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Rechtsbewusstes Handeln Skript1

Fragen aus dem ersten Skript der Eckert Schulen-

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Kartei Details

Karten 31
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 18.02.2013 / 17.04.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche beiden Merkmal sind für die eines Arbeitnehmers wesentlich.

Weisungsgebundenheit und Zeitbindung ( Arbeitszeit)

Welche sozialen Sicherungen hat ein Arbeitnehmer im Wesentlichen in einem Arbeitsverhältnis.

Kündigungsschutz, Lohn und Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsmangel, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen, Urlaubsanspruch, sozialversicherungsschutz

Welche Rechtsgrundlagen bestimmenden Inhalt des Arbeitsverhältnisses?

Arbeitsvertrag, Gesetzte, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

Welche beiden Funktionen hat ein Gesetzt gegenüber einem Arbeitsvertrag zu erfüllen?

Einmal ergänzung der Vertragslücken. Außerdemzwingendes Recht (Verbot, gesetzliche Midestregelungen zu unterschreiten)

In einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmerist keine Kündigungsfrist vereinbart. Welche Kündigungsfrist gilt in dem ersten viertel Jahr, wenn keine Tariflichen sonderregelungen bestehen? Es gilt also nur die gesetzliche Regelung (§622 BGB). Eine Probezeit ist nicht vereinbart.

4 wochen zum 15. oder Monatsschluss (§622 Abs.1 BGB)

Könne folgende Regelungen in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden? Lese § 77 Abs. 3 BetrVG(Arbeitsentgelte und Arbeitsbedinungen, die im tarifvertrag geregelt sind, dürfen nicht gegenstadt in einer betriebsvereinbarung sein. Außer der Tarifvertrag lässt es ausdrücklich zu.

a) Kündigunngsfristen

b)Dauer der täglichen Arbeitszeit

c) Mindesturlaub  30 Tage Jährlich

Nur b ist richtig. (§87 ABS.1 Ziff. 2 BetrVG) Im Übrigen gilt der Vorrang des Tarifvertrages (§77Abs.3 BetrVG)

Kann in einem Tariflosen Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer  vereinbart werden?

a) Probezeit 3 Monate

b) Kündigungsfrist eine Woche innerhalb der probezeit

Nur A ist richtig, Denn es gibt keine gesetztliche regelung über die Dauer von der Probezeit. Falsch wäre aber b wegen (§622 Abs. 3 BGB, denn die gesetzliche Midestkündigungsfrist im den ersten 6 Monaten ist 2 Wochen.

In einem Tarifgebundenem Arbeitsverhältnis mit einem gewerblichen Arbeitnehmer wird eine Probezei von einem Monat vereinbart. Der maßgebende TArifvertrag sieht im ersten Monat der Beschäftigung eine Kündigungsfrist von midestens einer woche vor. Sind folgende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag wirksam?

a) Kündigungsfrist 2 Tage

b) Kündigungsfrist 2 wochen

Nur b ist Richtig, denn nach dem Tarifwortlaut darf die Kündigungsfrist nicht unterschritten werden. daher wäre a Falsch.