Wie ist der Allgemeine Teil des Obligationenrechts aufgebaut und gegliedert?
(Einführung)
Wie wird der Begriff «Obligation» definiert?
(Einführung)
Eine Obligation ist eine Rechtsbeziehung (ein Rechtsverhältnis) zwischen zwei Personen (oder zwei Personengruppen), bei der die eine Partei (Gläubiger) von der anderen Partei (Schuldner) eine Leistung fordern darf.
Aus der Sicht des Gläubigers handelt es sich um eine Forderung, aus Sicht des Schuldners um eine Schuld.
Wie werden die allg. Bestimmungen des OR angewendet?
(Einführung)
Neben Entstehung, Wirkung und Erlöschen von Obligationen finden die allg. Bestimmungen immer dann Anwendung, wenn:
Bsp: Kaufvertrag nach OR 184 - 215 keine Vorschriften über Erfüllungsort bzgl. Kaufgegenstand oder Kaufpreisforderung. Somit kommt OR 74 zur Anwendung, das Erfüllungsort von Geld- und Warenschulden allg. regelt.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
(Obligation aus Vertrag)
Was ist der Unterschied zwischen objektiv wesentlichen Punkte & subjektiv wesentlichen Punkte?
Wann kommen diese zu tragen?
(Obligationen aus Vertrag)
Anhand dem Beispiel eines Kaufvertrages:
Kommt es zum Konflikt bei nicht-geregelten Nebenpunkten, ist die Meinungsverschiedenheit mit den ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen zu lösen!
Wie bezeichnet das OR die Willensäusserung zweier, die zum Vertragsabschluss führen?
(Obligation aus Vertrag)
Schildere den Vorgang, bei dem ein Interessenet eines Vertragsabschlusses mögliche Vertragspartner nach den Bedingungen eines Zustandekommens anfragt?
(Obligation aus Vertrag)