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Rechnungslegung nach HGB

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.07.2016 / 17.11.2016
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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GoB (5)

Richtigkeit

Klarheit

Vollständigkeit

Stetigkeit

Vorsicht

Abgrenzungsgrundsätze (4)

Realisationsprinzip: Nettovermögensmehrung in der Periode, in der Leistung realisiert wird

Sachliche Abgrenzung: Nettovermögensminderung in der Periode, in der Leistung realisiert wird

Zeitliche Abgrenzung: Zeitproportionale Erfassung von Vermögensänderungen

Imparitätsprinzip: Erfassung zukünftiger Verluste, Verbot der Erfassung zukünftiger Gewinne

Arten der Gewinnung von GoB (2)

Induktiv: aus Buchführungspraxis eines ehrenwerten Kaufmanns

Deduktiv: Entwicklung von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis, z.B. Kommentare

Werterhellung

Sache, die vor BST geschieht, nach BST aber vor Bilanzerstellung bekannt wird

Muss in Bilanz berücksichtigt werden

Wertbegründung

Sache, die nach BST geschieht und folglich erst nach BST bekannt wird

Darf in Bilanz des alten Jahres nicht berücksichtigt werden!

Abgrenzung PV / BV nach EstG

Betriebsvermögen > 50 % betriebliche Nutzung

Privatvermögen < 10 % betriebliche Nutzung

Gewillkürtes Betriebsvermögen: 10-50 % betriebliche 
Nutzung

Wann ist eine Wertminderung dauerhaft? (2)

Abnutzbares AV: Beizulegender Wert liegt während mind. der Hälfte der RND unter planmäßigem RBW

Nicht abnutzbares AV: Wenn innerhalb von 3-5 Jahren nicht mit Werterholung zu rechnen ist 

Sonderfall Wertpapiere: Wenn Zeitwert 6 Monate vor BST ständig unter 20 % lag

Komponentenabschreibung 

Grundgedanke:

Abnutzbare VG des AV bestehen aus ver. Komponenten: Einzelne Komponenten werden mit jew. ND abgeschrieben

GoB-Konformität umstritten