Recht - BWL

Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)

Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)


Eddy Kirsch
Diese Lernkarten behandeln grundlegende und fortgeschrittene Themen des Zivilrechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), und richten sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre. Sie umfassen zentrale Begriffe wie Vertrag, Unmöglichkeit, Fahrlässigkeit, Haftung und Schadensersatz, sowie die verschiedenen Arten von Verträgen und deren rechtliche Folgen. Die Karteikarten sind ideal für Studierende, die sich auf Prüfungen im Bereich BWL und Recht vorbereiten, da sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und deren Anwendung in der Praxis vermitteln.
Cartes-fiches
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Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
23.04.2012 / 07.05.2013

Cartes-fiches

Normale Fahrlässigkeit

im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.

Zusammenhang zwischen Annahmeverzug und Fahrlässigkeit

Besteht Annahmeverzeug des Käufers haftet der Verkäufer nur für Vorsatz (Wissen/Wollen) und grobe Fahrlässigkeit §300BGB

Vertragliche Schadensersatzansprüche

I Vorraussetzungen:

1.) Schuldverhältnis (i.d.R. Vertrag)

2.) Pflichtverletzung (vertraglich)

3.) Verschulden (Vorsatz §176 BGB)

4.) Schaden

5.) Vorraussetzung je nach Leistungsstörung (Fristsetzung (falls nich nach § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, Verzug, Unmöglichkeit)

Rechtsfolge bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen

II RF: Schadensersatz

zu Schuldverhältnis

Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet ein Schuldverhältnis §311 Abs. 2 Ziff. 1

Verschulden des Erfüllungsgehilfen

gem. §278 BGB wird dem Erfüllungsgehilfen die Schuld zulasten des Geschäftsherren abgerechnet.

vertragsähnliche Schadensersatzansprüche

p.VV. , Prüfung unter §480

c.i.c., Verschulden bei/vor Vertragsschluss

gesetzliche Schadensersatzansprüche

§832 BGB

I Vorraussetzung:

1.) Rechtsgutverletzung

2.) Kausalität -> Durch Handlung

3.) Rechtswidrigkeit -> nicht bei Einwilligung und Notwehr

4.) Vorsatz/Fahrlässigkeit

5.) Schaden

II Schadensersatz als RF

beim Verrichtungsgehilfen §831 BGB

Étudier