Rechnungslegung nach HGB
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Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.07.2016 / 17.11.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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GoB (5)
Richtigkeit
Klarheit
Vollständigkeit
Stetigkeit
Vorsicht
Abgrenzungsgrundsätze (4)
Realisationsprinzip: Nettovermögensmehrung in der Periode, in der Leistung realisiert wird
Sachliche Abgrenzung: Nettovermögensminderung in der Periode, in der Leistung realisiert wird
Zeitliche Abgrenzung: Zeitproportionale Erfassung von Vermögensänderungen
Imparitätsprinzip: Erfassung zukünftiger Verluste, Verbot der Erfassung zukünftiger Gewinne
Arten der Gewinnung von GoB (2)
Induktiv: aus Buchführungspraxis eines ehrenwerten Kaufmanns
Deduktiv: Entwicklung von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis, z.B. Kommentare
Werterhellung
Sache, die vor BST geschieht, nach BST aber vor Bilanzerstellung bekannt wird
Muss in Bilanz berücksichtigt werden
Wertbegründung
Sache, die nach BST geschieht und folglich erst nach BST bekannt wird
Darf in Bilanz des alten Jahres nicht berücksichtigt werden!
Abgrenzung PV / BV nach EstG
Betriebsvermögen > 50 % betriebliche Nutzung
Privatvermögen < 10 % betriebliche Nutzung
Gewillkürtes Betriebsvermögen: 10-50 % betriebliche
Nutzung
Wann ist eine Wertminderung dauerhaft? (2)
Abnutzbares AV: Beizulegender Wert liegt während mind. der Hälfte der RND unter planmäßigem RBW
Nicht abnutzbares AV: Wenn innerhalb von 3-5 Jahren nicht mit Werterholung zu rechnen ist
Sonderfall Wertpapiere: Wenn Zeitwert 6 Monate vor BST ständig unter 20 % lag
Komponentenabschreibung
Grundgedanke:
Abnutzbare VG des AV bestehen aus ver. Komponenten: Einzelne Komponenten werden mit jew. ND abgeschrieben
GoB-Konformität umstritten