Recht
Kapitel 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Kapitel 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Set of flashcards Details
Flashcards | 7 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 21.12.2015 / 05.07.2017 |
Licencing | Not defined |
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Nennen Sie die 3 Rechtsquellen des Zivilgesetzbuches ZGB
Gesetzesrecht: geschriebenes Recht in der Verfassung, im Gesetz und in der Verordnung
Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht, mündlich überliefertes Recht
Richterrecht: ungeschriebenes Recht, Rechtsetzung und Anwendung der Richter
Nennen Sie die Rangreihenfolge der Gesetzesnormen!
1. Verfassung: oberstes Gesetz, Leitlinien
2. Gesetze: Konkretisierung der Verfassung
3. Verordnungen: Konkretisierung der Gesetze
Wer ist am Rechtsverhältnis beteiligt?
1. Öffentliches Recht
2. Privatrecht
Erklären Sie die Funktion des Öffentlichen Rechts.
Regelt die Rechtsbeziehung unter Behörden und zwischen Behörden und Privatpersonen. Dazu gehören das Verfassungsrecht,das Verwaltungsrecht (Strassenverkehrsrecht, Steuerrecht, Baurrecht usw), das Strafrecht und das Verfahrensrecht.
Erklären Sie die Funktion des Privatrechts.
Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen,die aus juristische Sicht gleichgestellt sind. Die wichtigsten Gesetze des Privatrechts sind das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht(OR) sowie eine Reihe von Nebengesetzen.
Welche 4 Grundsätze sind im Einleitungsartikel des ZGB?
1. Gebot, sich nach Treu und Glauben zu verhalten (Art.2 ZGB)
2. Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art.2 Abs.2 ZGB)
3. Schutz des guten Glaubens (Art.3 ZGB)
4. Beweisregel (Art.8 ZGB)
Nenne und erklären sie die 4 Arten von Rechtsnormen
1. Dispositives Recht: nachgiebiges oder ergänzendes Recht, das von den Geschäftspartnern abgeändert werden darf.
2. Zwingendes Recht: darf von den Geschäftspartnern nicht abgeändert werden.
3. Absolutes Recht: Ein bestimmtes Verhalten darf von allen Menschen verlangt werden.
4. Realtives Recht: Ein bestimmtes Verhalten darf nur von einer bestimmten Person oder Personengruppe verlangt werden.