Rechtskunde Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz som
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
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Kartei Details
Karten | 31 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 23.09.2012 / 21.06.2015 |
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Wie ist der Ablauf, bei der Betreibung auf Pfändung?
Pfändungsankündigung
-Durchführung der Pfändung mit Pfändungsurkunde
-unpfändbare Gegenstände (Kompetenzstücke) oder Forderungen
-beschränkt pfändbare Gegenstände oder Forderungen
-fruchtlose Pfändung
Verwertungsbegehren durch Gläubiger
-Aufschubbewilligung, falls der Schuldner glaubhaft macht, dass er seine
Schulden in Raten tilgen kann
-öffentliche Versteigerung (Gant)
-freihändiger Verkauf
Verteilung des Verwertungserlöses
-Kollokationsplan
-Nachpfändung
-Pfändungsverlustschein
innerhalb von 6 Monaten Fortsetzungsbegehren
provisorischer Rechtsöffnungstitel
unverzinslich
Verjährung: 20 Jahre
Wie unterscheiden sich die Betreibung auf Konkurs und die Betreibung auf Pfändung in der Mittelbeschaffungsphase?
-Bei der Pfändung wird nur so viel beschlagnahmt, wie für die Tilgung der betreibenen Schuld (inkl. Betreibungskosten) nötig sind (Spezialexekution)
-Beim Konkurs wird dagegen das ganze Vermögen beschlagnahmt, um daraus alle Forderungen aller Gläubiger (möglichst) zu befriedigen (Generalexekution)
Darf der Betreibungsbeamte alles pfänden, was dem Schuldner gehört?
Nein, Kompetenzgegenstände sind unpfändbar. Dazu gehören Gegenstände, die der Schuldner und seine Familie zum Leben unbedingt brauchen, sowie Gegenstände die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs unbedingt braucht (Werkzeuge, Maschinen).
Lohn bis zum Existenzminimum und auf 1 Jahr beschränkt.
Welche Wirkungen hat ein Pfändungsverlustschein?
-Gläubiger kann innert 6 Monaten direkt ein Fortsetzungsbegehren gegen den Schuldner richten
-Gilt als provisorischer Rechtöffnungstitel
-Ist unverzinslich
-Verjährt erst nach 20 Jahren
Welche zwei Wege führen zum Konkurs?
Gläubiger führt das Betreibungsverfahren durch
Schuldner verlangt von sich aus die Konkurseröffnung, weil er zahlungsunfähig ist.
Was bewirkt die Konkurseröffnung?
-Wird im kantonalen Amtsblatt und im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht
-Schuldner verliert die Verfügungsbefugnis über sein ganzes Vermögen, das Konkursamt übernimmt die Kontrolle über die Konkursmasse
-Nur das Vermögen wird beschlagnahmt, nicht aber das Erwerbseinkommen. Es gibt also keine Lohnpfändung!
-Alle Forderungen aller Gläubiger werden automatisch fällig. Jeder Gläubiger muss seine Ansprüche anmelden.
Welche Arten der Betreibung auf Konkurs werden unterschieden?
-Ordentliche Betreibung auf Konkurs
-Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung
Wie läuft die ordentliche Betreibung auf Konkurs ab?
-Einleitungsverfahren (Betreibungsbegehren und Kostenvorschuss) am Wohnsitz des Schuldners
-Fortsetzungsbegehren
-Konkursandrohung (nochmalige Frist von 20 Tagen zur Zahlung)
-Konkursbegehren durch Gläubiger (nochmaliger Kostenvorschuss)
-Verhandlung beim Konkursrichter
oKonkurseröffnung
ogerichtliches Urteil
oEntzug des Verfügungsrechtes über das Vermögen, nicht aber über das Erwerbseinkommen (Vorteil gegenüber der Betreibung auf Pfändung)
oGrundbuchsperre
oAussonderungsverfahren (hat es Vermögensstücke die dem Schuldner nicht gehören)
oVeröffentlichung
oalle Forderungen der Gläubiger werden fällig
Wann kommt die Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung zur Anwendung?
-auf Antrag des Gläubigers (z.B. wenn der Schuldner flüchtig ist)
-auf Antrag des Schuldners (Insolvenzerklärung)
oKostenvorschuss
ogescheiterte Schuldenbereinigung
-Überschuldung einer AG, GmbH oder Genossenschaft
-ausgeschlagene Erbschaften
Welche Konkursverfahren werden unterschieden?
-Konkursamt nimmt ein Inventar des gesamten Vermögens auf und bestimmt den Wert der Konkursmasse; es beantragt beim Konkursrichter
oEinstellung des Verfahrens, falls keine oder fast keine Vermögenswerte vorhanden sind oder
oSummarisches Verfahren, falls wenigstens angemessenes Vermögen vorhanden ist oder es sich um einen überschaubaren Konkurs handelt oder
oordentliches Verfahren, falls genügend Vermögen zur Deckung der Schulden vorhanden ist oder es sich um einen umfangsreichen Konkurs handelt
Welche Konkursverfahren werden unterschieden?
-Konkursamt nimmt ein Inventar des gesamten Vermögens auf und bestimmt den Wert der Konkursmasse; es beantragt beim Konkursrichter
oEinstellung des Verfahrens, falls keine oder fast keine Vermögenswerte vorhanden sind oder
oSummarisches Verfahren, falls wenigstens angemessenes Vermögen vorhanden ist oder es sich um einen überschaubaren Konkurs handelt oder
oordentliches Verfahren, falls genügend Vermögen zur Deckung der Schulden vorhanden ist oder es sich um einen umfangsreichen Konkurs handelt
Wie erfolgt die Verteilung des Konkurserlöses?
Nach Kollokationsplan (3 Klassen, Vorrangprinzip) Regelt die Rangfolge der Gläubiger:
-1. Klasse: Lohnforderungen der letzten sechs Monate, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und Unterhalts- und Unterstützungspflichten
-2. Klasse: Kindsvermögen, Beiträge an die Sozialversicherung, Bankenprivileg 100'000.— (neu geregelt im Bankengesetz)
-3. Klasse: restliche Forderungen
Was passiert, wenn nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen um alle Gläubiger zu befriedigen?
Die Gläubiger erhalten:
-Konkursverlustscheine
-bei juristischen Personen Verlustausweise
-Konkursrichter schliesst das Verfahren ab
Welche Möglichkeiten bieten Konkursverlustscheine?
-Betreibungsbegehren nur bei neuem Vermögen
-provisorischer Rechtsöffnungstitel
-unverzinslich
-Verjährung: 20 Jahre
Was ist ein Nachlassvertrag?
-Ziele
oWeiterführung der Unternehmung (Sanierung)
oErhalt von Arbeitsplätzen
oGläubiger verzichten auf einen Teil der Schulden
-aussergerichtlich
onur verbindlich für die zustimmenden Gläubiger
-gerichtlich
oordentlicher Nachlassvertrag (Prozentvergleich – jeder verzichtet auf 20% seiner Schulden)
oNachlass mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich)
oNachlassverfahren auf Antrag des Schuldners
Befriedigung der 1. und 2. Klasse
höhere Dividende als der Prozentvergleich für 3. Klasse (Mehrheitsprinzip)
für alle Gläubiger verbindlich
Bestätigung durch das Nachlassgericht
Welches sind die Ziele des SchKG?
-Durchsetzung von Geldforderungen
-keine Durchsetzung von geldfremden Ansprüchen
Wie ist der Grobablauf einer Betreibung?
-Einleitung
-Substanz- oder Mittelbeschaffung (Fortsetzung der Betreibung)
-Verwertung (Bezahlung der Schulden)
Welches sind die 3 Arten der Betreibung?
-Betreibung auf Pfändung
-Betreibung auf Konkurs
-Betreibung auf Pfandverwertung
Welches sind die Unterschiede zwischen der Betreibung auf Pfändung und auf Konkurs?
Betreibung auf Pfändung
-Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
-Für öffentlich-rechtliche Schulden (Steuern und Bussen) und familienrechtliche Unterhaltszahlungen, unabhängig davon, ob die Personen im Handelsregister eingetragen sind oder nicht
-Dieses Verfahren heisst Einzel- oder Spezialexekution → es werden dem Schuldner nur so viel Vermögensgegenstände weggenommen, wie es für die Tilgung der Schulden braucht.
Betreibung auf Konkurs
-Personen, die im Handelsregister eingetragen sind
-Gesamt- oder Generalexekution, weil hier das gesamte Vermögen des Schuldners als so genannte Konkursmasse beschlagnahmt wird, um aus dem Erlös sämtliche Gläubiger zu befriedigen.
-besondere Fälle (Insolvenzerklärung, Flucht, überschuldete Erbschaften usw.)
Wann kommt die Betreibung auf Pfandverwertung zur Anwendung?
-Wenn eine Forderung durch ein Pfand gesichert ist, bei juristischen und bei privaten Personen, Pfand wird verwertet und die Schuld aus dem Erlös beglichen.
Wer kann betrieben werden?
-Handlungsfähige Personen
-Jugendliche, d.h. urteilsfähige Personen
Wo ist der jeweilige Betreibungsort?
-Natürliche Personen: Wohnsitz
-Juristische Personen und Handelsgesellschaften: Sitz
-Grundpfandgesicherte Forderungen: Ort, wo das Grundpfand liegt
-Faustpfandgesicherte Forderungen: Ort, wo das Faustpfand liegt oder Sitz des Schuldners
Wo ist der jeweilige Betreibungsort?
-Natürliche Personen: Wohnsitz
-Juristische Personen und Handelsgesellschaften: Sitz
-Grundpfandgesicherte Forderungen: Ort, wo das Grundpfand liegt
-Faustpfandgesicherte Forderungen: Ort, wo das Faustpfand liegt oder Sitz des Schuldners
Wer trägt die Betreibungskosten?
-sind durch den Verursacher (Schuldner) zu bezahlen
-der Gläubiger hat die mutmasslichen Kosten vorzuschiessen
-Forderungen von Drittbeauftragten müssen nicht vergütet werden
Wie kann man sich über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsmoral eines Partners erkundigen?
Einsicht ins Betreibungsregister am Wohnsitz der betroffenen Person (Betreibungsauskunft) und verlangen eines Registerauszuges. Dazu muss ein glaubhaftes Interesse bestehen.
Kann der Schuldner jederzeit betrieben werden?
Nein, es gelten folgende Schonzeiten:
-Werktags vor 7.00 Uhr und nach 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
-Betreibungsferien (7 Tage vor und nach Ostern und Weihnachten, sowie 15. Bis 31. Juli)
-Rechtsstillstand (Beispiele: Militärdienst, zwei Wochen nach einem Todesfall in der Familie, schwere Erkrankung oder Verhaftung des Schuldner, allgemeiner Notzustand)
Was muss der Gläubiger tun, um das Betreibungsverfahren einzuleiten?
-Betreibungsbegehren durch den Gläubiger (mündlich, schriftlich, in der Regel Formular) am Wohnort des Schuldners
-Zahlung des Kostenvorschusses
-keine Kognitionsbefugnis des Betreibungsamtes (der Beamte darf nicht überprüfen, ob die Schuld tatsächlich besteht)
-Zahlungsbefehl durch das Betreibungsamt
Welches sind die Reaktionsmöglichkeiten des Schuldners auf den Zahlungsbefehl?
-zahlt innerhalb von 20 Tagen (Betrag, Gebühren, Verzugszinsen usw.) Betreibungsverfahren abgeschlossen
-erhebt innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag (mündlich oder schriftlich) Blockade des Betreibungsverfahrens
-keine Reaktion Gläubiger kann Verfahren fortsetzen
Was bewirkt der Rechtsvorschlag des Schuldners?
-Mit einem Rechtsvorschlag wird die Zwangsvollstreckung vorläufig gestoppt; der Schuldner erklärt damit, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht. Ob die Forderung aber tatsächlich zu Recht besteht oder nicht, hat ein Gericht zu klären.
Wie reagiert der Gläubiger auf den Rechtsvorschlag?
Gläubiger hat gute Beweise → Rechtsöffnungsverfahren
-definitives Rechtsöffnungsverfahren: bereits rechtskräftiges Gerichtsurteil/Verfügung vorhanden
-provisorisches Rechtsöffnungsverfahren: schriftliche Schuldanerkennung des
Gläubiger hat keine guten Beweise → Ordentlicher Zivilprozess
-keine Rechtsöffnungstitel
-Der ordentliche Prozess ist kompliziert, zeitaufwändig, teuer und riskant; Schuldner hat alle Verteidigungsmittel
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