) und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (z.B. erste Festanstellung)
Besonderheit : ohne Altersbegrenzung!
Was sind die versicherten Personen im Privat-Kombi-RS?
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/ Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder und zusätzlich: alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.
Wann sind die versicherten Personen im Privat-Kombi-RS im Verkehr versichert?
versichert im Verkehr als:
- Eigentümer, Halter, Fahrer,
Insasse aller der auf sie zugelassenen KFZ- auch Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Anhänger
- Mieter von Fahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch
- Fahrer fremder Fahrzeuge - auch
Dienstfahrzeuge
- Fahrgast in privaten und öffentlichen
Verkehrsmitteln
- Fußgänger, Radfahrer
Welchen Nutzen bringt die RS-Versicherung?
Ersatz aller versicherten, durch einen Rechtsstreit verursachten Kosten
Behauptung der eigenen Rechtsposition
Chancengleichheit im Rechtsstreit durch ein ausreichendes Kapital schaffen
Wer hat Bedarf für eine RS-Versicherung?
Verkehrsteilnehmer ohne KFZ
KFZ-Kunden (PKW, Mofa, Roller etc.)
Familien,
Lebenspartnerschaften
Arbeitnehmer
Mieter
Jeder:
- der Gefahr läuft, mit einem Dritten in Streit zu geraten oder ihn für sich nicht ausschließen kann
- der sich an Gesetze und Verordnungen halten muss
- der Verträge abschließt
Fazit: ein Rechtsstreit ist ein tägliches Risiko!
Welche Kosten werden übernommen?
die für die Wahrnehmung der Interessen notwendigen Kosten
außergerichtlich und in allen Instanzen (z.B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht etc.)
bis zu einer Deckungssumme von 200.000 € je Rechtsschutzfall – nach Proximus
Für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche = „Aktivrechtsschutz“
Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung:
Dagegen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche aus der Sicht des Schädigers =„Passivrechtsschutz“
Was sind die wichtigsten versicherten Kosten?
Gebühren des eigenen Anwalts
Gebühren des gegnerischen Anwalts – bspw. bei einem verlorenen Rechtsstreit
Gerichtskosten, die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
Kosten einer Mediation bis zu 1.500 € für bestimmte Verfahren, wobei eine Selbstbeteiligung, Wartezeit und Risikoausschlüsse hier nicht zur Anwendung kommen
Reisekosten des VN zu ausländischen Gerichten und zu inländischen Gerichten, wenn zwischen Wohnort und Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie liegen
Sachverständigenhonorare, Dolmetscherkosten bei Haftandrohung im Ausland, Übersetzungskosten für Unterlagen, Dokumentenservice
Zeugengelder im Prozess, Kosten des Gerichtsvollziehers
Strafkautionsdarlehen bis 60.000 €, um bis zur Verhandlung dem Freiheitsentzug zu entgehen. Diese wird vom Gericht einbehalten, sofern der „Täter“ nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint; ansonsten wird sie vom Gericht an den „Täter“ zurückgezahlt und dieser tilgt wiederum damit sein Darlehen beim Versicherer
Welche Regelungen gibt es zur Kostenübernahme für den Anwalt?
a) immer:
Freie Anwaltswahl bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
b) zusätzlich
Liegen zwischen Wohnort des Versicherungsnehmers (VN) und dem zuständigen Gerichtsort mehr als 100 KM, zahlt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten des Rechtsanwaltes am Wohnort des VN. Dieser kann als Anwalt seines Vertrauens den Schriftwechsel mit dem Anwalt vor Ort führen und die Prozessformalitäten klären. Er wird daher auch Korrespondenzanwalt genannt.
Wie sieht der geographische Geltungsbereich aus?
In welchen Ländern kann der Kunde sich bei Streitigkeiten einen Anwalt nehmen und bekommt die Kosten für den Anwalt, das Gericht etc. ersetzt?
Die vereinbarte Deckungssumme steht
in ganz Europa, den Anliegerstaaten des
Mittelmeeres (z.B. Tunesien, Ägypten), den
Kanarischen Inseln und Madeira zur Verfügung.
Für Rechtsschutzfälle, bei denen sich der
Gerichtsstand in diesem Bereich befindet,
gibt es keine Einschränkung im Versicherungsschutz.
z.B.
Buchung einer Urlaubsreise in die U.S.A.
bei dem Reiseveranstalter TUI.
Vor Ort stimmt das gebuchte Hotelzimmer nicht mit den Katalogangaben überein.
Es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz bei einem Rechtsstreit,
da der Gerichtsstand Deutschland ist.
Wie ist der Versicherungsschutz gestaltet, wenn es zu einem Rechtsstreit in einem Land außerhalb dieses Grundgeltungsbereiches kommt?
Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 € besteht weltweiter Versicherungsschutz während eines längstens 12 Wochen dauernden, privat oder beruflich bedingten Aufenthaltes.
Ebenso gilt der weltweite Abschluss von Verträgen über das Internet versichert, auch wenn
der Kunde sich nicht in den Ländern außerhalb
des Grundgeltungsbereiches – Europa etc. - aufhält. (Der Vertrags-RS - vgl. Folie 15 - muss entsprechend vereinbart sein.)
z.B. Während des 6-wöchigen U.S.A.-Urlaubs mietet sich der VN ein Wohnmobil. Wegen eines Motorschadens kommt es zum Rechtsstreit in den U.S.A.
Unser Kunde hier in Deutschland kauft sich in Japan ein wertvolles Buch über das Internet. Dieses wird nicht geliefert und es kommt zu einem Rechtsstreit in Japan.
Wofür kann der Kunde nun im einzelnen Versicherungsschutz bekommen?
13 Leistungsarten
Schadenersatz-RS
RS im Vertrags- und Sachenrecht,
Wohnungs- und Grundstücks-RS,
Arbeits-RS,
Disziplinar- und Standes-RS,
Ordnungswidrigkeiten-RS,
Verwaltungs-RS,
Straf-RS,
Steuer-RS,
Sozial-RS,
Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht,
(Opfer-RS), (Daten-RS)
Was versteht man unter Schadenersatz-Rechtsschutz?
Der Schadenersatz-RS hilft dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Was kann passieren?
Sachschäden:
das Eigentum des Kunden wird beschädigt und es werden Reparatur- oder Wiederherstellungskosten geltend gemacht
Personenschäden:
unser Kunde wird geschädigt und es müssen Schmerzensgeld, Unterhalt, Rente, Arztkosten etc. eingeklagt werden
Anders formuliert: Alle Fälle aus dem Bereich der Privaten Haftpflichtversicherung – nur aus der Sicht des Geschädigten!
Zu beachten! Ab 5.000 € ist das Landgericht zuständig, und dort besteht Anwaltszwang! Dies verursacht Kosten für unseren VN, die seine RS-Versicherung übernimmt!
Was versteht man unter RS im Vertrags- und Sachenrecht?
Der RS im Vertrags- und Sachenrecht hilft dem Kunden bei Streitigkeiten bei allen Verträgen des täglichen Lebens.
Was kann passieren?
Ärger bei Kaufverträgen: die gelieferten Möbel entsprechen nicht der Bestellung.
Ärger bei Dienstleistungen: die Rechnung Ihres Handy-Vertrages ist zu hoch
Verträge des täglichen Lebens sind: jegliche Art von Kaufverträgen (Hausrat, Immobilien, KFZ, Hifi, Abos, Kaffeefahrten, Haustürgeschäfte, Buchclubs, Versandhandel, Tiere, e-bay)
Leihverträge, Kredite, Reparaturverträge, Versicherungen, Urlaubsreisen, Dienstleistungsverträge wie Telekom, Fitness-Studios, Friseur etc.
Was versteht man unter Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz?
Der Wohnungs- und Grundstücks-RS hilft dem Kunden bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, Eigentum, Besitz und anderen Rechten an Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Das versicherte Objekt ist immer die selbst bewohnte Wohneinheit des VN.
Was kann passieren?
Kunde ist Mieter: Probleme mit dem Vermieter bzgl. einer Kündigung, einer Mieterhöhung, der Kaution oder der Nebenkostenabrechnung
Probleme mit Mitbewohnern wegen z.B. Lärmbelästigung
Kunde ist Eigentümer: Probleme mit dem Nachbarn wegen eines Wegerechts, Lärmbelästigung etc.
Ein Dritter beschädigt das Haus oder das Grundstück und der Kunde verlangt Schadenersatz
(da hier Schadenersatz für das Objekt gefordert wird, ist nicht die Leistungsart Schadenersatz betroffen!)
Was versteht man unter dem Arbeitsrechtsschutz?
Der Arbeits-Rechtsschutz hilft dem Kunden bei der Klärung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Was kann passieren?
Es gibt Ärger wegen einer Abmahnung oder einer Kündigung. Probleme mit der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Probleme mit dem Urlaub, dem Lohn bzw. Gehalt, dem Zeugnis, Sonderzahlungen
Es gibt Ärger nach einer Krankheit oder der Arbeitgeber verlangt Schadenersatz nach Beschädigung von Firmeneigentum – besonders Berufskraftfahrer sind hier gefährdet! Versetzung an eine andere Dienststelle, Beförderungen im öffentlichen Dienst
Wichtig! Im Arbeitsrecht gilt eine besondere Kostenregelung: Die Anwaltskosten, im außergerichtlichen Verfahren und bis einschließlich erster Instanz muss jede Partei selbst tragen, egal wie das Verfahren ausgeht. Eine RS-Versicherung übernimmt auch diese Kosten!
Was versteht man unter dem Disziplinar- und Standesrechtsschutz?
Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz hilft dem Kunden, sich in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren gegenüber Behörden oder Kammern verteidigen zu können.
Was kann passieren? Gegen den Polizeibeamten wird ein Disziplinarverfahren wegen unsachgemäßem Gebrauch der Schusswaffe eingeleitet. Dem Rechtsanwalt soll seine Zulassung wegen erheblicher und wiederholter Beratungsfehler von der Kammer entzogen werden.
Disziplinarverfahren betreffen z.B.: Beamte; Berufssoldaten; Behördenbedienstete Standesrechtsverfahren betreffen z.B.: Ärzte; Steuerberater; Rechtsanwälte
Was versteht man unter dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Owi-RS) hilft dem Kunden bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen Ordnungswidrigkeit.
Was kann passieren? Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren, Verwarnungsgelder wegen verkehrsrechtlicher Vorschriften: Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung,
zu geringer Abstand, unberechtigtes Überholen sonstiger Vorschriften: Verletzung von Umweltbestimmungen, Lärmbelästigung
Was versteht man unter dem Verwaltungs-RS?
Der Verwaltungs-RS hilft dem Kunden bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Was kann passieren?
Das Punktekonto ist voll und die Verwaltungsbehörde ordnet Maßnahmen an. Die Zeit des Führerscheinentzugs ist abgelaufen und die Behörde verweigert die Herausgabe bzw. die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Es wird eine Fahrtenbuchauflage erteilt oder ein Verkehrserziehungsverfahren wird angeordnet. Ganz besonders wichtig für Führerschein-Neulinge, weil ggf. die Verlängerung der Probzeitvon 2 auf 4 Jahre droht.
Der Verwaltungs-RS hilft dem Kunden zudem bei der gerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in bestimmten nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Was kann passieren? Streit um:
Kindergartenplätze, Zeugnisnoten, Wehrdienstbescheide, Hochschulzulassung, Jagderlaubnis
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