Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kartei Details
Karten | 44 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 26.08.2013 / 26.08.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Welchen Nutzen bringt die RS-Versicherung?
Ersatz aller versicherten, durch einen Rechtsstreit verursachten Kosten
Behauptung der eigenen Rechtsposition
Chancengleichheit im Rechtsstreit durch ein ausreichendes Kapital schaffen
Wer hat Bedarf für eine RS-Versicherung?
Verkehrsteilnehmer ohne KFZ
KFZ-Kunden (PKW, Mofa, Roller etc.)
Familien,
Lebenspartnerschaften
Arbeitnehmer
Mieter
Jeder:
- der Gefahr läuft, mit einem Dritten in Streit zu geraten oder ihn für sich nicht ausschließen kann
- der sich an Gesetze und Verordnungen halten muss
- der Verträge abschließt
Fazit: ein Rechtsstreit ist ein tägliches Risiko!
Welche Kosten werden übernommen?
die für die Wahrnehmung der Interessen notwendigen Kosten
außergerichtlich und in allen Instanzen (z.B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht etc.)
bis zu einer Deckungssumme von 200.000 € je Rechtsschutzfall – nach Proximus
Für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche = „Aktivrechtsschutz“
Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung:
Dagegen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche aus der Sicht des Schädigers =„Passivrechtsschutz“
Was sind die wichtigsten versicherten Kosten?
Gebühren des eigenen Anwalts
Gebühren des gegnerischen Anwalts – bspw. bei einem verlorenen Rechtsstreit
Gerichtskosten, die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
Kosten einer Mediation bis zu 1.500 € für bestimmte Verfahren, wobei eine Selbstbeteiligung, Wartezeit und Risikoausschlüsse hier nicht zur Anwendung kommen
Reisekosten des VN zu ausländischen Gerichten und zu inländischen Gerichten, wenn zwischen Wohnort und Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie liegen
Sachverständigenhonorare, Dolmetscherkosten bei Haftandrohung im Ausland, Übersetzungskosten für Unterlagen, Dokumentenservice
Zeugengelder im Prozess, Kosten des Gerichtsvollziehers
Strafkautionsdarlehen bis 60.000 €, um bis zur Verhandlung dem Freiheitsentzug zu entgehen. Diese wird vom Gericht einbehalten, sofern der „Täter“ nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint; ansonsten wird sie vom Gericht an den „Täter“ zurückgezahlt und dieser tilgt wiederum damit sein Darlehen beim Versicherer
Welche Regelungen gibt es zur Kostenübernahme für den Anwalt?
a) immer:
Freie Anwaltswahl bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
b) zusätzlich
Liegen zwischen Wohnort des Versicherungsnehmers (VN) und dem zuständigen Gerichtsort mehr als 100 KM, zahlt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten des Rechtsanwaltes am Wohnort des VN. Dieser kann als Anwalt seines Vertrauens den Schriftwechsel mit dem Anwalt vor Ort führen und die Prozessformalitäten klären. Er wird daher auch Korrespondenzanwalt genannt.
Wie sieht der geographische Geltungsbereich aus?
In welchen Ländern kann der Kunde sich bei Streitigkeiten einen Anwalt nehmen und bekommt die Kosten für den Anwalt, das Gericht etc. ersetzt?
Die vereinbarte Deckungssumme steht
in ganz Europa, den Anliegerstaaten des
Mittelmeeres (z.B. Tunesien, Ägypten), den
Kanarischen Inseln und Madeira zur Verfügung.
Für Rechtsschutzfälle, bei denen sich der
Gerichtsstand in diesem Bereich befindet,
gibt es keine Einschränkung im Versicherungsschutz.
z.B.
Buchung einer Urlaubsreise in die U.S.A.
bei dem Reiseveranstalter TUI.
Vor Ort stimmt das gebuchte Hotelzimmer nicht mit den Katalogangaben überein.
Es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz bei einem Rechtsstreit,
da der Gerichtsstand Deutschland ist.
Wie ist der Versicherungsschutz gestaltet, wenn es zu einem Rechtsstreit in einem Land außerhalb dieses Grundgeltungsbereiches kommt?
Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 € besteht weltweiter Versicherungsschutz während eines längstens 12 Wochen dauernden, privat oder beruflich bedingten Aufenthaltes.
Ebenso gilt der weltweite Abschluss von Verträgen über das Internet versichert, auch wenn
der Kunde sich nicht in den Ländern außerhalb
des Grundgeltungsbereiches – Europa etc. - aufhält. (Der Vertrags-RS - vgl. Folie 15 - muss entsprechend vereinbart sein.)
z.B. Während des 6-wöchigen U.S.A.-Urlaubs mietet sich der VN ein Wohnmobil. Wegen eines Motorschadens kommt es zum Rechtsstreit in den U.S.A.
Unser Kunde hier in Deutschland kauft sich in Japan ein wertvolles Buch über das Internet. Dieses wird nicht geliefert und es kommt zu einem Rechtsstreit in Japan.
Wofür kann der Kunde nun im einzelnen Versicherungsschutz bekommen?
13 Leistungsarten
Schadenersatz-RS
RS im Vertrags- und Sachenrecht,
Wohnungs- und Grundstücks-RS,
Arbeits-RS,
Disziplinar- und Standes-RS,
Ordnungswidrigkeiten-RS,
Verwaltungs-RS,
Straf-RS,
Steuer-RS,
Sozial-RS,
Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht,
(Opfer-RS), (Daten-RS)