Recht 1 Lektion 1Skript / Clix
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Set of flashcards Details
Flashcards | 26 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 25.07.2013 / 29.11.2017 |
Weblink |
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a) Im öffentlichen Recht stehen Rechtssubjekte dem Staat in einem _______gegenüber.
b) Im Privatrecht stehen sich Rechtssubjekte_________gegenüber.
a) Im öffentlichen Recht stehen Rechtssubjekte dem Staat in einem Über-/Unterordnungsverhältni gegenüber.
b) Im Privatrecht stehen sich Rechtssubjekte gleichberechtigt gegenüber.
Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind unzutreffend?
Welche der nachfolgenden Formulierungen ist bzw. sind Urteilsstil?
Welcher Untersatz und welche Schlussfolgerung in den nachfolgenden beiden Beispielen sind nicht die richtigen?
Obersatz (A): Frau Birne bügelt oder schaut Fernsehen
Obersatz (B): Herr Banane isst nie Marmelade zusammen mit Wurst
Bitte zitieren Sie folgenden fettgedruckten Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Worin unterscheiden sich die Begriffe „Privatrecht“ und „Zivilrecht“?
Worum geht es im Zivilrecht?
Wie kann das Grundgesetz geändert werden?
Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von ______ zu verstehen. Sammlungen solcher ________ werden ______genannt. Gesetzgeber ist der vom______ direkt gewählte________. Grundlage ist die __________ .
Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen zu verstehen. Sammlungen solcher Rechtsnormen werden Gesetze genannt. Gesetzgeber ist der vom Volk direkt gewählte Bundestag. Grundlage ist die Verfassung.
Bitte ordnen Sie die nachfolgenden Rechte Zivilrecht oder öffentlichen Recht zu.
Vereinsrecht, Mietrecht, Schuldrecht, Gesellschftsrecht, kaufrecht, Sachenrecht, Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht, Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht
Zivilrecht: Vereinsrecht, Mietrecht, Schuldrecht, Gesellschftsrecht, kaufrecht, Sachenrecht
öffetnlich: Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht, Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht
Erklären Sie die Begriffe:
a) souverän
b) föderal
a) souverän = selbstbestimmt
b) föderal = den Bund betreffend, bundesgemäß
Wie werden nachfolgende Gesetze abgekürzt?
a) Bürgerliches Gesetzbuch
b) Zivilprozessordnung
c) Strafgesetzbuch
d) Verwaltungsgerichtsordnung
a) Bürgerliches Gesetzbuch = BGB
b) Zivilprozessordnung = ZPO
c) Strafgesetzbuch = StGB
d) Verwaltungsgerichtsordnung = VwGO
Ordnen Sie die folgenden Rechtsbereiche entweder dem öffentlichen oder dem privaten Recht zu:
a) Ein Mann geht in eine Konditorei und kauft zwei Stückchen Erdbeerkuchen.
b) Ein Steuerpflichtiger zahlt seine Steuern.
c) Ein städtischer Angestellter kauft Büromaterial für die Verwaltung.
a) Ein Mann geht in eine Konditorei und kauft zwei Stückchen Erdbeerkuchen.
Privatrecht → Kaufvertrag: Es stehen sich zwei Rechtssubjekte gleichberechtigt gegenüber.
b) Ein Steuerpflichtiger zahlt seine Steuern.
Öffentliches Recht → Verwaltungsrecht/Steuerrecht: Der Bürger steht dem Staat im Über-/
Unterordnungsverhältnis gegenüber.
c) Ein städtischer Angestellter kauft Büromaterial für die Verwaltung.
Privatrecht → Kaufvertrag: Tritt der Staat als Vertragspartner auf, gelten für ihn wie für
jeden Bürger die Bestimmungen des Zivilrechts.
Erklären Sie die Begriffe materielles und formelles Strafrecht.
Materielles Strafrecht
Formelles Strafrecht
Materielles Strafrecht: Tatbestand der strafbaren Handlungen und Rechtsfolgen.
Formelles Strafrecht: Strafprozessrecht.
Um welche Rechtsquelle handelt es sich beim BGB?
Rechtserkenntnisquelle
Zwischen welchen Rechtsquellen wird in der Rechtslehre unterschieden? Nennen Sie die
Fachbegriffe und erläutern Sie diese möglichst mit eigenen Worten.
Rechtserzeugungsquellen: auserhalb des Rechts liegende Vorstellungen beispielsweise wirtschaftlicher oder religioser Natur fliesen in neue Rechtsnormen ein
Rechtswertungsquellen: allgemeine Masstabe wie Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Vernunft werden berucksichtigt
Rechtserkenntnisquellen: geltendes Recht wird beachtet
Rechtsquellen bezeichnet den __________________.
Rechtsquellen bezeichnet den Erkenntnisgrund fur etwas als Recht.
3. Skizzieren Sie die Normenhierarchie.
Supranationales Recht
Grundgesetz
Bundesrecht
Landesverfassung
Landesrecht
Gewohnheitsrecht
Wenn in Artikel 20 Absatz 3 GG von „Bindung“ die Rede ist, was ist damit gemeint?
Bindung meint einerseits das Gebot, bestehende Gesetze anzuwenden, und andererseits das Verbot, vom Inhalt dieser Gesetze abzuweichen.
Vervollständigen Sie den nachfolgenden Satz durch Ausfüllen der Lücken.
Die Begriffe verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz setzen das Bestehen ________________ bzw. ______________ voraus
Die Begriffe verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz setzen das Bestehen einer geltenden Verfassung bzw. gültiger Gesetze voraus.
Was bedeutet „Vorrang des Gesetzes“?
Kein Handeln gegen Gesetz. Recht und Gesetz müssen befolgt werden; es darf nicht gegen Rechtsnormen verstoßen werden.
Nennen Sie drei rechtsstaatliche Grundsätze?
a) Vorrang des Gesetzes
b) Vorbehalt des Gesetzes
c) Übermaßverbot
Was passiert bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts?
Es wird geprüft, ob er den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen einer gesetzlichen Norm entspricht.
Wie lautet die Kernfrage bei der Prüfung von Ansprüchen?
Wer will was von wem weshalb?
Erläutern Sie den Begriff „Tatbestandsmerkmale“. Welche Unterscheidung gilt es zu treffen?
Jede Norm enthält einen Tatbestand und eine Rechtsfolge. Es gibt
objektive Tatbestandsmerkmale, die sich auf die äußeren Umstände des Geschehens beziehen, und subjektive Tatbestandsmerkmale, die die innere Haltung des Handelnden betreffen.
Was beschreibt der Begriff „Syllogismus“, und auf wen ist er zurückzuführen?
Syllogismus beschreibt das abstrakte Denken in den drei Stufen (Obersatz, Untersatz und Schlussfolgerung) und wird auf Aristoteles zurückgeführt.
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