Recht
Allgemeine Rechtslehre (1)
Allgemeine Rechtslehre (1)
Kartei Details
Karten | 83 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 01.04.2015 / 25.04.2022 |
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Bei welchen Rechten, kann der gesetzliche Vertreter im Namen und mit Wirkung für die urteilsunfähige Person handeln?
Bei weniger eng mit einer Person verbundenen Rechten, den sog. relativ höchstpersönlichen Rechten, ist eine Stellvertretung möglich.
Wer ist beschränkt Handlungsunfähig?
Urteilsfähige minderjährige Person (z.B. 17-jährige Lehrtochter) oder Urteilsfähige Person unter umfassender Beistandschaft. Diese Personen sind zwar handlungsunfähig. Ihre Handlungsunfähigkeit ist aber beschränkt, denn mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters können sie Rechtsgeschäfte abschliessen - ZGB Art. 19, 305
Wie kann die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern oder Vormund) erfolgen?
Die Zustimmung kann im Voraus (=Ermächtigung) oder erst nachträglich (=Genehmigung) erteilt werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen - ZGB Art. 19a Abs. 1. Das Rechtsgeschäft befindet sich in der Schwebe bis zur Genehmigung oder Ablehnung.
Rechtsgeschäft mit und ohne Genehmigung:
Mit Genehmigung: Das Rechtsgeschäft, z.B. ein Vertrag, ist voll gültig und muss von der handlungsunfähigen Person erfüllt werden. Ohne Genehmigung: Das Rechtsgeschäft ist nicht zustande gekommen. Ist z.B. ein Vertrag bereits erfüllt worden, müssen die erbrachten Leistungen nach den Regeln von ZGB Art. 19b zurückerstattet werden.
Bei welchen Rechtsgeschäften benötigen beschränkte handlungsunfähige Personen keine Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, um Rechtsgeschäfte rechtswirksam abschliessen zu können? (In diesen Bereichen sind sie voll handlungsfähig (geschäftsfähig) ).
- In Bezug auf Geschäfte, die ihnen einen unentgeltlichen Vorteil bringen - ZGB Art. 19 Abs. 2 (Schenkung)
- In Bezug auf Geschäfte, die der Besorgung geringfügiger Angelegenheiten des täglichen Lebens dienen
- In Bezug auf höchstpersönliche Rechte
Welche Ausnahmen gelten zusätzlich für urteilsfähige Minderjährige?
- Über den Lohn, den eine minderjährige Person durch eigene Arbeit erworben hat, kann sie frei verfügen - ZGB Art. 323. Das Gleiche gilt für Geschäfte im Rahmen einer selbständigen Berufsausübung, sofern der gesetzliche Vertreter dem Kind dafür Vermögen überlassen hat.
- Über das Vermögen, das Minderjährige von ihren Eltern oder von Dritten zur freien Verfügung erhalten haben (Taschengeld), können sie ebenfalls frei verfügen - ZGB Art. 321 und 322.
Gilt die Regelung, frei verfügen über den Lohn auch bei umfassender Beistandschaft?
Nein, weil sie keinen Sinn macht. Die umfassende Beistandschaft soll nur bei dauernd urteilsunfähigen Personen angeordnet werden. Als Urteilsunfähige sind sie aber gar nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder mit freiem Vermögen Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft:
Personen mit einer Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft sind grundsätzlich handlungsfähig. Für bestimmte Geschäfte benötigen sie die Mitwirkung eines Beistandes; ihre Handlungsfähigkeit ist beschränkt. (Entzug der Handlungsfähigkeit in Teilbereichen).
Unter welchem Leitsatz steht das Erwachsenenschutzrecht?
So viel staatliche Fürsorge wie nötig, so wenig staatlicher Eingriff wie möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen der Erwachsenenschutzbehörde die Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft zur Verfügung.
Was kann bei der Vertretungsbeistandschaft die Erwachsenenschutzbehörde machen?
Sie kann die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einschränken und ihr die Fähigkeit entziehen, gewisse Rechtsgeschäfte selber zu tätigen - ZGB Art. 394 Abs. 2. Die Behörde hat die Aufgabenbereiche, die der Beistand als Vertreter im Namen und auf Rechnung der betroffenen Person zu besorgen hat, so zu umschreiben, dass nicht Geschäfte erfasst werden, welche die betroffene Person selber besorgen könnte - ZGB Art. 391 (Kann mit einer Vermögensverwaltung kombiniert werden - ZGB Art. 395).
Bei der Mitwirkungsbeistandschaft ZGB Art. 396 kann die betroffene Person nur mit Zustimmung des Beistandes gewisse Geschäfte tätigen. Welche Geschäfte das sind, muss...
...von der Erwachsenenschutzbehörde genau bestimmt werden. Der Beistand ist nicht Vertreter der betroffenen Person, weil diese selber handeln muss. Der Beistand muss das von der betroffenen Person abgeschlossene Geschäft einfach vorgängig oder nachträglich ausdrücklich oder stillschweigend genehmigen. Weil die betroffene Person selber handeln muss, ist die Mitwirkungsbestandschaft nur möglich, bei Geschäften, für welche die betroffene Person urteilsfähig ist.
Weshalb führt auch der Eheschluss zu Beschränkungen der Handlungsfähigkeit in einzelnen Teilbereichen?
Weil ein Ehegatte ein bestimmtes Rechtsgeschäft nur abschliessen kann, wenn der andere Ehegatte dem Geschäft zustimmt. Z. B. ZGB Art. 169 oder OR Art. 494
Darf ein 15-jähriger eine Schenkung annehmen?
ZGB Art. 19 Abs. 2 / OR Art. 241 Abs. 2
Wann erlangt eine juristische Person ihre Handlungsfähigkeit?
Sobald die nach Gesetz und Statuten hierfür unentbehrlichen Organe bestellt sind - ZGB Art. 54. D.h. es müssen natürliche Personen bestellt sein, die gemäss Gesetz oder Statuten berechtigt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln und für sie Rechte und Pflichten zu begründen.
Fehlt ein Organ bei der juristischen Person:
ist die juristische Person immer noch existent und damit rechtsfähig; solange aber kein neuer Organträger ernannt worden ist, ist die juristische Person handlungsunfähig. (Rechtsfähig - Trägerin von Rechten und Pflichten = Gläubiger und Schuldner)
Was bezeichnet man als Rechtsordnung und was umfasst sie?
Als Rechtsordnung bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsnormen eines Landes. Sie umfasst zwei grosse Rechtsgebiete: das öffentlich Recht und das Zivil- oder Privatrecht.
Was ist die Subordinationstheorie?
Danach liegt öffentliches Recht vor, wenn der Staat oder ein anderer Hoheitsträger (z.B. Landeskirche) mit Hoheitsrechten auftritt, so dass ein Über-/Unterordnungsverhältnis (Subordination) entsteht. Im Privatrecht stehen sich Gleichgeordnete gegenüber (Koordinationsverhältnis/Gleichstellungsverhältnis).
Anhand eines Beispiels mit der Krankenkasse: was gehört zum öffentlichen Recht und was zum Privatrecht?
Die Grundversicherung gehört zum öffentlichen Recht. Das Gesetz verpflichtet jede Person sich gegen die finanzielle Folge von Krankheit zu versichern. Die Zusatzversicherung (z.B. private Spitalzusatzversicherung) gehört zum Privatrecht, weil sich hier gleichberechtigte Vertragsparteien gegenüber stehen.
Was regelt das öffentliche Recht?
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat als Inhaber der Staatsgewalt und den einzelnen natürlichen und juristischen Privatpersonen (Unterordnungsverhältnis).
Es regelt auch die Rechtsbeziehungen zwischen den Gemeinwesen Bund/Kantone/Gemeinden sowie die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen fremden Staaten (Staatsverträge).
Was regelt das Privatrecht oder Zivilrecht?
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen (natürlichen und juristischen), die einander gleichgestellt sind. (Wenn der Staat nicht als Inhaber der Staatsgewalt auftritt, tritt er als Subjekt des Privatrechts auf).
Wer ist gemäss BV Art. 122 für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts zuständig?
Der Bund - Im ZGB und im OR hat der Bund das schweizerische Privatrecht geregelt.
Was gehört zum öffentlichen Recht?
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht (umschreibt die strafbaren Handlungen und den Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen)
- Prozess- und Verfahrensrecht ( Regelt das Verfahren vor Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsbehörden)
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Regelt das Verfahren beim Eintreiben von Geldforderungen)
- Völkerrecht (Staatsverträge etc.)
- (staatliches Kirchenrecht)
- Medien- und Kommunikationsrecht
- Strassenverkehrsrecht
- Umweltschutzrecht
Was regelt das Staats- und Verfassungsrecht?
Es regelt den Aufbau des Staates, die politischen Rechte der Bürger (Stimm- und Wahlrecht) sowie die Grundrechte (persönliche Freiheit, Presse-, Niederlassungs-, Meinungs-, Äusserungs-, Wirtschaftsfreiheit etc.).
Was regelt das Verwaltungsrecht?
Es regelt die Verwaltungstätigkeit staatlicher Organe: Polizeirecht, Planungs- und Baurecht, Steuer- und Abgaberecht, Schulrecht, Sozialversicherungsrecht, Lebensmittelrecht etc.
Was gehört zum Privatrecht?
Das ZGB besteht aus 5 Teilen: Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht (OR)
Das OR als 5. Teil des ZGB hat eine eigene Artikelzählung: Allg. Bestimmungen, Einzelne Vertragsverhältnisse, Handelsgesellschaften, Handelsregister/Geschäftsfirmen/kaufm. Buchführung, Wertpapiere
Um ein konkretes Rechtsproblem eines bestimmten Sachverhaltes zu lösen, benötigt es folgende zwei Schritte: 1 Schritt
Gesetzliche Regelung (Tatbestand): es muss im Gesetz derjenige Artikel gefunden werden, der zur Lösung des Problems in Frage kommen könnte. Der Gesetzesartikel umschreibt in allgemeiner und abstrakter Form die Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale), unter denen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten kann.
Um ein konkretes Rechtsproblem eines bestimmten Sachverhaltes zu lösen, benötigt es folgende zwei Schritte: 2 Schritt
Rechtsanwendung (Subsumtion): es muss geprüft werden, ob im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) erfüllt sind und somit die Rechtsfolge eintreten kann. Diesen Vorgang nennt man Subsumtion. Sind die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, kann die Rechtsfolge nicht eintreten.
Wo ist das Retentionsrecht (Rückbehaltungsrecht) geregelt?
ZGB Art. 895 Abs. 1
Von welchem Grundsatz wird das schweizerische Vertragsrecht beherrscht und was bedeutet das?
Vom Grundsatz der Privatautonomie. Das bedeutet, dass die Parteien ihre Rechtsverhältnisse weitgehend nach eigenem Willen gestalten können. Gemäss OR Art. 19 kann von den gesetzlichen Vorschriften in den Fällen abgewichen werden, in denen das Gesetz keine unabänderliche Vorschrift aufgestellt hat.
Wie nennt man Vorschriften, die unabänderlich sind?
Wie nennt man Vorschriften, die abgeändert werden dürfen?
Zwingende Rechtsvorschriften
Ergänzende oder dispositive Rechtsvorschriften
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