Recht, Kapitel 2
Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch
Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch
Set of flashcards Details
Flashcards | 17 |
---|---|
Students | 15 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 13.11.2016 / 21.03.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/recht_kapitel_2
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht_kapitel_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Wie können Obligationen entstehen
durch Rechtsgeschäfte:
- einseitiges Rechtsgeschäft
- Stiftungsgeschäft
- letztwillige Verfügung
- Auslobung
2. zweiseitiges Rechsgeschäft
- Vertrag
von Gesetzes wegen
- unerlaubte Handlung (Loch im Teppich)
- ungerechtfertigt Bereicherung ( Rechnung 2 mal bezahlt -> retour)
- Geschäftsführung ohne Auftrag (Nachbar mit Katze zum Tierarzt)
Unerlaubte Handlung
-> Haftung
- wenn anderen Personen widerrechtlich Schaden zugefügt wird = Schadenersatzpflicht
- Rechtsverhältnis entsteht ungewollt
- Geschädigter muss Schaden beweisen
- Verjährt nach einem Jahr seit Kenntnis oder 10 Jahre nach Entstehung
Arten der Haftung
Verschuldenshaftung
- widerrechtliche Handlung
- Eintritt eines Schadens
- adäquater Kausalzusammenhang (Handlung und Folgen sind voraussehbar)
- Verschulden (absichtlich, grob oder leicht fahrlässig)
Kausalhaftung
- Haftung ohne eigenes Verschulden
Haftung des Geschäftsherrn, Werkeigentümers, Tierhalters
Familienoberhaupt
Haften = zahlen für Schaden, den ein anderer erlitten hat!
Definition Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande durch Austausch übereinstimmender Willensäusserungen. Es braucht mindesten zwei Willensäusserungen, damit ist der Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft.
Wesentliche Punkte eines Vertrags
z. B. Kaufvertrag
- Preis
- Kaufsache
Wenn zusätzliche Punkte für eine Partei von Wichtigkeit sind, müssen diese zu einem subjektiv wesentlichen Punkt erhoben werden.
Willensäusserungen die zu einem Vertragsabschluss führen
- Anfrage (Einholung von Offerten)
- Antrag (Angebot oder Offerte)
- evtl Gegenantrag (evtl. mehrmals)
- Annahme (Akzept) -> Konsens Vertrag ist entstanden
Die Anfrage ist rechtlich nicht bindend, die weiteren Rechtswirkend
Anfrage / Einladung zur Offerte
= unverbindlich
- Anfrage ob zu bestimmten Bedingungen liefern kann.
- Übermitteln einer Vertragsurkunde zur Unterschrift
- Auflegen einer Menükarte in einer Gastwirtschaft
- Versenden von Tarifen, Preislisten...
- Versenden von Katalogen und Mustern
- Publizieren von Inseraten
- Online Angebote von Waren und Dienstleistungen
Was ist ein Dissens?
Wenn Vertragsparteien irrtümlich davon ausgehen, dass sie sich gegenseitig richtig verstanden haben
z. B. sie sprechen von Dollar -> 1 x amerikanische Dollar; 1 x kanadische Dollar
Was setzt die Gültigkeit eines Vertrages voraus?
- Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
- Einhaltung allfälliger Formvorschriften
- Fehlen von inhaltlichen Mängeln und Willensmängeln
- Allenfalls die Zustimmung eines Dritten
Antrag unverbindlich
Der Antragsteller muss klar zum Ausdruck bringen, dass er nicht gebunden sein will.
Das versenden von Tarifen, Preislisten, Katalogen, das Publizieren von Inseraten, Werbespots oder Online Angebote im Internet etc. stellen kein verbindliches Angebot dar.
Unverbindliche Anträge sind rechtlich keine Anträge sondern Einladungen zur Offertenstellung.
Antrag verbindlich
Jedes Angebot ist grundsätzlich verbindlich.
Warenauslagen im Schaufenster oder im Laden mit Preisangabe sind verbindlich. Ausser es hat ein Zusatz wie "verkauft" oder "unverkäuflich"
Unterschied Antrag befristet oder unbefristet
Befristet
- Bis zum Ablauf der von ihm gesetzten Frist gebunden.
Unbefristet
- Antrag unter Anwesenden
- Im mündlichen oder telefonischen Verkehr bleibt der Antragsteller solange gebunden, wie das Gespräch dauert.
2. Antrag unter Abwesenheit
- Bei schriftlichen Verkehr wie Fax, Mail bleibt der Antragsteller solange gebunden, wie die Antwort des Empfängers braucht, um nach kurzer Überlegungszeit bei ihm einzutreffen. Ca. 1 Woche bei Briefen und ca. 2 Tage bei Mails.
Art der Willensäusserung
- ausdrücklich
- stillschweigend
Ausdrückliche Willensäusserung
Wenn sie durch geschriebene oder gesprochen Worte erfolgt.
Geschriebene Erklärung = Brief, Mail, Fax, Onlineangebot im Internet.
Stillschweigende Willensäusserung
Die stillschweigende Willensäusserung ist das konkludente (= schlüssige) Verhalten. Aus dem Verhalten kann auf den Willen geschlossen werden.
Stillschweigende Ausdruckmittel sind: Nicken, Kopfschütteln, Handheben, etc.
Empfangsbedürftigkeit einer Willensäusserung
Die Willenserklärung ist erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist.
- z. B. Einwurf in den Briefkasten des Empfängers
- Ausdruck aus dem Faxgerät
- Sobald der Empfänger die Möglichkeit hat die Nachricht vom Server des Providers herunterzuladen
Widerruf einer Willenserklärung
Es gibt nur eine Ausnahme vom Grundsatz der Unwiderruflichkeit
- Der Widerruf gemeinsam mit der Antrags- oder Annahmeerklärung eintrifft.
- Der Widerruf trifft später ein, wird aber dem Empfänger vorher zur Kenntnis gebracht.
-
- 1 / 17
-