Rahmenkonzept des IFRS
Rahmenkonzept des IFRS
Rahmenkonzept des IFRS
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Flashcards
Aufbau der IFRS
Rahmenkonzept - Nicht Verbindlich
Standarts IAS und IFRS - Verbindlich
Interpretationen SIC und IFRIC - Verbindlich
Welche übernimmt Aufgaben das Rahmenkonzept für die Aufstellung von Abschlüssen
Dem IASB bei der Entwicklung und Überarbeitung von Standards helfen
Den Erstellern von JA helfen die IFRS anzuwenden und mit Themen zukünftiger Standards umzugehen
Den Abschlussprüfern bei der Beurteilung helfen ob ein JA IFRS konform ist
Dem Rechnungslegungsadressaten bei der Interpretation von IFRS konformen JA helfen
Interne Konsitenz sicherstellen
Einheitliche Terminologie
Welchen Status hat das Rahmenkonzept?
Ist kein IFRS
Ist kein overriding Priciple zu den IFRS
Ist zwar nicht verbindlich kann aber nicht ignoriert werden
Schränkt einzelne Bilanzierungswahlrechte nicht ein
Bei Konflikten haben die IFRS Vorrang!
Welches ist das oberste Ziel der IFRS Rechnungslegung?
decision Usefulness (entscheidungsnützliche Informationsvermittlung)
Wodurch wird das oberste Ziel der IFRS erreicht?
Zu Grunde liegende Annahmen
Qualitative Merkmale (primär und Sekundär)
Beschränkungen / Nebenbedingungen
Grundgedanken/Basisannahmen (underlying assumptions)? Periodenabgrenzung?
Periodenabgrenzung (accrual basis)
- Auswirkungen von Geschäftsvorfällen werden in der Periode erfasst, in der sie auftreten, nicht bei Zahlungsein- oder ausgängen
- matching Principle: Aufwendungen, die einen direkten Zusammenhang mit Erträgen haben werden ebenfalls in der Periode erfasst in der die Erträge erfasst werden
- entspricht weitgehen dem HBG ausser: Keine antizipativen RAP (hier assets resp. liabilities, kein Imparitätsprinzip welches Aufwendungen früher als Erträge berücksichtigt
Grundgedanken/Basisannahmen (underlying assumptions)? Unternehmensfortführung?
Unternehmensfortführung (going concern)
- Aufstellung von Abschlüssen unter der Annahme der Unternehmensfortführung
- Bis das Management entweder beabsichtigt das Unternehmen aufzulösen, das Geschäft einzustellen oder keine realistische alternative mehr hat als so zu handeln
- mind. 12 Monate nach dem Bilanzstichtag
- Grundsätzlich Stichtagsprinzip aber hinsichtlich going concern Wertaufhellungszeitraum zwischen Bilanzstichtag und Erstellung
- Wenn keine Fortführung -> Bewertung zu Einzelveräußerungspreisen
Qualitative Merkmale
Verständlichkeit
- Enthaltende Informationen sind für typische Adressaten (sachverständiger Bilanzleser) verständlich
Vergleichbarkeit
- JA eines Unternehmens müssen über die Zeit hinweg und zwischen verschiedenen Unternehmen vergleichbar sein
- Gundsatz der Stetigkeit
Verlässlichkeit
- Ist gegeben wenn keine wesentlichen Fehler enthalten sind und frei von verzerrenden einflüssen ist
Relevanz
- Ist gegeben wenn Information die wirtschaftliche entscheidung der Adressaten beeinflusst.
Konkretisierung der Relevanz
Qualitativ - Art der Information
- bestimmte Posten die einen direkten Ertragsbezug haben sind immer Relevant (z.B. Waren)
- entscheidungsrelevante Sachverhalte (z.B. neues Segment oder Aufgabe von Geschäftsbereichen)
- Keine vorgegebenen Beträge!
Quantitativ - Wesentlichkeit der Information
- Falls ein weglassen der Info oder fehelhafte Darstellung die Entscheidung beeinflussen kann
- Keine vorgegebenen Beträge!