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Recht der Gefahrenabwehr

Ordnungsrecht

Ordnungsrecht


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 08.01.2015 / 28.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Ordnungsverfügung besteht aus:
 

1. Kopfbogen: Absender, Amt, Aktenzeichen, Name, Zimmer, Telefon, Datum
2. ggf. Zustellungsvermerk
3. Betreff
4. Überschrift ("Ordnungsverfügung")
5. Anrede
6. Tenor (=Entscheidungssätze)

  • Hauptentscheidung inkl. evt. Nebenbestimmungen ("Sie werden aufgefordert...", "Ich untersage Ihnen..")
  • ggf. Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO)
  • ggf. Androhung von Zwangsmitteln (Ersatzvornahme, Zwangsgeld etc.)
  • ggf. Gebührenfestzsetzung (Spezialgesetz)

7. Begründung (Darstellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts und rechtliche Begründung)
8. Rechtsbehelfsbelehrung

Üblich: "Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden."

Entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wegen der sofortigen Vollziehung, so sollte darauf hingewiesen werden und der dagegen gegebene Rechtsbehelf genannt werden (§ 80 Abs. 4 oder 5 VwGO)

9. Grußformel (§ 37 Abs. 3 VwVfG)
 

öffentliche Sicherheit

Umfasst Individualrechtsgüter wie Leben, Gesundheit etc. und den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.

Gefahr

Gefahr ist die hinreichende Wahrschenilichkeiteines Schadenseintritts.

Öffentliche Ordnung

Umfasst ungeschriebene Regeln, Wertvorstellungen (abhängig von Ort und Zeit)