Recht der Gefahrenabwehr
Ordnungsrecht
Ordnungsrecht
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J. L.
J. L.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Einblick in das Recht der Gefahrenabwehr, insbesondere in die Vollziehung, Verwaltungsakt und Zwangsmaßnahmen. Sie behandeln Themen wie die Anordnung der sofortigen Vollziehung, Verwaltungszwang, Ermessen und Störerauswahl, wobei die Rolle des Verschuldens und der öffentlichen Ordnung hervorgehoben wird. Die Karteikarten richten sich an Studierende und Fachkräfte im Recht, die sich mit den Grundlagen der Gefahrenabwehr und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen möchten.
Karten
9
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
08.01.2015 / 28.04.2024
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Lernkarten
Ersatzvornahme
Verpflichteter nimmt vertretbare Handlung nicht vor, so kann die Vollstreckungsbehörde die Maßnahme ersatzweise von einem Dritten vornehmen lassen.
§ 59 VwVG
Vertretbare Handlung: DIe Ausführung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden.