Rechtsschutzversicherung
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Lernkarten
Welche minderjährige Kinder sind im Privat-Kombi-RS mitversichert?
eigene Kinder
dazu zählen auch:
»Adoptivkinder
»Pflegekinder (keine Tages-Pflegekinder)
»Stiefkinder
»Kinder des mitversicherten Lebenspartners
Welche volljährige Kinder im Privat-Kombi-RS sind mitversichert?
unverheiratet
- auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend
längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben (nicht die Ausbildungszeit – diese ist zeitlich begrenzt) und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (z.B. erste Festanstellung)
Besonderheit : ohne Altersbegrenzung!
Was sind die versicherten Personen im Privat-Kombi-RS?
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/ Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder und zusätzlich: alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Alle berechtigten Fahrer benötigen auch einen gültigen Führerschein. Ansonsten haben sie keinen Versicherungsschutz.
Wann sind die versicherten Personen im Privat-Kombi-RS im Verkehr versichert?
versichert im Verkehr als:
- Eigentümer, Halter, Fahrer,
Insasse aller der auf sie zugelassenen KFZ- auch Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Anhänger
- Mieter von Fahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch
- Fahrer fremder Fahrzeuge - auch
Dienstfahrzeuge
- Fahrgast in privaten und öffentlichen
Verkehrsmitteln
- Fußgänger, Radfahrer