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Recht 5

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.09.2016 / 02.09.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Darf der Arbeitnehmer in seinen Ferien anderswo arbeiten?
Und: Dürfte er z.B. bei "Unwohlsein" aueh einen Stellvertreterln
sehieken?

Ferien dienen der Erholung von der Arbeit. . .was man in den Ferien tut, ist sehr
individuell, ABER: Schon aus versicherungstechnischen Gründen darf man in den
Ferien nicht anderswo gegen Geld arbeiten - sonst verliert man den Anspruch auf
Ferienlohn!
Art. 32ge aR
Wenn ich aber in den Ferien auf dem Bauernhof meines Bruders arbeite und da
"Kost und Logis" bekomme, ist dagegen nichts einzuwenden.
Weil man sich in den Ferien von der Arbeit erholen soll, darf man Ferien im
Normalfall auch nicht auszahlen lassen!
Das aR fordert "hbchstpersbnliche Arbeitsleistung", das mit einem Stellvertreter geht
nicht!

Sagen Sie mir Einiges zur Sehwangersehaft ... Arbeit, Kündigung ete.,
bitte!

Bei einem Bewerbungsgesprach darf der Arbeitgeber oder sein Vertreter die
Bewerberin nicht fragen, ob sie schwanger sei. .. eine solche Frage dürfte sie auch mit
einer Unwahrheit beantworten!
(Persbnlichkeitsschutz, Art. 28ff ZGB!)
Wahrend der Probezeit darf man einer Schwangeren kündigen, mbglichst aber nicht
mit der Begründung "wegen Schwangerschaft".
Festes Arbeitsverhaltnis: Die Schwangere muss nur zur Arbeit kommen, wenn sie
"mag" - Entschuldigung beim Vorgesetzten und allenfalls ein Arztzeugnis sind aber
erforderlich!
Wahrend der Schwangerschaft und wahrend des Mutlerschaftsurlaubs (14 Wochen
nach der Geburt) darf das Arbeitsverháltnis durch den Arbeitgeber nicht gekündigt
werden (Kündigung zur Unzeit!)
Art 329 aR
Bis 16 Wochen nach Geburt darf die Arbeitnehmerin nicht arbeiten ... die ersten 8
Wochen davon darf sie auf keinen Fali arbeiten, die zweiten 8 Wochen nur, wenn sie
selbst will.

Muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags begründet werden?

Eigentlich nicht, es sei denn, die Gegenpartei verlangt das - dann muss die
Begründung schriftlich gegeben werden.

Was ist ein GAV, was ein NAV?

GAV Gesamtarbeitsvertrag: Vertrag zwischen einer Arbeitgeber- und einer
Arbeitnehmer-ORGANISATION! Beispiel: Schweizerischer Baumeisterverband und
Gewerkschaft UNIA.
Vereinbarung über wichtigste Arbeitsvertragspunkte, im AlIgemeinen gleich oder
besser als die gesetzlichen Regelungen (z.B. die UNIA muss ja beweisen, dass sie
für die Arbeitnehmer günstigere Bedingungen aushandeln kann ! Sonst hatte sie ja
als Vertreter der Arbeitnehmer keine Berechtigung!)
Ist die Mehrzahl der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, so kann der
Bundesrat den GAV allgemeingültig erklaren.
Art. 356 ff OR für GAV und NAV
NAV: Normalarbeitsvertrag! Vom Bundesrat oder von einem Kanton erarbeitet, für
Berufsgruppen , die sich nicht gut wehren kónnen, z.B. Mitarbeiterlnnen in der
Landwirtschaft: Max Arbeitszeit pro Tag oder pro Woche, Kündigung, Vergütungen
bei Krankheit und Unfall.

Was ist Überzeit, was Überstunden?

Hier kommt noch ein spezielles Gesetz, zwingendes Recht, ins Spiel: Das ArG,
Arbeitsgesetz!
ArG: Hóchstarbeitszeit pro Woche zwischen 45 - 50 Stunden, je nach Beruf und
Branche.
Stunden darüber hinaus: Überzeit! Der Arbeitgeber muss diese Überzeit vergüten,
und zwar mit mind. 25 % Zuschlag. Andere Regelungen vorbehalten!
Art. 321 e OR: "Ist die Leistung von Mehrstunden (Überstunden!) notwendig , so ist
der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm
nach Treu und Glauben zugemutet werden kónnen."
Gemeint sind Mehrstunden gegenüber der vertraglichen Wochenarbeitszeit!
Normalerweise soll der Arbeitnehmer solche Stunden durch gleich viel Freistunden
kompensieren, es ist aber auch Auszahlung, sogar mit Zuschlag, móglich.
Was heisst hier "Treu und Glauben" (das kann man hier gut erklaren!):
(Art. 2 Einleitungsartikel ZGB!
Wenn der Arbeitgeber denkt: "Die Frau Müller behalte ich jetzt heute 2 Stunden
langer da als gewóhnlich, die traut sich ja sowieso nicht, etwas dagegen zu sagen!"
so verstósst er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, sein Verhalten ist
unredlich!

Wenn der Arbeitnehmer wãhrend seiner Arbeitszeit eine Erfindung
macht, wem gehõren die Rechte?

Art. 332 ORI
Wenn der Mitarbeiter die Erfindung in Ausübung seiner vertraglichen Tatigkeit macht,
gehóren die Rechte dem Arbeitgeber, auch wenn der Mitarbeiter als Erfinder
angemeldet wird .
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"Zufallige" Erfindungen (der Buchhalter macht ei ne Erfindung für die Fabrikation!),
da hat der Arbeitgeber ein "Vorkaufsrecht", d.h. der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber
über seine Erfindung informieren, der Arbeitgeber muss innert 6 Monaten reagieren.
Gibt der Arbeitgeber eine solche Erfindung nicht frei, so hat er den Arbeitnehmer
angemessen zu entschadigen .

Was sagt das OR über Kündigungsfristen bei Arbeitsvertriigen?
Innerhalb der Probezeit?

Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr 1 Monat, 2. - 9.Dienstjahr 2 Monate,
nachher 3 Monate!
Besondere Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Wahrend der Probezeit betragt die Kündigungsfrist jederzeit 7 Tage.

Missbriiuchliche Kündigung und Kündigung zu Unzeit?

Missbrauchlich: Art. 336 ff OR. Das Gesetz nennt viele Gründe, einer sei als
Beispiel genannt: Wenn der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beitritt ... oder nicht
beitritt!
Oder unrechtmassige fristlose Kündigung (von beiden Seiten mõglich).
Kündigung zur Unzeit:
Vom Arbeitgeber her ist ei ne Kündigung nichtig,
Wenn sich der Arbeitnehmer im Militardienst oder Zivildienst befindet
wenn er krank oder verunfallt ist
Schwangerschaft und Mutlerschaft (Stillzeit)
Es gibt nocheinige zusatzliche Punkte, z.B. vor und nach dem Militardienst.
KrankheiUUnfall:
Art. 336c OR
Kündigungsschutz im ersten Dienstjahr wahrend 30 Tagen, 2.-5.Dienstjahr wahrend
90 Tagen, ab 6. Dienstjahr 180 Tage!!
Wurde vor Krankheit oder Unfall gekündigt, so wird die Kündigungsfrist wahrend
dieser Zeit unterbrochen!
Beispiel Krankheit: Mitarbeiter Müller im 7. Dienstjahr, Kündigungsfrist damit
3 Monate:
Müller kündigt am 28.12. auf drei Monate, also auf den 31 .3. I Müller wird Ende
Januar krank. Damit hat er 180 Tage, 6 Monate, Kündigungsschutz, also bis Ende
Juli, dann laufen noch 2 Monate normale Kündigungszeit, Vertragsschluss also Ende
September, der Arbeitgeber muss ihm also von Februar bis September den Lohn
bezahlen!
Das ist für den Arbeitgeber ein grosses Risiko, deshalb schliesst er für die
Arbeitnehmer wahrscheinlich eine Krankentaggeldversicherung z.B. bei der
Vaudoise, ab! Meistens auf 2 Jahre, Start ab dem 30. oder sogar 90. Tag , wegen
den Pramien.
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Müller würde dan n für die ersten 8 Monate den vollen Lohn bekommen, ab Beginn
der Versicherungsleistungen würde die Versicherung 80 % des Lohnes an den
Arbeitgeber bezahlen, den Rest bezahlt der Arbeitnehmer, ab Oktober bezahlt die
Versicherung direkt an Müller 80 % des ursprünglichen Lohnes.