Recht und Staat
Umgang mit Geld und Verschuldung
Umgang mit Geld und Verschuldung
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 04.03.2015 / 02.06.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe (W&G Buch) |
Weblink |
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Private Verschuldung und Budget
Es ist nicht immer einfach, die persönlichen Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Es werden auch passende Finazierungsinstrumente (Kredikarte,Abzahlungskauf,Leasing und Kleinkredit). Personen erkennen dies, als Verschuldungsfallen. Schnell kann man eben das Gefühl bekommen, sich nahe alles leisten zu können, läuft aber gleichzeitig in Gefahr. Wird irrgendwann der finazielle Engpass so gross, dass fällige Raten nicht mehr bezahlt werden können, wird die die Person bzw. ihre Verschuldung zum Sanierungsfall. Niemand kann mehr ausgeben als er einnimmt. Das Geld muss eintegeilt und geplant werden. Gut eigneit sich dafür ein Budget. Dort werden die AUsgaben detailiert geplant und angepasst.
Betreibungsarten
Kommt ein Schuldner seinen finaziellen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Gläubiger die entsprechende Geldforderung mithilfe von staatlichen Zwang eintreiben lassen. Da sich der Staat direkt in das Betreibungswesen einschaltet, handelt es sich um ein öffentliches Recht. Als Schuldner können alle handlungsfähigen und beschränkt handlungsfähigen natürlichen sowie juristischen Personen beitreubgnsrecht belangt werden. Will ein Gläubiger eine Forderung beim entsprechenden Schuldner einziehen lassen, hat er sich mit einem Bergehren an das Beitreibungsamt zu wernden. Das Betreibungsamt wird aktiv und löst Betreibungshandlungen gegen den Schuldner aus. Je nach Schuldner ist es Pfändung oder Konkurs.
Betreibung auf Pfändung
Ist der Schuldner eine Privatperson(natürliche Person) wird er im Grundsatz auf Pfändung betrieben. Man bezeichnet dies auch als Einzelexekution oder als EInzelvollstreckung, weil der Staat nur so viel Vermögen bzw. EInkommen des Schuldners pfändet, wie für die betriebene Forderungen der Gläubiger notwenig ist.
Pfändung (Stichworte)
Natürliche Personen
Schuldner ist nicht im HR eingetragen
Einzelne Vermögensteile werden beschlagnahmt zur Deckung der Einzelschuld eines Gläubigers.
Einzellexekution
Zustänidg ist das Betreibungsamt
Unpfändbar
Unpfändbar sind Kompetenzstücke(Vermögensteile, die lebensnotwenig sind wie Kleider, Möbel oder Haushaltsgeräte), Gegenstände die, für die Ausübung des Berufs des Schuldner unerlässlich sind (Klavierlehrerin ein Klavier) und AHV sowie IV-Renten. Beschtänkt Pfändbar sind Einkommeb wie Lohn, PK, Unterhaltsbeiträge oder Erwerbsausfallentschädigungen von Versicherungen. Die dürfen dem Schuldner max. bis zum Existenzminimum genommen werden.
Verlustschein
Der Erlös der Verwertung (Liquiditation) der gepfändeten Vermögensstücke geht nach Abzug der amtlichen Betreibungskosten an die Gkäubige, die den Schuldner betrieben haben. Bleibt einen Teil der Forderungen ungedeckt, erhalten die Gläubiger für den offenen Betrag einen Verlustscheins aus Pfändung. Die Verlustschein hat folgende rechtlich Eigenschaften: Er gilt als Schuldanerkennung, und Gläubiger können damit den Schuldner jederzeit wieder von neuem betreiben. Er ist unverzinslich und er verjährt nach 20 Jahren seit der Ausstellung.
Betreibung auf Konkurs
Die Betreibung auf Konkurs unterliegen namentlich Unternehmer und ihre Unternehmen. Der Konkurs ist eine Genralexekution (Gesamtvollstreckung) und führt zum vollständigen wirtschaftlichen Untergang des Schuldners. Sein gesamtes pfändbares Vermögen wird beschlagnahmt und zugunsten alles seiner Gläubiger (nicht derjenige, der ihn betrieben hat) liquidiert.Im Konkursfall werden folglich alle Schulden fällig.
Verlustschein auf Konkurs
Für ungedeckt gebliebene Forderungsbeträge erhält jeder Gläubiger einen Verlustschein aus Konkurs. Wie der Verlustscheins aus Pfändung stellt er eine Schuldanerkennung dar, ist unverzinslich und verjährt nach 20 Jahren. Er ist aber insofern für den Gläubiger ungünstiger und für Schuldnr günstiger, denn es kann nur eine neue Betreibung des Schuldners durchgesetzt werden, wenn sieder zu neuem Vermögen gekommen ist. Auch eine späte Pfändng des laufenden Einoommen des Schuldners ist damit im Gegensatz zum Verlaustchein aus Pfädung nicht möglic.