Recht - Technischer Kaufmann
Rechtsfragen zur Ausbildung zum Technischen Kaufmann Eidg. FA
Rechtsfragen zur Ausbildung zum Technischen Kaufmann Eidg. FA
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Cartes-fiches
Salvatorische Klausel: Was bewirkt sie?
Teilnichtigkeit statt vollständiger Nichtigkeit (Präzisierung von OR 20 II). Auch «Rettungsklausel» genannt.
Wann gelten AGB als Vertragsbestandteil?
Gegenpartei hat sie vor Vertragsabschluss erhalten und stimmt ausdrücklich zu. Ob sie gelesen wurde spielt keine Rolle.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Was wird festgelegt?
Welches Recht gilt, wo geklagt wird. Bei Konsumentenverträgen eingeschränkt. Wichtig für Fälle im Ausland.
Zweiseitiger Vertrag: Rollen der Parteien?
Jede Partei ist Schuldnerin und Gläubigerin zugleich.
Die 5 Fragen der Erfüllung + Artikel ?
- Wer: OR 68
- Was: OR 69-73, 84-89
- Wem
- Wo: OR 74
- Wann: OR 75-83
Wann muss der Schuldner persönlich leisten?
Wenn vereinbart oder es auf besondere Fähigkeiten ankommt (typisch Arbeitsvertrag) (OR 68)
Speziessache / Gattungssache?
Spezies:
- individuell bestimmter Gegenstand.
Gattung:
- nur nach Art, Menge, Qualität bestimmt. Schuldner wählt Qualität, mind. mittlere (OR 71).
Zug-um-Zug-Regel?
OR 82: Leistungen gleichzeitig oder fast gleichzeitig. Die vorleistungspflicht hebt sie auf.
Erfüllungszeitpunkte?
Mahngeschäft: keine Zeit abgemacht
Verfalltagsgeschäft: spätester Zeitpunkt
Fixgeschäft: genauer Zeitpunkt
Zwingendes und dispositives Recht?
Zwingendes Recht:
- Bestimmungen die von den Vertragsparteien nicht abgeändert werden dürfen.
Dispositives Recht:
- Bestimmungen, die nur zum Einsatz kommen, wenn die Parteien vertraglich nichts anderes vereinbart haben.
Ausserdem gibt es noch halb- oder relativ zwingedes Recht:
- Diese dürfen nur zugunsten der schwächeren Partei geändert werden.
Vorzeitige Erfüllung? Skonto?
Möglich. Skonto nur, wenn vereinbart. OR 81 I
Gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist, z.B 30Tage?
Nein. Es gilt Zug um Zug. Eine Zahlungsfrist ist reines entgegenkommen.
Was ist die gesetzlich vorgeschriebene Menge an Münzen die man als Zahlungsmittel annehmen muss?
100 Umlaufmünzen, WZG Art. 3. Dispositives Recht.
Wo muss die Leistung erbracht werden?
- Speziessachen sind Hohlschulden: müssen dort abgeholt werden wo sie sich zum Zp. des Abschlusses befunden haben. OR 74 II Ziff.2
- Gattungssachen sind Hohlschulden: müssen dort abgeholt werden wo der Schuldner seinen Wohn- Geschäftssitz hat. OR 74 II Ziff.3
- Geldschulden sind Bringschulden: Muss dem Gläubiger an den Wohn- Geschäftssitz gebracht werden. OR 74 II Ziff.1
Dispositive Regelung.
Was muss geleistet werden?
- Dienstleistungen
- Sachgüter
- Speziessachen
- Gattungssachen OR 71
- Geldleistungen OR 74 II Ziff. 1
Wie ist die Fristenregelung ?
- Anfang und Ende des Monats meint immer der erste bzw. der letzte Tag des Monats. OR 76 I
- Frist gilt als eingehalten, wenn der Gläubiger die Leistung am letzten Tag erhalten hat. OR 77 III
- Ist der Stichtag ein WE oder Feiertag, gilt der nächste Werkttag. OR 78 I
Erfüllungsfehler?
- Schlechterfüllung OR97 I
- Leistung mangelhaft.
- Nichterfüllung
- Leistung bleibt aus. (Schuldnerverzug)
- Gläubigerverzug
- Gläubiger nimmt Leistung nicht an.(Annahmeverzug)