eigene


J. P.
Diese Lernkarten bieten eine grundlegende Einführung in das Sachenrecht, das sich mit der Herrschaft über Sachen und deren Erwerb beschäftigt. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Eigentumserwerb, Aneignung, Fund und die verschiedenen Sicherungsrechte, die in Personalsicherheiten und Realsicherheiten unterteilt werden. Zudem werden Prinzipien wie Typenzwang, Priorität und die Unterscheidung zwischen Handlungs- und Zustandsstörern erläutert. Diese Karteikarten eignen sich besonders für Studierende der BWL, die sich mit den Grundlagen des Sachenrechts vertraut machen möchten.
Karten
11
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
04.08.2013 / 05.07.2015

Lernkarten

Nenne die 6 Grundprinzipien des Sachenrechts.

1) Absolutheit

2) Abstraktion

3) Priorität

4) Publizität

5)Spezialität

6) Typenzwang

Wie nennt man das Grundprizip "Typenzwang" im Sachenrecht auch, erkläre kurz.

„numerus clausus“ des Sachenrechts

  • schränkt die Vertragsfreiheit im Sachenrecht ein
  • beteiligte müssen sich ausnahmslos an vorgeschirebene Inhalte der normierten dringlichen Rechte halten

Was versteht man unter "Besitzmittler"?

= unmittelbarer Besitzer

- zum Besitz berechtigter Mieter, der dem Vermieter mittelbaren Eigenbesitz vermittelt

Welcher § gewährt Besitzschutz?

§ 858 BGB regelt verbotene Eigenmacht

Auf welche Weise kann der Eigentumserwerb erfolgen?

- durch Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)

  • bewegliche Sachen: Einigung & Übergabe
  • unbewegliche Sachen: Einigung & Eintragung

- aufgrund Gesetz

  • Ersitzung, Aneignung, Fund, Verbindung, usw.

 

Welchen Eigentumserwerb durch Realakte gibt es?

- Ersitzung

- Verbindung / Vermischung / Vermengung

- Verarbeitung

- Aneignung herrenloser Sachen

- Fund

Was versteht man unter "Dereliktion"?

absichtliche Aufgabe des Besitzes an einer Sache  § 959 BGB

Was versteht man unter "Vindikation"?

Eigentümer hat Herausgabeanschluss nach § 985 BGB

In welche 2 Störer wird unterschieden, erkläre kurz?

1) Handlungsstörer:

  • beeinträchtigt durch sein Tun oder Unterlassen fremdes Eigentum
  • z.b. fremde Hauswand besprühen

2) Zustandsstörer:

  • übt die Herrschaft über eine Sache aus, die eine Störung verursacht
  • z.b. Eigentümer eines Baums, dessen Wurzeln zum Nachbargrundstück hinüberwachsen

Was besagt das beschränkt dringliche Nutzungsrecht?

  • können vom Vollrecht Eigentum abgeleitet werden
  • gewähren Rechtinhaber  die Herrschaft über eine Sache nur hinsichtlich einzelner Befugnisse
  • diese Teilrechte wirken auch gegenüber Eigentümer

Welche Sicherungsrechte gibt es und wie werden diese unterteilt?

1) Personalsicherheit:

  • Bürgschaft § 765
  • Schuldbeitritt § 311
  • Schuldübernahme § 414

2) Realsicherheit

  • Mobiliarsicherheit
    • Eigentumsvorbehalt § 449
    • Sicherungsübereignung (Besitzkonstitut) § 930
    • Pfandrecht § 1204
  • Immobiliarsicherheit
    • Hypothek § 1113
    • Grundschuld § 1191
    • Rentenschuld § 1199

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