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Recht 92 - andere Gesetze

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Cartes-fiches 20
Langue Deutsch
Catégorie Marketing
Niveau Université
Crée / Actualisé 02.09.2016 / 02.09.2016
Attribution de licence Non précisé
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https://card2brain.ch/box/recht_92_andere_gesetze
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Welehe Regelungen umfasst das Produktesicherheitsgesetz PrSG ... Artikel 1 des Gesetzes?

Art. 1 PrSG:
Mit diesem Gesetz sollen die Sicherheit von Produkten gewahrleistet und
der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden .

leh bastle einem Naehbarskind einen Sehlitten. Bei der ersten Fahrt
brieht eine Kufe, sehwerer Unfall...unter welehes Gesetz fallt die
Regelung dieses Unfalls?
Das Kind und ein erwaehsener Zusehauer werden ziemlieh sehwer
verletzt!

PrSG gilt nicht, weil es nur für das gewerbliche oder berufliche
Inverkehrbringen von Produkten gilt (Art. 1 PrSG). PrHG gilt ebenfalls
nicht, weil der Nachbar hier wohl beweisen kann, dass er das Produkt
weder für den Verkauf noch ei ne andere Form des Vertriebs mit
wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen ihrer beruflichen
Tatigkeit hergestellt oder vertrieben hat (Art. 5 Abs. 1 e PrHG).
Vertragliche Haftung? Hier kommt wohl ei ne Haftung aus Schenkung in
Betracht. Der Schenker haftet allerdings nach OR 248 nur für eine
absichtliche oder grobfahrlassige Schádigung. Beides dürfte hier eher
nicht der Fali sein. Somit bliebe nur noch eine Haftung aus unerlaubter
Handlung. Ob ei ne solche Haftung ebenfalls an der Widerrechtlichkeit
(wenn, dann wohlleichte Fahrlassigkeit) eintreten kann, ist ohne genauere
Angaben im Sachverhalt nicht abschliessend zu beurteilen, aber nicht
auszuschliessen.
Immerhin kann noch gesagt werden, dass die Haftung zufolge Gefalligkeit
wohl herabgesetzt würde (OR 43), wenn eine solche denn eintreten
würde. Ev. also Haftung des Schenkenden gegenüber dem Beschenkten
aus unerlaubter Handlung, die beiden haben ja keinen Vertrag, aber der
Schenkende hat einen Schaden verursacht!

Welche Produkte ... PrSG?

Dieses Gesetz gilt für das gewerbliche oder berufliche Inverkehrbringen
von Produkten.

Ein Nachbar schuldet mir ziemlich viel Geld, er reagiert auf keine
meiner Mahnungen. Wie kann ich zu mei ne m Geld kommen? Was
sollte ich vor einem Rechtsweg ev. abklaren?

Durch Betreibung!
Vorher abklaren: Schuldner im HR eingetragen? Reichen mei ne
Beweismittel für ei ne definitive oder mindestens provisorische
Rechtsôffnung?