Rechtslehre

Familienrecht

Familienrecht


Marianne Schrader
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen des Familienrechts und sind für Mittelschüler geeignet. Sie behandeln Themen wie Eheschließung, Verlobung, Rechtsfolgen der Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Vermögenssorge. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Schüler, die sich auf Prüfungen im Fach Recht vorbereiten und ein besseres Verständnis der rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie erlangen möchten.
Cartes-fiches
22
Utilisateurs
13
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Collège
Créé / Mis à jour
19.11.2013 / 12.03.2025

Cartes-fiches

Was ist familenrecht?

es werden alle rechtsnormen zusammengefasst, die die rechtsverhältnisse der durch verlobung, ehe, lebenspartnerschaft und verwandtschaft verbundenen personen

wird in verwandtschaft/schwägerschaft, ehe/lebenspartnerschaft und vetreuungsrecht unterteilt

besonderheiten familienrecht

-bis auf eheliches güterrecht sind alle zwingendes recht

- höchstpersönlich, nicht übertragbar

- aus ihnen resultieren pflichten

verwandtschaft/schwägerschaft

rechtsfolgen?

 

- unterhaltspflicht (gerade linie)

- erbrecht

- ehehindernis

- aussage-und zeugnis verweigerungsrecht

verwandtschaft/schwägerschaft begründet durch?

- abstammung

-rechtsakt (adoption)

besonderheit für ehegatten

- sind weder verwandt noch verschwägert. verhältnis ist gesondert geregelt

ehe

= staatlich geschützte lebensgemeinschaft zwischen mann und frau

(geschützt wegen der kinder)

verlöbnis

-zeitlich der ehe vorgelagert

- ernsthafte versprechen zwischen 2 gegengeschlechtlichen personen

- müssen ledig, verwitwet, geschieden sein

- formfreier vertrag ab 18

rechtsfolgen verlöbnis

- zeugnis-und aussageverweigerungsrecht

- recht, eheverträge zu schließen

rechtsfolgen entlobung

- gescheke sind zurückzugeben

- schadensersatzanspruch auch gegenüber dritte (eltern, großeltern) die auf verlobung vertraut haben

eheschließung

- 2 gegengeschlechtlche partner

- ledig, verwitwet, geschieden

- "ja" vor standesbeamten

- keine eheverbote (doppelehe, verwandte in gerader linie, halbbürtige geschwister)

- 18 /16

staatsbürgerschaft

- ehe schließen hat keinen einfluss

- ich behalte meine, ausländer kann antrag stellen

- ein elternteil deutch, auch die kinder deutsch

name

- man wählt gemeinsamen namen

- wenn nicht, behält jeder seinen

- ehegatten, dessen namen nicht gewählt wurde kann eigenen voranstellen und anhängen

eheliche lebensgemeinschaft

- gleichberechtigung und partnerschaft

- familienunterhalt (beide)

- einvernehmliche haushaltsführung znd erwerbstätigkeit

- schlüsselgewalt

schlüsselgewalt

= jeder ehegatte ist berechtigt geschäfte zur deckung des lebensbedarfs mit wirkung für den anderen zu besorgen

güterstände

- zugewinn, gütertrennung, gütergemeinschaft

vorteile zugewinn

- wenn nur ein ehegatte arbeitet und der andere sich um haushalt kümmert nimmt er trotzdem an vermögenszuwachs teil

- bestimmte erbschaftsbeträge sind frei

Nachteile zugewinn

- man kann nicht im ganzen über sein vermögen verfügen

- betriebe können aufgrund von zugewinnausgleichszahlungen pleite gehen

elterliche sorge

-personensorge (pflege, erziehung, auf leben vorbereiten)

- vermögenssorge (wirtschaftlich anlegen, ab 10000 verzeichnis anlegen)

- gesetzliche vertretung( gerichtlich und außer gerichtlich)

- umgang mit kind( alle die für wohl des kindes wichtig sind)

unterhalt bedingungen

- bedürftigkeit

- zahlfähigkeit

scheidungsverbund?

alles was mit scheidung m zusammenhang steht wird mitentschieden (antrag oder amtswege)

rechtsfolgen der scheidung

- versorgungsausgleich(rentenanwartschaften werden geteilt)

- namensrecht (behalten namen, können aber auf antrag geburtsnamen zurückbekommen)

- unterhalt (kind-düsselforder tabelle, frau- nach abzug kind 3/7)

- erbrecht (etfällt, dfür zugewinnausgleich)

- sorgerecht (behalten beide)

nichteheliche LG

- sozialrechtlich mit ehe gleichgestellt <(hartz 4)

- müssen selbst vertragliche regelungen treffen

Étudier