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Rechte und Pflichten von Lernenden

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Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.10.2012 / 25.09.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/rechte_und_pflichten_von_lernenden
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Wie hoch darf die tägliche Arbeitszeit sein für unter 18-jährige, inklusive Überzeit?

Wie wird die Überzeit ausgeglichen?

Muss ein Lernender berufsfremde Arbeiten ausrichten?

Nein,natürlich darf der Lehrling auch zu den für die Ausbildung seines Berufes erforderlichen Hilfsverrichtungen herangezogen werden, doch solche Arbeiten dürfen allerdings immer nur im untergeordneten Ausmaß erfolgen und nicht auf Kosten der Ausbildung gehen.

Es ist nicht gestattet, vom Lehrling Arbeiten zu verlangen, die mit dem eigentlichen Lehrberuf nichts zu tun haben.

Wann kann einem Lernenden fristlos gekündigt werden?

Wann kann ein Lernender fristlos kündigen?

Bei Diebstal kann eimem Lernenden sofort gekündigt werden.

Bei sexueller Belästigung oder ähnlichem können Lehrnende das Lehrverhältniss auflösen.

Dürfen Lernend Freikurse besuchen?

Wenn der Lernende gut in der Schule ist und auch am Arbeitsplatz guete Leistungen erziehlt, darf ihm der Besuch von Freikursen nicht untersagt werden.

Was sind ÜKs, was macht man dort und bekomme ich dafür frei?

In den überbetrieblichen Kursen (üK) eignen sich die Lernenden grundlegende berufliche Fertigkeiten an. Die Kurse sind obligatorisch und werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) durchgeführt.

 

Inhalt und Dauer

Inhalt und Dauer der Kurse sind je nach Beruf unterschiedlich. Sie sind in der Bildungsverordnung geregelt.

Mögliche Inhalte sind:

  • Grundlegende Fertigkeiten vermitteln.
  • In die grundlegenden Arbeitsmethoden einführen.
  • Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb ergänzen.
  • Auf den Lehrbetrieb und den Berufsalltag vorbereiten.


 

Nutzen für Lehrbetriebe

Die Lernenden werden in Gruppen durch Fachleute in die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs eingeführt. Dieses Vorgehen garantiert Kosteneffizienz und hohe Bildungsqualität.

 

Organisation und Finanzierung

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch. Für die Lernenden dürfen keine Kosten entstehen. Laut Art. 345a2 hat der Arbeitgeber der lernenden Person ohne Lohnabzug die Zeit freizugeben.

Die Kosten tragen die Organisation der Arbeitswelt, der Lehrbetrieb und der Kanton.

Was ist Akkordarbeit?

Arbeit nach Leistung und nicht nach Zeitaufwand