Recht 2
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 19 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Marketing |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 02.09.2016 / 24.06.2020 |
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Wie lange ist eine Offerte (Antrag) für den Offertsteller verbindlich?
Was muss er tun, damit die Offerte nicht verbindlich ist?
1. Offerte unter Anwesenden: Solange die Parteien anwesend sind bzw.
Telefonofferte, bis der Telefonh6rer "aufgehangt" wird (Art. 40R).
2. Schriftlich in jeder Art: Verbindlichkeit muss in der Offerte genannt sein ,
z.B. "gültig 30 Tage", "Verbindlich bis zum 25.3.2016"
- in diesen Fallen ist der Offertsteller so lange an sein Angebot verbindlich
gebunden (oder der Kunde akzeptiert vorher oder sagt vorher ab !)
Die Offerte ist nach dieser Frist nicht ungültig, nur nicht mehr verbindlich!
Eine schriftliche Offerte ohne "unverbindlich" ist auf jeden Fali wahrend dem
Postweg der Antwort gültig, also 2-3 Tage!
Unverbindliche Offerte: Muss im Angebot gesagUgeschrieben werden:
"unverbindlich", "solange Vorrat", "Offerte freibleibend", "lwischenverkauf
vorbehalten" usw.
Kann man eine verbindliche Offerte widerrufen?
Mündlich/telefonisch: siehe oben.
Schriftlich: Was zuerst beim Kunden ankommt, ist an sich gültig, entweder meine
Offerte (Brief) oder mein Widerruf (Expressbrief).
Bei einer Mailofferte gilt gem. Gerichtsentscheid, dass das gilt, was vom Kunden
zuerst gelesen wird (!!) ... wohl ei ne Sache von Treu und Glauben" oder der guten
Partnerschaft zwischen Anbieter und Kunde!
Siehe dazu auch Frage 6 und 7, oben!
Sachdienliche Gesetzesstelle: Art. 9 OR.
Was macht man mit zugesandter, nicht bestellter Ware?
Mündlich/telefonisch: siehe oben.
Schriftlich: Was zuerst beim Kunden ankommt, ist an sich gültig, entweder meine
Offerte (Brief) oder mein Widerruf (Expressbrief).
Bei einer Mailofferte gilt gem. Gerichtsentscheid, dass das gilt, was vom Kunden
zuerst gelesen wird (!!) ... wohl ei ne Sache von Treu und Glauben" oder der guten
Partnerschaft zwischen Anbieter und Kunde!
Siehe dazu auch Frage 6 und 7, oben!
Sachdienliche Gesetzesstelle: Art. 9 OR.
Bedürfen Vertrage in der Schweiz der schriftlichen Form?
Thema Formvorschrift!
Ein Vertrag ist grundsatzlich formlos gültig, also auch mündlich!
Art. 11 ORI Das Gesetz nennt allfallige Formvorschriften.
Diese müssen dann eingehalten werden, sonst ist der Vertrag nichtig.
Welche Formvorschriften gibt es denn für Vertrage?
Wichtigkeit von unten nach oben:
1. Einfache Schriftlichkeit: Schriftlich, von allen Parteien handschriftlich oder mit
gültiger elektronischer Unterschrift.
Beispiel: Lehrvertrag .
Achtung: z.B. ein Einzelarbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem
Arbeitnehmer ist formlos gültig, siehe Art. 320 OR
2. Qualifizierte Schriftlichkeit: Einfache Schriftlichkeit plus gewisse Stellen im
Vertrag müssen handschriftlich eingefügt werden.
Beispiel: Bürgschaftsvertrag, also Vertrag zwischen Glaubiger und Bürgen.
Da muss z.B. die hbchstmbgliche Bürgschaftssumme handschriftlich
eingetragen werden, ebenso der Vermerk "Solidarbürgschaft"!
Offentliche Beurkundung: Einfache oder qualifizierte Schriftlichkeit, dazu muss
bei der Vertragsunterzeichnung ein Notar anwesend sein, der gegenüber den
Parteien eine Rechtsbelehrung macht und dann mit-unterschreibt.
Beispiel: Kaufvertrag Grundstück.
4. Eintrag in ein éiffentliches Register.
Ein éiffentliches Register ist ein Register, in das jedermann ohne Ausweis
Einblick nehmen darf, z.B. Handelsregister, Grundbuch, Patentregister.
Beispiel für Formvorschrift: Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss im
Grundbuch eingetragen werden.
Kombibeispiel: Kaufvertrag für ein Grundstück: Einfache Schriftlichkeit plus
Offentliche Beurkundung plus Eintrag ins Grundbuch!
Wie funktioniert und was ist eine Bürgschaft?
Sicherungsmittel, Personalsicherheit!
Jemand steht mit einem Versprechen dahinter, er bezahlt, wenn der Schuldner nicht
bezahlen kann!
Gegensatz: Real-/Sachsicherheit, z.B. Pfand.
Bürgschaft:
Beispiel: Eine Bank gibt meinem Bruder ein Darlehen. Die Bank, die Glaubigerin ,
verlangt eine Sicherheit, ich bürge für meinen Bruder, ich würde die Glaubigerin
bezahlen, wenn mein Bruder "nicht kéinnte"!
Einfache Bürgschaft: ich muss erst bezahlen, wenn mei n Bruder zahlungsunfahig ist
(Verlustschein).
Solidarbürgschaft: Ich bezahle schon, wenn mei n Bruder mit z.B. einer
Rückzahlungsrate in Verzug kommt (ich kann natürlich das Geld von meinem Bruder
zurückverlangen, aber wenn der kein Geld hat??)
Sicherheitsmittel/Sicherungsmittel?
Was wird da gesichert?
Es wird die Erfüllung eines Vertrags abgesicher!, im Vertrag.
Kaufvertrag: Der Verkaufer wird ja meistens schon liefern, aber wird der Kaufer
bezahlen?
Ver!ragliche Sicherungsmittel:
1. Personalsicherheiten, z.B. Bürgschaft, Reuegeld, Konventionalstrafe.
2. Sach-/Realsicherheiten, z.B. Faustpfand, Grundpfand, Kaution (Mietvertrag !)
OR: Ar!. 158 Haft- oder Reuegeld Ar!. 159 Konventionalstrafe
Dazu die gesetzlichen Sicherungsmittel:
1 . Retention
2. Arrest
3. Bauhandwerkerpfandrecht
Bei der Retention kann der Glaubiger ei nen Gegenstand , den er vom Schuldner
bekommen hat, zurückbehalten, bis der Schuldner bezahlt hat
(retenir (franz.): Zurückbehalten)
Vertriige: Haustürgeschiift und Werbefahrten ... was ist das und welche
Vorschriften bestehen da bezüglich Gültigkeit eines Vertrags?
Ein "Vertreter" stürmt in den Wohnraum der Hausfrau (natürlich auch des
Hausmanns!) und macht ei ne wunderbare Staubsauger-Demo, nachher legt er der
überraschten Hausfrau einen Kaufvertrag mit oder ohne Abzahlung vor ... und
schon ist der Vertrag unterschrieben und die Hausfrau muss einen grossen, oft
überrissenen Betrag oder unzahlig viele Raten bezahlen!
Oder: Sie fahren mit einem Car zu einem Restaurant, dort gibt's etwas zum
Mittagessen oder zum Zvieri. .. und dan n folgen Verkaufsdemonstrationen, z.B.
Rheumadecken, meist auch wieder viel zu teuer, und die Anwesenden werden zu
einem Vertragsabschluss gedrangt!
Der Vertrag kann innert 7 Tagen mit einem eingeschriebenen Brief widerrufen
werden, 7.Tag nach Vertragsabschluss genügt als Poststempel!
Das mit den 7 Tagen Widerrufsfrist muss im Vertrag vermerkt sein, sonst
gelten die 7 Tage erst, nachdem der Kaufer diese Frist kennt.
Alles das gilt nicht, wenn man den Vertrag an einer Messe/Ausstellung
unterschreibt (da geht man ja freiwillig hin!)
Gilt aber bei Unterschrift auf der Strasse, in ôffentlichen Verkehrsmitteln
(immer also, wenn der Kaufer(ldie Kauferin überrascht wird !)
Art. 40 OR (viele Bestimmungen!)
Ein Prokurist unterschreibt Ihren Vertrag ... was ist ein Prokurist, was darf
er, was nicht?
Art. 32-40 OR beschreibt die Stellvertretungen, dazu gehôrt auch der
Prokurist!
Ein Prokurist ist ein Stellvertreter des Geschaftsinhabers (natürliche oder juristische
Person!) Er unterschreibt mit Namen und ppa. per Prokura.
Einzel- oder Kollektiv-Unterschrift, muss im Handelsregister (HR) eingetragen und
dort auch wieder gelôscht werden, wenn die Prokura nicht mehr gilt (z.B. Austritt des
Mitarbeiters!)
Ein Prokurist darf alles unterschreiben, was der Geschaftszweck "mit sich bringen
kann", er darf aber nicht verpfanden und auch das Unternehmen nicht verkaufen.
Ein "Vertreter mit Ermaehtigung", wie das z.B. ein Prokurist ist, handelt im Auftrag
des Ermaehtigers, gebunden und verpfliehtet ist dabei der Ermaehtiger, nieht der
Ermaehtigte.
Kann man die Vollmachten eines Prokuristen beschrãnken?
Oben steht, was der Prokurist darf. Eine Besehrankung besteht in der
Kollektivuntersehrift, mit kleinem kursivem "I(' im HR gekennzeiehnet.
Man kann, z.B. bei einer Bank, die Bereehtigung auf ei ne Filiale besehranken, aueh
das sieht man im HR.
Sonst sind alle Besehrankungen gutglaubigen Dritten gegenüber unwirksam.
Sie erhalten eine Bestellung mit der Unterschrift "ppa. Erich Huber" ... Sie
kennen diesen Prokuristen Huber gar nicht, was tun Sie?
neuer Mitarbeiter, dessen Prokura noeh gar nieht im HR eingetragen ist?
leh würde beim Besteller anrufen und mich erkundigen!
Eine Prokura ist im HR eingetragen, obwohl dieser Mitarbeiter sehon lange nieht
mehr in diesem Unternehmen arbeitet?
Untersehrift ware immer noeh gültig!
Muss beim Austritt sofort gelõseht werden! Aueh der ehemals Bereehtigte kõnnte die
Uisehung selbst veranlassen.
Was heisst "Beim Abschluss eines Vertrags entsteht ein
Schuldverhãltnis"?
Und was versteht man unter "Erfüllung eines Vertrags"?
Naehfolgend einige Hinweise zu Sehuldverhaltnis, Erfüllung des Vertrags, Folgen
der Niehterfüllung ete.
VERTRAG
Phase 1: Abklarungen
Phase 2: Vertragsabsehluss, dadureh entstehen beiden Parteien Verpfliehtungen, es
entsteht ein Sehuldverhaltnis!
Bei einem Kaufvertrag z.B. hat der Verkaufer die Sehuld zu liefern, der Kaufer zu
bezahlen!
Phase 3: Erfüllung des Vertrags (ab Artikel 68 ff. ORi Da wird z.B. Ort und Zeit der
Erfüllung festgehalten!
Dann ist der Vertrag gegenseitig erfüllt...fertig!
In Art. 73 OR ist übrigens aueh geregelt, wie hoeh der Verzugszins ete. ist, wenn
niehts vereinbart wurde. 5 %!
Der Sehuldner kann aueh vorzeitig erfüllen, hat aber im Normalfall kein Reeht auf
Diskont.
Erfüllung in Landeswahrung.
Art. 92 OR: Glaubigerverzug !
(Hinterlegung, Riehter, Notverkaufe)
Die Artikel 97 ff. OR befassen sieh mit den Folgen einer Nieht-Erfüllung eines
Vertrags!
Sehuld
Sehadenersatz
Sehaden dureh Hilfspersonen
Verfall und Mahnung ... in Verzug setzen
Fixgesehaft (Art. 108 OR)
Verzugszins 5 %
Erlõsehen einer ObligationNerpfliehtung:
Ab Art. 114 OR
Inkl. Art. 127 ff OR: Verjahrung 10 und 5 Jahre.
Art.1 -183 OR sind allgemeines Vertragsrecht, ab Art. 184 beginnen die
Regelungen über den Kaufvertrag ... was passiert in einem Kaufvertrag?
Eigentumsübertragung gegen Entgelt"!
Der Verkaufer übergibt dem Kaufer das Kaufobjekt und versehafft ihm das Eigentum
dafür. Der Kaufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis.
Zahlung durch den Kiiufer: Sind da "30 Tage netto" die Vorschrift?
Nein, naeh OR ist die Zahlung gleiehzeitig mit der Lieferung zu leisten, also "Zug
um Zug" ... die 30 Tage netto sind ei ne Vereinbarung zwisehen den Parteien!
Wann gehen Nutzen und Gefahr auf den Kiiufer über?
Gibt es da Unterschiede zwischen Gattungs- und Speziesware?
Was ist Gattungsware, was Speziesware?
Übergang von Nutzen und Gefahr: Ab diesem Zeitpunkt kann der Kaufer mit
dem Kaufgegenstand etwas verdienen, Haftet aber aueh bei Sehaden (bzw. seine
Versieherung !).
Gattungsware: Vertretbare Ware, also 1:1 austausehbar, z.B. Normsehrauben, ein
fabrikneues Auto, ein Bueh aus einer Auflage.
Speziesware (Stüekgut): "Das gibt es nur ein Mal!"
(ein Picasso-Bild , ein Occasionsauto
Eigentumsübergang ist im Schweizer Recht nicht immer gleichzeitig mit Übergang
von Nutzen und Gefahr!
Gattungsware: Nach Kaufvertragsabschluss, hier muss aber zusatzlich die Ware für
den Kaufer ausgeschieden/bereitgestellt werden .
Speziesware: Übergang von Nutzen und Gefahr mit Vertragsabschluss!
Eigentumsübergang: Wenn der Kaufer "das Kaufobjekt in der Hand hat"!
Was ist Fahrniskauf, was ware das Gegenteil?
Fahrnisware ist bewegliche Ware/Sache, das Gegenteil ware Grundstückkauf!
Also gibt es bei der Gattungsware nur Fahrniskauf, bei der Speziesware sowohl
Fahrnis- wie Spezies"ware": Ein fabrikneues Auto ist Gattung und Fahrnis, ein
Occasionsauto ist Fahrnis und Spezies!
Wer tragt die Transportkosten vom Verkaufer bis zum Kaufer?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Verkaufspreise immer "ab
Werk des Verkaufers", die Transportkosten sind also durch den Kaufer zu bezahlen!
"Frankolieferung", da würde vermutet, dass der Verkaufer den Transport bis zum
Kaufer übernimmt!
Typisch "erganzendes Recht", "wenn nichts anderes vereinbart wurde"!
Wir haben beim Vertragsabschluss nichts vereinbart, also schauen wir im OR nach,
da steht dann das!
Was macht der Kaufer, wenn die Lieferung des Kaufgutes nicht
rechtzeitig eintrifft?
Er setzt ihn schriftlich "in Verzug", das heisst, er teilt dem Verkaufer eigentlich
mit, dass er die Ware noch wolle und bis wann!
Das muss er nicht bei einem Fixgeschaft (also z.B. bei einer auf genauen Termin
bestellten Hochzeitstorte!!)
Beschafft der Kaufer bei Lieferverzug die Ware anderweitig, so haftet der Verkaufer
für den Schaden.
Was tut der Kaufer, wenn die Ware aus dem Kaufvertrag schadhaft bei
ihm eintrifft?
Mangelrüge, mbglichst schriftlich, an den Verkaufer!
Nach Gesetz muss der Kaufer/Empfanger ja die Ware SOFORT prüfen, "de n
Umstanden entsprechend sofort"!!
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