Recht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 72 |
---|---|
Utilisateurs | 88 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 24.06.2015 / 14.04.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/recht_technischer_kaufmann_compendio
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht_technischer_kaufmann_compendio/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
Erklären sie den Werkvertrag !
Der Werkvertrag - Stellt ein Werk her, erbringt eine EINMALIGE SELBSTSTÄNDIGE LEISTUNG
Nennen Sie die 6 wichtigen Pflichten des Arbeitnehmers !
1. Persönliche Arbeitsleistung
2. Sorgfalts und Treuepflicht
3. Rechenschafts und Herausgabepflicht
4. Überstundenpflicht
5. Befolgung von Anordnungen und Weisungen
6. Haftung für Schäden
Nennen Sie die 6 wichtigen Pflichten des Arbeitgebers !
1. Lohnzahlung
2. Beschränkte Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
3. Kostenübernahme für Arbeitsgeräte und Spesen usw.
4. Schutz der Persönlichkeit
5. Freizeit und Ferien
6. Übrige Pflichten ( Zeugniss und Informationspflicht )
Nennen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen lt. OR 335b / 335c !
In der Probezeit - 7 Tage
Im 1.Dienstjahr - 1 Monat
Im 2. - 9. Dienstjahr - 2 Monate
Ab 10.Dienstjahr - 3 Monate
Welches ist kein wichtiger Grund für einen fristlose Kündigung ( OR 337 ) ?
Gegen die Missbräuchliche Kündigung kann Einsprache erhoben werden. Die gültige Einsprache kann zu einer Entschädigung in Höhe von bis zu 6 Monatslöhnen führen ( OR 336 ).
Markieren sie die Missbräuchlichen Kündigungsgründe. ( 3 )
Bei Kündigung zur Unzeit d.h. während der Sperrfrist ist die Kündigung nichtig, wenn die Kündigung vor einern Sperrfrist ausgeprochen wird so verlängert Sie sich um die Dauer der Sperrfrist ( OR 336c )
Kreuzen Sie an wann eine Kündigung zur Unzeit stattfindet. ( 3 )
Nennen sie die Unterschiede bei Handelsgesellschaften ( 2 ) !
Personengesellschaften - stellt die Persönlichkeit der Gesellschafter in den Vordergrund ( Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft )
Kapitalgesellschaften - stellt das Kapital- bzw. dessen Beschaffung in den Vordergrund ( Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung )
Nennen Sie die wichtigsten Kritieren bei der Wahl der Rechtsform ! ( 6 )
1. Kapitalbedarf
2. Haftung der Gesellschafter
3. Beteiligte Personen
4. Unabhängigkeit
5. Kosten und Formalitäten der Gründung
6. Steuern
Wichtige Merkmale einer Einzelunternehmung Teil 1 Die Gründung
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an !
Wichtige Merkmale einer Einzelunternehmung Teil 2 Innenverhältnisse
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an.
Wichtige Merkmale einer Einzelunternehmung Teil 3 Aussenverhältnisse
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an.
Wichtige Merkmale einer einfachen Gesellschaft Teil 1 Gründung
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an.
Wichtige Merkmale einer einfachen Gesellschaft Teil 2 Innenverhältniss
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an.
Wichtige Merkmale einer einfachen Gesellschaft Teil 3 Aussenverhältniss
Kreuzen Sie die Richtigen Merkmale an.
Nennen Sie die Eigenschaften des Rechts auf der Individuellen Ebene. ( 3 )
Moral , Sitte und Recht
Die Gewaltenteilung teilt die Macht des Staates in drei Gewalten = Behörden.
Nenne Sie diese drei !
Legislative
Exekutive
Judikative
Welche zwei Rechtsordnungen gibt es ?
Öffentliche Recht -- zwingende Vorschriften, Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privat und Staat
Private Recht -- zwingende und abänderbare Vorschriften, Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privat und Privat
Erklären SIe die Begriffe Dispositives Recht und Zwingendes Recht.
Dispositives Recht --- ergänzendes Recht gilt nur dann wenn durch die Parteien keine andere Abmachung getroffen wurde
Zwingendes Recht --- muss von den Parteien eingehalten werden und kann nicht abgeändert werden
Nennen SIe die 4 Rechtsquellen.
1.Das geschrieben Recht
2.Das Gewohnheitsrecht
3.Die Gerichtspraxis
4.Die gerichtliche Rechtsfindung
Nennen sie die Rechtsgrundsätze ( ZGB x 5 )
ZGB 1 und 4: Rechtsquellen und Rechtsanwendungen
ZGB 2: Handeln nach Treu und Glauben
ZGB 3: Der gute Glaube wird vermutet / Rechtsunkenntniss schadet
ZGB 8: Beweislast
ZGB 9 und 10: Beweiskraft und öffentliche Register und Urkunden
Geben Sie Drei bekannte Prozessarten an.
Zivilprozess - Bürger gegen Bürger
Strafprozess - Staat gegen Bürger
Verwaltungsverfahren - Bürger gegen Staatliche Behörde
Geben Sie die Vier Schritte zur Rechtsanwendung an.
1. Sachverhalt feststellen
2. Gesetzlichen Tatbestand finden
3. Tatbestandsmerkmale ( TBM ) und deren Erfüllung überprüfen
4. Rechtsfolgen ( RF ) bestimmen und Urteil fällen
Wie ensteht eine Obligation ?
1. Vertrag ( OR 1 ff )
2. unerlaubte Handlung ( OR 41 ff )
3. ungerechtfertigte Bereicherung ( OR 62 ff )
Welche Unterscheidung macht man bei enstehung von Obligation durch die unerlaubte Handlung ?
Verschuldenshaftung ( OR 41 ff )
Kausalhaftung ( OR 55 / 56 / 58 / ZGB 333 )
Rechtsgeschäfte sind Willensäusserungen mit Rechtswirkung, Wieviele Seiten braucht es / gibt es.
Einseitiges Rechtsgeschäft - Kündigung eines Mietverhältnisses / Arbeitsverhältnisses
Zweiseitiges Rechtsgeschäft - zweier Parteien zb. Verträge / Kauf / Miete
Mehrseitiges Rechtsgeschäft - Gründung von Vereinen
Nennen sie die Drei wichtigsten Vertragsarten.
Verträge auf Eigentumsübertragungen - Kaufvertrag / Tauschvertrag / Schenkungsvertrag
Verträge auf Gebrauchsüberlassung - Mietvertrag / Pachtvertrag / Gebrauchsleihevertrag / Darlehensvertrag
Verträge auf Arbeitsleistung - Werkvertrag / Auftrag / Arbeitsvertrag
Nennen sie die 3 Vorraussetzungen für gültige Verträge.
Rechtsfähigkeit - jede natürliche Person ist fähig Rechte und Pflichten zu haben ZGB 11
Urteilsfähigkeit - jeder der vernünftig Handeln kann ZGB 16
Mündig - 18. Lebensjahr ZGB 14
Wann sind Verträge nichtig ?
Rechtswidriger Inhalt
Unmöglicher Inhalt
Unsittlicher Inhalt
Welche Formvorschriften sind Ihnen bekannt ?
Grundsatz Formfreiheit ( OR 11 )
Einfache Schriftlichkeit ( OR 12 ff )
Qualifizierte Schriftlichkeit ( OR 12 ff )
Öffentliche Beurkundung
-
- 1 / 72
-